Förderung von Kleinkläranlagen

Rechtliche Voraussetzungen / Gesetzestexte

Wir wollen hier nicht intensiv auf die rechtlichen Aspekte der Kleinklärtechnik eingehen. In Kürze die wichtigsten Gesetze, die die Klärung und Einleitung von Schmutzwasser betreffen:

Bundesrecht:
Landesrecht:
  • Landeswassergesetz (LWG)
  • einzelne Bestimmungen der Wasserbehörden der einzelnen Kreise

Förderungen von Kleinkläranlagen in den einzelnen Bundesländern

Eine Aufstellung über die momentanen Förderungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf der folgenden Seite:

Ihre zuständige Behörde

Um den richtigen Ansprechpartner Ihrer Behörde zu finden, benutzen Sie einfach unsere

Antrag für Ihre Kleinkläranlage

Wir empfehlen Ihnen, wenn möglich die Antragstellung von Ihrer zuständigen Einbaufirma durchführen zu lassen. Diese kennt sich in der Regel mit der Antragstellung gut aus - und sollte im besten Fall diese Arbeit als kostenlosen Service anbieten.

Sollte Ihre Firma diesen Dienst kostenpflichtig anbieten, bedenken Sie bitte folgendes: Die Zusammenstellung des Antrags dauert maximal 2 Stunden. Überlegen Sie sich gut, was Sie dafür bereit sind zu zahlen!

Stellen Sie den Antrag zur Förderung nur für die geforderte Reinigungsklasse.
Auch dann, wenn Sie freiwillig eine Kleinkläranlage kaufen, die eine höhere Klasse erfüllt. Andernfalls müssen Sie die Anforderungen der höheren Reinigungsklasse einhalten. Das kann bedeuten, dass Sie Ihre Kläranlage 3 mal jährlich warten lassen müssen, und dabei zusätzliche Analysen durchgeführt werden. (Siehe Bereich Wartung)

Ansonsten können Sie natürlich auch selbst den Antrag für Ihre Kleinkläranlage erstellen. Die Anträge erhalten Sie vorgefertigt bei der zuständigen Behörde (Untere Wasserbehörde / Landratsamt) Ihres Landkreises.

Vielleicht ist der Antrag auch als Download verfügbar. Um unsere vorbereitete Google-Suche zu nutzen geben sie in das folgende Formularfeld einfach Ihren Landkreis ein und überprüfen Sie die Suchergebnisse:

Hier Ihren Landkreis eigeben, um den Antrag zu suchen:

Für die Beantragung einer Förderung Ihrer Kleinkläranlage sind meist folgende Daten und Unterlagen Voraussetzung:

  • Antragsteller, Adresse ...
  • Grundstück der geplanten privaten Kläranlage, Adresse, Flur, Flurstück, Gemarkung
  • Grundstück der geplanten Einleitungsstelle, Eigentümer & Adresse, Flur, Flurstück, Gemarkung
  • Zahl der Wohneinheiten unter und über 50m²
  • Zahl der EGW (Einwohnergleichwerte - 1 Wohneinheit = 4 EGW)
  • Zahl der tatsächlichen Einwohner

Pläne & Unterlagen die oft zum Antrag dazugehören:

  • Übersichtsplan des Geländes Maßstab 1:25.000, topografische Karte
  • Lageplan 1:1000 / 1:100
  • Entwässerungsplan von Haus & Grundstück
  • Grundriss / Schnittzeichnung des Klärbehälters & des technischen Rüstsatzes, allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung der Anlage, Bemessung der Kläranlage, Betriebsbeschreibung der Anlage
  • Wartungsvertrag - unter Umständen wird von der Behörde eine Mindestvertragsdauer gefordert

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