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Paule280
26.04.2006, 08:16
Wir suchen Dezentrale Wasseraufbereitungsanlagen im Innenbereich § 34 BauGB die zugelassen sind.

In allen Bundesländern.

Nutzwasserverein Steimel

Mit Umweltfreundlichen Grüßen

Paul Jockel

der eine
29.04.2006, 23:00
warum ausgerechnet im innenbereich ???

Paule280
10.05.2006, 21:34
könnten Sie genaue Ortschaften benennen, wo dezentrale Anlagen im Innenbereich existieren.



Wir suchen Adressen wo Dezentrale Wasseraufbereitungsanlagen im Innenbereich § 34 BauGB zugelassen sind (einzelne Kleinkläranlagen) keine zentrale Abwasserbeseitigung.



In den Orten Hintersteimel und Hülsen (alles Innenbereiche) der Gemeinde Engelskirchen, möchten die Anwohner das häusliche Abwasser in Kleinkläranlagen nach neuestem Technikstand reinigen. Diese Ortschaften liegen weit außerhalb des Ortskerns.



Begründung:

Die in einem Abwasserbeseitigungsplan vorgesehene dezentrale Abwasserbeseitigung kann in NRW als zumutbare Alternative zugelassen werden, wenn eine Übernahme des Abwassers aufgrund der Siedlungsstruktur wegen technischen Schwierigkeiten oder wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwandes angezeigt ist.

Paule280

Paule280
12.05.2006, 00:37
“Wasser ist Leben und ein Menschenrecht”



Rechtliche Möglichkeit

Rechtlich muss die Gemeinde nach dem bestehenden Landeswassergesetz im Innen-bereich in der Pflicht bleiben nach § 53 LWG NW.
Dennoch besteht die Möglichkeit, einen rechtsfähigen Verein als Erfüllungsgehilfen für die Überwachung der dezentralen Anlagen einzusetzen. So geschieht dies auch im westfälischen Welver. Der Rat hat dort (auch) eine dezentrale kommunale Abwasser-Beseitigung im Innenbereich vorgesehen. Der dortige Verein ist gerade dabei, seine Rechtsfähigkeit (e.V.) zu erlangen. Per Satzung wird dann vom Rat die dezentrale Lösung vorgesehen. Die Abwässer derer, die dies nicht wollen, werden über eine abflusslose Grube entsorgt.
Dieses Modell könnte auch bei uns umgesetzt werden, wenn die Politik dies beschließt. Die Verwaltung hat nur zu prüfen, ob dies rechtlich in Ordnung ist. ?

Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden im Bereich der Abwasserbeseitigung

Den Kommunen stehen zahlreiche Handlungs- und Flexibilisierungsmöglichkeiten schon heute zur Verfügung. Die Kommunen können auf traditionelle im Kommunalrecht verankerte öffentlich-rechtliche Organisationsformen zurückgreifen. Hierzu gehört u.a. die Verlagerung der Aufgaben in einen Regiebetrieb, eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung gem. § 107 Abs. 2 GO, die Gründung eines Zweckverbandes nach den §§ 4 und 5 GKG oder seit jüngerer Zeit die Verlagerung der Aufgaben in eine von der Kommune gegründete Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 114a GO.
Darüber hinaus kommen auch private Organisationsformen in Betracht. So können Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben z. B. durch Verträge sich Dritter, d.h. privater Entsorgungsunternehmen bedienen. Dies wird im Rahmen der Novelle des Landeswassergesetzes nochmals ausdrücklich klargestellt (§ 53 Abs. 1). In der vertraglichen Ausgestaltung sind die Kommunen weitestgehend frei. Bewährt haben sich in der Praxis sog. Betriebsführungs- bzw. Betreibermodelle.

Die EU-Richtlinie besagt, dass Ortslagen mit mehr als 2.000 Einwohnern an das zentrale Entwässerungssystem anzuschließen sind. Die EU kennt jedoch nicht die Unterscheidung in Innen- und Außenbereich.
Seit einigen Jahren sind dezentrale Kleinkläranlagen, nach EU-Recht (Art. 3 der Richtlinie 91/271 EWG) wie auch nach deutschem Recht (§ 18a Wasserhaushaltsgesetz) als Dauerlösung zur Abwasserbehandlung zugelassen.
"Grundsätzlich sind dezentrale Kläranlagen in Nordrhein-Westfalen auch im Innenbereich gemäß § 34 Bundesbaugesetz zulässig."



Kostengünstigste Lösung

Die Verwaltung und die Politik sind verpflichtet, die kostengünstigste Möglichkeit zu realisieren.
Entscheidungsbefugt sind der Rat und die Ausschüsse.
Die obere Wasserbehörde prüft lediglich die Rechtmäßigkeit des ABK.

Ausschreibung für die Kanalbauarbeiten
In der letzten Ratssitzung im Dezember 2005 wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, die Kanäle in den Außenbereichen zu überdenken.
Die Ausschreibung für Kanalarbeiten in zwei Aussenortschaften wurde nun bereits veranlasst, obwohl keine weiteren Sitzungen diesbezüglich stattgefunden haben.

Nichts Neues

In anderen Bundesländern und auch vereinzelt in NRW sind dezentrale Anlagen im Innenbereich schon lange gang und gebe und auch genehmigt.

Innenbereich seit 1994 Sieseby, Thumby, Börentwedt in Schleswig – Holstein zugelassen, z.B. auch in Bayern im Oktober 2005 Gemeinde Ehekirchen Kleinkläranlagen in Haselbach (auch einzelne Kleinkläranlagen) keine zentrale Abwasserbeseitigung. In diesem Monat wir eine genehmigte
Planung für eine 900-Einwohner-Gemeinde in der Elbmarsch ab (Neuendorf) und
ebenfalls eine Durchführbarkeitsstudie für 4 Ortschaften am Walchensee vor 2 Monaten
fertig gestellt.


Unsinn

Landwirtschaftliche genutzte Flächen eines Vollerwerbbetriebes sollen an den Kanal angeschlossen werden. Der Landwirt dieser Flächen ist nicht gewillt, die Flächen als Bauland zu veräußern, da er diese für sein Existenz als Bauer benötigt. ..

Vereinzelt sollen 50.000 bis 60.000,- € Kanalanschlussgebühren bezahlt werden, dafür soll eine neue vollbiologische dezentrale Anlage i.W.v. 30.0000,-€ stillgelegt werden.

Bei anderen Beispielen ist es so, dass ein Kanalanschluss auf den ersten Blick die kostengünstigere Variante für die Anwohner wäre, gleichwohl sind auch diese Bürger aufgrund ökologischer und ökonomischer Aspekte gegen einen Kanalbau.
Denn neben den Anschlußkosten sind auch die Folgekosten (in Form von Schmutzwassergebühren pro m³) zu berücksichtigen.

Investitionskosten

Die Schaffung dezentraler Anlagen und die Modernisierung vorhandener Anlagen für die Ortschaften Hintersteimel/ Hülsen würde ca. 350.000 € kosten. Die Kanalisierung würde die Gemeinde und damit die Solidargemeinschaft 2,5 Mio. € kosten! D.h. alle anderen Kosten (ca. 2 Mio.), die nicht von den Kanalanschlussbeiträgen gedeckt werden, werden über die Abwassergebühren von allen eingefordert.
Die Gemeinde hat diesbezüglich eine Zusage vom Land über 4,6 Mio. €. Hier handelt es sich zum Teil über ein zinsgünstiges Darlehen, was ja auch von der Solidargemeinschaft zurückzuzahlen ist, der andere Teil (Zuschuss) ist letztendlich auch von der Allgemeinheit aufgebracht worden.

Laufende Kanalkosten

20 % der Kanäle NRW sind marode, dies sind 12.000 km mit einem Sanierungsbedarf i.H.v. 9 Mrd. €! Dies belegt eine Studie der Universität Münster. Warum sollen also noch zusätzliche Kanäle gebaut werden, die in naher Zukunft ebenfalls wieder sanierungsbedürftig sind?




Umweltschutz

Die Klärleistung heutiger Kleinkläranlagen entspricht mindestens dem Standard von zentralen Klärwerken.

Langer Atem

Der Nutzwasserverein ist nicht bereit, sich aussitzen zu lassen, wie die Verwaltung dies offensichtlich beabsichtigt.
Immerhin wurden bereits knapp 10.000,- € in Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit investiert, und dies aus rein privaten Taschen.

Viele Bürger in haben in umweltgerechte Wasseraufbereitungsanlagen investiert. Für diese Bürger sollte der Betrieb ihrer Anlagen politisch und rechtlich gewährleistet werden. Nur so wäre eine Wende hin zur nachhaltigen Wasserbewirtschaftung möglich. Denn die Bürger, die ein derartiges Umweltbewusstsein haben und privat investieren übernehmen auch die Verantwortung für die Betriebssicherheit ihrer Anlagen.

Paule280

Ing.-b. Fischer
30.08.2006, 12:27
Hallo Paule280,

ich war 1/2 Jahr außer Gefecht und konnte nicht im Forum agieren. Deshalb kommen jetzt die Beiträge relativ dicht.

An meiner Fahne kannst Du erkennen, dass ich aus Sachsen komme. Hier habe ich, bzw. tue es noch, von 2000 bis 2004 den Ortsteil Obergruna (ehemals Stadt Siebenlehn, jetzt Stadt Großschirma) betreut.
Obergruna hat 550 Einwohner. 2000 habe ich für die dortige Bürgerinitiative (jetzt umgewandelt in Verein) ein grundstücksbezogenes Abwasserbeseitigungskonzept erarbeitet. Das Konzept hat die gesamte Gemarkung umfasst und für jedes Grundstück die künftige Art der Abwasserbeseitigung festgelegt. Grundlage waren weitestgehend die Vorstellungen der Bürger und die technisch und wirtschaftlich sinnvolle Durchführung.

Nach längerem Weg durch die Behörden und Diskissionsrunden mit den Bürgern wurden letztlich 4 Gemeinschaftskläranlagen zwischen 80 und 125 EW und mehrere kleinere Einzel- und Gemeinschaftslösungen gebaut. Der Anschlussgrad beträgt derzeit ca. 80%. Übrig sind noch 1 kleine Lösung am Ortsrand mit ca. 30 EW, einige Grundstücke mit gewerblichen Abwässern (von den Bürgern außer der Gaststätte bewußt ausgegrenzt) und noch etwa 8 Grundstückseigentümer, die sich nicht an den freiwilligen Gemeinschaftslösungen beteiligen wollten, bisher aber auch selbst noch nichts unternommen haben. Außerdem gibt es noch kleine Einzel- und Gruppenstandorte im Außenbereich die derzeit noch nicht vollbiologisch entsorgen. Über Obergruna wurde 2002 auch in der Presse und im MDR-Fersehen berichtet.

Zur Zeit werden in einem Ortsteil der benachbarten Gemeinde Reinsberg durch die Bürger 2 Gemeinschaftsanlagen zu je 50 EW gebaut. Der Bau erfolgt in Zusammenhang mit dem Ausbau der Kreisstraße. Von 49 Anliegergrundstücken beteiligen sich 39 an den Gemeinschaftslösungen. Der Rest besitzt Einzellösungen bzw. baut solche.

In beiden Ortsteilen ist kein Cent an Fördermitteln geflossen.

In 2 weiteren Ortsteilen hat sich hingegen der Gemeinschaftssinn bisher noch nicht durchgesetzt und es haben sich auch noch nicht die Leitwölfe gefunden, die sich an die Spitze stellen. Ohne solche Leute, die die anderen mitreißen und nicht auf die Zeit schaun, die sie für die Gemeinschaft investieren, geht es nach meiner Erfahrung als Bürgerprojekt auf freiwilliger Basis nicht.

Wir haben hier aber auch einen Wasserzweckverband (auch zuständig für Abwasser) und eine untere Wasserbehörde im Kreis Freiberg, die Bürgerinitiative zumindest dort, wo zentral nichtssinnvoll erreicht werden kann, konstruktiv begleiten. Das ist leider noch sehr selten. Ich kenne Fälle, bei denen Abwasserverbände, obwohl sie praktisch Pleite sind und auch keine Fördermittel mehr erhalten, verbissen am Anschluss- und Benutzerzwang festhalten.

Es gibt auch nach wie vor Genehmigungsbehörden, die sich nicht von den zentralen Lösungen verabschieden wollen oder können, weil sie sie jahrelang und bedenkenlos mitgetragen haben. Die können den Bürgern das Leben schwer machen. Wenn Ihr schon 10.000 Euro investiert habt, scheint ihr an so eine Behörde geraten zu sein.

Ich habe einen ähnlichen Fall in Brandenburg. Kaum ist ein geforderter Nachweis erbracht, kommt eine neue Forderung. Es ist eine schwierige Geschichte, a die Bürger zu gewinnen und b bei der Stange zuhalten, wenn durch das Agieren der Behörden und Verbände nichts vorangeht und nur zusätzlich Kosten entstehen.

Gruß
Fischer

Hein
02.09.2006, 22:15
hallo Paule,
Respekt, Respekt. Da bohrst du verdammt dicke Bretter.
Hinter der flächendeckenden Kanalisierung stecken handfeste finanzielle Interessen. Okölogisch gesehen ist es idiotisch, harmloses häusliches Abwasser kilometerlang durch Kanäle zu leiten, es mit allem möglichen Wasser zu mischen (Gewerbe-, Fremd-,Regenwasser, Krankenhausabwasser,etc.)dann durch eine Kläranlage zu schicken und in den Fluss zu gießen.
Aber es geht um Milliarden. Das ist Geld auf Pump mit jahrzehntelangen Laufzeiten und die Banken verdienen daran eine Stange Geld. In so mancher Rechnung ist jeder vierte Euro für die Finanzierung sprich Zinsen. Es gibt sehr einflussreiche Gruppen, die auf jeden Fall verhindern wollen, dass eine dezentrale Struktur entsteht. Deutschlands Wassermarkt ist sowieso schon relativ zersplittert und Ziel der großen Wasserfirmen (multinationale Konzerne) ist eine Konzentrierung. Diese Firmen interessieren sich nicht für 100 Leute, aber wenn die Politiker kapieren würden, dass dezentrale Abwasserreinigung die bessere Alternative ist, ökonomisch (für den Bürger natürlich), ökologisch und auch politisch, dann würden sich es auch mal wagen, den Bürger vor mächtigen Wirtschaftsinteressen zu schützen. Hoffentlich!
Die Hersteller dezentraler Systeme müssen einen Interessenverband gründen und endlich anfangen,Politik zu machen, sonst werden sie noch mehr an den Rand gedrängt werden. In Frankreich z. B. gibt es mächtige milliardenschwere Wasserkonzerne, aber die Bürgermeister sind relativ unabhängig. Ein deutscher Ingenieur hat dort Anfang der 90er eine Firma gegründet (sint.fr) und baut Anlagen für Ortschaften bis mehrere Tausend Einwohner. Im regnerischen Norden, im mediteranen Süden, in den Bergen, mit Mischwasser oder ohne und das alles ohne Klärschlamm !! Er hat schon fast 400 Anlagen gebaut und er kann sich der Anfragen kaum erwehren. Es geht auch anders. Technisch kein Problem ! Alles nur Politik!
Laß dich nicht unterkriegen.
mfg