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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : SBR-Verfahren bei Unterlast



Johannes
07.08.2004, 22:00
Hallo!

Gibt es Hinweise oder Antworten zu folgenden Fragen:

Warum funktioniert eine SBR-Anlage bei Unterlast nicht richtig?
Oder sind die Abwasserwerte bei konstanter Unterlast normalerweise auch o.k.?


Was macht eine SBR-Anlage im sog. "Urlaubsbetrieb?

Nach ca. welcher Zeit stellen sich vernünftige Abwasserwerte ein, wenn eine mit Unterlast (z.B. 3EW statt 8EW) laufende SBR-Anlage auf Nennlast (8EW)belastet wird.

Kann mann bei einer SBR-Anlage ein zusätzliches Festbett in das Belebungsbecken integrieren, um einen
"Biofilm" zu erzeugen.
Erreicht man damit eine Unterlastfähigkeit bzw. eine gleichmäßigere Abwasserwerte?

Danke für Mithilfe!

Wartungsdienst NRW
07.08.2004, 22:00
Hallo,

auch bei unterlast kann die SBR Anlage funktionieren. Ggf bitte die Belüftungszeit erhöhen. Und die Schlammabzugszeit abschalten. Wenn Sie den Aquamax betreiben stellen Sie in den grundeinstellungen die EW Zahl auf 4 um. Wenn die Anlage gerade erst in Betrieb genommen wurde können Sie zusätzlich die Bio -Einlaufphase aktivieren.
Im Urlaubsbetrieb läudt die SBR Anlage im Sparbetrieb also kein Problem.

Gruß

Blinn

Sabine M.
07.08.2004, 22:01
Hallo Johannes,

diese Unterlastgeschichte ist oft ziemlich pauschal vormuliert und wird immer als Argumentation gegen das SBR-Verfahren verwendet.
Der schon erwähnte Aquamax hat einen Sparbetrieb (Urlaubsbetrieb) und regelt sich automatisch bei weniger Zulaufwasser herunter, d.h. man spart dabei sogar Energie.
3 EW in einer 8 EW-SBR-Anlage ist fast Normalbesetzung und absolut kein Problem (Die Anlage wird dann bei Inbetriebnahme auf 4 EW eingestellt). Da dauert die Einfahrphase der Biologie vielleicht anstelle 3 Monate maximal ein halbes Jahr, dann läuft die Anlage völlig unproblematisch.

Bei dem SBR und dem Festbettverfahren handelt es sich um zwei total unterschiedliche Systeme, die nicht wirklich vorteilhaft kombiniert werden können.

Viele Grüße

Dr. Schulz-Menningmann
07.08.2004, 22:01
Aus der Sicht des Biologen verhält es sich so: Jede SBR-Anlage funktioniert mit sogenanntem Belebtschlamm, der auch mit Abwasser gefüttert werden muß. Bei ständiger Unterlast fangen die Bakterien an, ihre Speicher- und Kitsubstanzen anzugreifen, was zu sehr kleinen Flocken führen kann, die dann leicht ausgetragen werden. Ausserdem wächst kaum Schlamm nach, das beeinträchtigt besonders Anlagen, die während der Belüftung Schlamm abziehen. Zusätzliche Belüftung verstärkt diesen Autolyse genannten Prozeß übrigens noch.Aus diesem Grund ist in diesem Fall ein Festbett besser. Urlaubsschaltungen (z.B. bei UponorBatchPLUS) führen in Schwachlastphasen den Mikroben Nährstoffe aus der Vorklärung zu. :)

Interessent
07.08.2004, 22:02
Warum stellt man die Anlage auf 4EW ein wenn es doch eine 8EW Anlage sein muß (entspricht wohl nicht ganz der DIN oder?). Was passiert wenn sich dann an der wohnlichen Situation etwas ändert und mehr als 4 Personen einziehen.

ATT
07.08.2004, 22:02
Hallo Herr Interessent.
Das ist die typische DIN-Situation.
2 Wohnungen oder Häuser gleich 8 EW gemäß DIN. Es sei denn, es sind mehr als 8 Personen gemeldet, dann wirds natürlich noch grösser.
So ist es nun mal.
Anders werden Sie das bei keiner mir bekannten UWB durchkriegen.
Wenn sich was an der Personenzahl ändert wird die Steuerung, allerdings nur nach Mittteilung an den Wartungsdienst, neu eingestellt.
MfG
ATT

Interessent
07.08.2004, 22:02
Eben, so ist es! Da kann man doch nicht herkommen und aus der geforderten 8EW Anlage nach eigenen Regeln einfach eine 4EW Anlage machen (ist sowas zulässig?). Wie ich mittlerweile erfahren habe ist ein Wartungsvertrag auch nicht überall Pflicht. Wer sorgt in diesem Fall dann dafür das aus der 4EW wieder eine 8EW Anlage wird.

ATT
07.08.2004, 22:03
Hallo Herr Interessent,
grundsätzlich ist der Anlagenstandort von Interessse.
Der ganz große Knackpunkt an der Sache ist: es gibt kein (mir bekanntes) entsprechendes deutschtlandweites gültiges Gesetz, welches das Ganze regelt (In Deutschland wird nun mal letztendlich alles per Gesetz geregelt). Nur so eine DIN. Und die ist, da keine anderen Informationen vorliegen, nun mal quasi Gesetz. Die aktuelle Version ist unbrauchbar, nur mal so, meine persönliche Meinung und auch die verschiedener Ämter.
Meine Meinung zum Thema DIN:
Wer sich nicht daran hält, bekommt eventuell Probleme bei der Ersatzteilbeschaffung.
Ansonsten kann man eigentlich machen was man will, ist ja kein Gesetz.
Andere europäische Länder sehen dies gelassener, bzw. interessieren sich noch gar nicht dafür.
In Sachen Wartung:
Mit Ihrem Auto brauchen Sie ja auch nicht zwingend zur Inspektion.
Wenn's läuft, alles prima.
MfG
ATT

martin
07.08.2004, 22:03
Als den letzten Beitrag kann man so nicht stehen lassen. Jede srienmäßig hergestellte Kleinkläranlage muß über eine entsprechende baurechtliche zulassung verfügen. Das ist bundesweit geltendes Baurecht.
In den Zulassungen wird immer auch die Wartung geregelt. Entweder wird hier auf die Herstellervorgaben, auf die besagte DIN oder beides verwiesen.
Ich habe noch keine Zulassung gesehen, in der kein Wartungsvertrag verlangt wurde.
Als Verwender eines solchen Bauproduktes, und nichts anderes ist eine Kleinkläranlage im baurechtlichen Sinn, ist der Betreiber verpflichtet, die Vorgaben der zugrundeliegenden Zulassung zu beachten. Demnach steht es ihm also nicht frei, einen Wartungsvertrag abzuschließen oder nicht.

Abwasserberatung Kuster
07.08.2004, 22:04
Die Aussagen von ATT finde ich erschreckend!

Selbstverständlich gibt es klare Regelungen, an denen sich die Wasserbehörden, Planer, Betreiber und Wartungsdienste von Kleinkläranlagen zu orientieren haben. Diese werden mittels Runderlasse durch die Landesumweltministerien eingeführt, wobei dies z.B. in NRW derzeit noch die "alte" DIN 4261 mit ministerialen Ergänzung ist. Darüber hinaus existieren weitergehende Erlasse, die Inhalte regeln, die nicht in der DIN 4261 geregelt sind.

Ein rechtsfreier Raum existiert also nicht!

Der Vergleich mit der Inspektion hinkt, da aufgrund der festen Wartungs- u. Probenahmevorgaben im Teil 4 der DIN 4261 bzw. den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen der Anlagen eher von einem TÜV gesprochen werden muss.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Sauerland
Abwasserberatung Kuster

07.08.2004, 22:05
Sehr geehrter Hr. Küster.

Sie wollen doch nicht eine Wartung mit dem TÜV vergleichen. Die Wartung ist doch mehr vergleichbar mit einer Inspektion in einer Werkstatt. Weil wenn der Wartungsmonteur was falsch macht wird er diesen Fehler wohl kaum zugeben. Für solche fälle gibt es dann einen TÜV oder DEKRA, die dann mängel und Wartungsschlamperei aufdecken und nachdem was ich hier von einigen Wartungsfirmen so gelesen habe, möchte ich keine rückschlüsse auf deren Qualifikation machen.
Fazit: Für manche Wartungsunternehmen/Monteure kann mann nur von Glück sprechen, das es keinen TÜV für Kleinkläranlagen gibt.

Tiberion
07.08.2004, 22:05
SBR-Verfahren bei Unterlast (gelesen 204 x)

Da muss ich leider Zustimmen, viele Wartungsfirmen drängen sich derzeit auf den Markt ( besitzen nicht mehr als den ATV 3 Tage Kurs -nicht mehr!-) mit Dumpingpreisen, man kann sich ja denken wie das Ausgeht, wenn da eine Art TÜV käme,würde es richtig rappeln. (Will jetzt nicht die Hand ins Feuer legen, für Wartunsfirmen die mehr haben als ein 3-Tage Kurs nur bei uns in der Gegend fallen leider nur die 3 Tagler auf, der ATV fordert zwar für den 3Tage Kurs bestimmte Voraussetzungen, aber zu 98% haben die 3 Tagler diese nicht und dürfen dann trotzdem :-(
Gruss

PS: Sorry , wir (mich eingeschlossen)kommen vom Thema ab

07.08.2004, 22:06
Nochmal zurück zum Interessenten,

Eine Kleinkläranlage wird selbstverständlich nach Anzahl der vorhandenen Wohneinheiten, bzw nach maximaler Einwohnerzahl (wenn die Ermittlung über die WE's nicht ausreichend ist) bemessen. D.h., die Anlage ist z.B. für 8 EW (2 Wohneinheiten) ausgelegt. Tatsächlich wohnen aber nur 4 Personen vor Ort. Dann hat man die Möglichkeit die Betriebseinstellungen der Kläranlage für weniger, also 4 EW, zu wählen. Die Anlage selbst ist natürlich weiterhin für maximal 8 EW ausgelegt und kann jederzeit in den Betriebseinstellungen angepasst werden.
Die Änderungen in den Betriebseinstellungen sollte der zuständige Wartungsdienst im Auge behalten und durchführen.

Abwasserberatung Kuster
07.08.2004, 22:06
SORRY
Ich bin leider etwas missverstanden worden.

Ich wollte nicht behaupten - und das wäre wie mehrfach geschildert auch anmaßend -, dass die Wartungsfirmen einen TÜV darstellen.
Gemeint war, dass es sich bei den Tournusvorgaben in den technischen Regelwerken nicht um freiwillige Insepktionen sondern um Pflichtprüfungen - ähnlich der HU beim TÜV - handelt, die eigentlich keinerlei Spielraum ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen aus Lüdenscheid
Abwasserberatung Kuster

J. Schmitz
16.08.2004, 11:26
Der Übersichtlichkeit halber wurde die Frage / das Posting
Wer hat Erfahrungen mit der Aqua-max?

in ein neues Thema verschoben
http://www.neu.klaeranlagen-vergleich.de/forum/phpBB2/ftopic55.html

J. Schmitz
Forenbetreuung

Neuling
30.05.2005, 09:29
Hallo erstmal.
Ich habe noch keine Erfahrung mit den Kläranlagen.
Meine Schwiegermutter muss jetzt eine bauen.
Im Haushalt wohnt nur noch die Oma mit fast 90 Jahren.
Momentan würden wir eine SBR Anlage von Rewatec einsetzen
Durch den in der Höhe verstellbaren "REaktor" kann das Volumen und die Leistung angepasst werden.
Aber was ist, wenn irgendwann nur noch eine Person im Haushalt ist?
Oder sollte deshalb doch ein anderes (Festbett) Verfahren gewählt werden?

Wo finde ich die gültigen (CBS) Grenzwerte. Lt. Verkäufer sollen diese auf 100 mg reduziert werden, und damit sei SBR das System der Zukunft.Stimmt diese Aussage?

Danke!

Dusty
31.05.2005, 14:16
Hallo,

die gültigen CSB- und BSB5-Werte findest du im Anhang 1 der Abwasserverordnung von 2001 wahrscheinlich auch im Internet. Sie lauten für KKA CSB = 150 mg/l und BSB5 = 40 mg/l. Von einer Reduzierung ist derzeit nicht die Rede, bei Unsicherheit solltest du die Untere Wasserbehörde des Landkreises befragen. Sollten später doch mal die Werte gesenkt werden, gilt - solange der Bescheid gilt (meist 10 ... 15 Jahre) - "Bestandsschutz".

Leider schreibst du nicht, wie viel Leute an die Anlage sollen, Schwiegermutter und 90-jährige Oma? Prüfe mal lieber, ob sich nicht eine Sammelgrube lohnt. Gewöhnlich verbrauchen ältere Menschen so wenig Wasser, dass die Anlage wahrscheinlich nur mit 1 EW fährt, was für jeden Typ Probleme macht. Man muss die Betriebskosten und die Investkosten über den Genehmigungszeitraum nachrechnen.

Bei dem Entschluss für eine Sammelgrube ist es empfehlenswert, eine Dreikammergrube einzubauen. So kann man im Falle des Einzugs des Enkels o. ä. schnell die Anlage zu einer vollbiologischen Anlage umrüsten.

Boris
07.06.2005, 09:52
@Neuling

Hallo,

ich muss mich Dusty anschliessen, schaut mal den Wasserverbrauch bei Eurer Oma, würde nämlich auch eine Sammelgrube (als Dreikammergrube) empfehlen,diese ist dann Nachrüstbar wenn es mal erforderlich ist.

Gruss
Tiberon

mohannd
20.06.2005, 18:32
ich suche nach die vorteile und nachteile der sbr verfahren als dezentrale lösung für kleine komunalen