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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Entschlammung der Vorklärung



Brinkmann
07.08.2004, 21:15
Welche gesetzliche Vorschrift gibt es bei der Entschlammung der Vorklärung.
Bei meiner 3-Kammergrube wurde die 1. Kammer 1x im Jahr von einem Entsorger entleert. Jetzt soll ab Juni 2004 eine vollbiologische Anlage dahinter geschaltet werden. Lt. Herstellerangaben kann die Entschlammung nun alle 5 jahre erfolgen bei genügendem Volumen der Vorkammer.
Das 3-Kammersystem hat ein Gesamtvolumen von 7,5m³ ;1.Kammer 4,5m³(3-Personen Haushalt)
Vielen dank im voraus. :cry:

E. Brinkmann

ATT
07.08.2004, 21:16
Hallo Herr/Frau Brinkmann,

maßgeblich ist Ihre abwasserrechtliche Erlaubnis.

MfG
ATT
:D

07.08.2004, 21:17
Die DIN 4261 - 1 vom Dez. 02 sieht eine Entschlammung von Mehrkammergruben nur noch nach Bedarf vor. Der Schlammspiegel wird mit einger Schlammsonde gemessen. Wenn 50 % der Grube mit Schlamm gefüllt sind, wird der gesamte Inhalt entsorgt. Die Shclammenge ist von der biologischen Anlage abhängig. Tropfkörperanlagen produzieren die geringste Schlammenge, weil ständig sauerstoffgesättigtes Wasser in die Vorklärung geleitet wird. Gesetzlich ist hier nichts vorgeschrieben. Solange die Ablaufgrenzwerte eingehalten werden ist es dem Gesetzgeber egal, wieviel oder wie wenig Schlamm in der Anlage ist.
Entscheiden ist der Wartungsbericht mit der Schlammmessung.