Wo in Deutschland gibt es eine Förderung für Kleinkläranlagen?
Insgesamt gibt es in sechs Bundesländer Förderungen für Kleinkläranlagen. Die nicht aufgeführten Länder haben aktuell keine Förderprogramme für dezentrale Lösungen. Es sei angemerkt, dass in keinem Bundesland ein Anspruch auf Zuwendungen für Kleinkläranlagen besteht. Jeder vom Bauherren ausgefüllte Antrag auf Förderung wird erst vom entsprechenden Land auf Genehmigung geprüft. (Stand: 01.12.2010)
Die sechs Bundenländer sind:
- Bayern
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Sachsen-Anhalt
- Sachsen
- Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
Was wird gefördert?
Der Bau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe wird staatlich gefördert. Das dazu aufgelegte Programm – „Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen“ (RZKKA) - lief bis zum 31.12.2010. Sammelanträge der Gemeinden müssen bis 31.03.2011 (Eingangsstempel) vollständig dem Wasserwirtschaftsamt vorgelegt werden. Gefördert werden der erstmalige Bau einer biologischen Reinigungsstufe (mit bis zu 50 EW; Mindestgröße: 4 EW), bzw. der Bau einer mechanischen Vorbehandlungsstufe, wenn gleichzeitig eine biologische Reinigungsstufe errichtet wird, sowie der Bau privater Anschlusskanäle. Nicht gefördert werden Kleinkläranlagen für Neubauvorhaben. Wie und ob in Zukunft gefördert wird, hängt vom Ergebnis der Berechnung des Staatshaushaltes 2011/2012 ab, welcher voraussichtlich im Frühjahr 2011 verabschiedet wird.
Wie hoch fällt die Förderung aus?
Das hängt von dem Bauvorhaben und der Größe der Anlage in Einwohnerwerten (EW) ab. Für eine biologische Reinigungsstufe mit 4 EW beträgt der Zuschuss beispielsweise 1500 EUR. Für jeden weiteren EW erhält man 250 EUR. Die mechanische Vorbehandlungsstufe wird mit 750 EUR gefördert.
Mehr Infos: Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit
Mecklenburg-Vorpommern
Was wird gefördert?
Für Investitionen in Kleinkläranlagen im Programmzeitraum 2007 bis 2013 stehen 28 Millionen Euro aus dem EU-Fond ELER zur Verfügung. So soll die Abwasserbeseitigung im Lande durchgängig auf den erforderlichen technischen Stand gebracht werden. Nach Ablauf der Förderperiode 2007 - 2013 werden Zuschüsse für Abwasseranlagen nur noch in besonderen Einzelfällen möglich sein, da man davon ausgeht, dass bis zu diesem Zeitpunkt die jetzt noch notwendigen Sanierungen bzw. Erneuerungen der Anlagen abgeschlossen sein werden. Für die Förderung in Frage kommen Kleinkläranlagen zur biologischen Reinigung von Abwasser aus bestehenden Wohngebäuden für eine Abwassermenge bis 8 m³/Tag. Das heißt, zuwendungsfähig sind alle Ausgaben für Investitionen, die zur Errichtung, Umgestaltung oder Erweiterung von Kleinkläranlagen zur biologischen Behandlung des Abwassers erforderlich sind, sowie die zugehörigen Ausgaben für Zu- und Ableitung des Abwassers.
Wie hoch fällt die Förderung aus?
a) bis zu 10 EW und zuwendungsfähigen
Ausgaben von mindestens 3 500 EUR bis zu 750 EUR
b) bis zu 20 EW und zuwendungsfähigen
Ausgaben von mindestens 7 000 EURbis zu 1.500 EUR
c) bis zu 50 EW und zuwendungsfähigen
Ausgaben von mindestens 10 000 Euro bis zu 2.000 EUR
Ein Anspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde, also die jeweils zuständige Wasserbehörde, entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Mehr Infos: Förderfibel "Abwasseranlagen" auf dem Dienstleistungsportal des Innnenministeriums Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen
Was wird gefördert?
Laut Angaben des sächsischen Umweltministeriums plane Sachsen jährlich 14 Millionen Euro Fördergelder für dezentrale Kleinkläranlagen ein. Es werden private dezentrale Abwasseranlagen wie Kleinkläranlagen, Abwasserteichen oder abflusslosen Gruben gefördert, die nicht Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlagen sind und dauerhaft nicht werden. Die Nachrüstung einer bestehenden Kleinkläranlage mit einer biologischen Reinigungsstufe muss spätestens bis zum 31.12.2015 erfolgen. Durch Zahlungsbelege müssen Ausgaben nachweisbar sein, die mindestens das 1,5-fache der Zuwendung betragen. Der Bau einer Kleinkläranlage auf neu zu erschließenden Grundstücken wird grundsätzlich nicht gefördert.
Wie hoch fällt die Förderung aus?
Der Neubau einer privaten Kleinkläranlage mit 4 EW wird mit 1.500 EUR, die Nachrüstung einer bestehenden Anlage (4 EW) mit 1.000 EUR gefördert. Bei Neubau und Nachrüstung werden für jeden weiteren angeschlossenen Einwohner zusätzlich EUR 150 gewährt. Werden mehr als ein Grundstück an die Kleinkläranlage angeschlossen werden je Grundstück zusätzlich 200 EUR gewährt, maximal jedoch 2.000 EUR.
Mehr Infos:
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt ist die Lage speziell: ein Zuschuss für die Modernisierung sei nicht finanzierbar. Dies würde das Land 50 bis 100 Millionen Euro kosten. Es gibt also keine direkte Förderung für Kleinkläranlagen. Allerdings gibt es ein spezielles Darlehensprogramms der Investitionsbank „Sachsen-Anhalt KLAR - Das IB-Darlehen für Kleinkläranlagen”. Das Programm wurde am 01. September 2008 gestartet und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Zu 1,99 Prozent Zinsen können sich Betroffene eine Summe zwischen 3.000 und 25.000 EUR leihen. Es soll ein unkompliziertes Antragsverfahren geben, das ausschließlich über den Postweg abgewickelt werden kann. Antragsteller müssen also deswegen nicht extra in die Investitionsbank nach Magdeburg kommen.
Schleswig-Holstein
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist die Nachrüstung bereits bestehender Kleinkläranlagen von zu privaten Wohnzwecken genutzten Gebäuden, sofern eine mindestens zweistufige Reinigung erfolgt. Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Körperschaften (Gemeinden, Ämter, Wasser- und Bodenverbände und Zweckverbände), in deren Gebiet die Nachrüstung durchgeführt wird. Diese haben die Zuwendungen ungekürzt an die Betreiber der Abwasseranlage weiterzugeben. Die Nachrüstung einer bestehenden Kleinkläranlage mit einer biologischen Reinigungsstufe muss spätestens bis zum 31.12.2015 erfolgen.
Wie hoch fällt die Förderung aus?
Der Zuschuss beträgt 770 EUR je Wohneinheit. Wohnungen mit einer Wohnfläche bis 50 m² zählen als halbe Wohneinheit.
Mehr Infos:
2. Informationen in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Thüringen
Was wird gefördert?
In Thüringen wird der Ersatzneubau oder die Nachrüstung von Anlagen gefördert, die in den nächsten 15 Jahren nicht an eine kommunale Abwasseranlage angeschlossen werden und nach dem 15. August 2007 errichtet wurden. In erster Linie ist die Zuwendung für private Bauherren gedacht, aber unter Umständen wird die Förderung auch für gewerbliche Zwecke genehmigt. Nicht gefördert werden Aufwendungen für abwassertechnische Ersterschließungen von Grundstücken.
Wie hoch fällt die Förderung aus?
a) Für den Ersatzneubau einer Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe beträgt die Grundförderung für bis zu 4 EW 1.500 EUR. 150 EUR für jeden weiteren EW.
b) Für die Nachrüstung einer vorhandenen Kleinkläranlage mit einer biologischen Reinigungsstufe beträgt die Grundförderung für bis zu 4 EW 750 EUR. 75 EUR für jeden weiteren EW.
c) Bei weitergehenden Reinigungsanforderungen wird eine zusätzliche Zuwendung für bis zu 4 EW in Höhe von 300 EUR zuzüglich 50 EUR je weiterem EW gewährt.
Mehr Infos:
2. Informationen in der Förderdatenbank des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Technologie

