Karfunkel
07.08.2004, 22:38
Hallo!
Ich frage mich bei solchen Aussagen doch wirklich, ob`s nicht genauere / vernünftigere Möglichkeiten der Abwasseranalytik gibt, bzw. ob man den CSB nicht streichen MUSS!
Indizienbeweise zählen vor Gericht jedenfalls nicht!
http://www.institut-halbach.de/abgabe/csbdefin.htm
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ZITAT vom Institut Halbach!:
Der CSB ist grundsätzlich kein Schadstoff und er ist nicht eindeutig interpretierbar.
Zum Verständnis: Ein CSB-Messergebnis ist wie ein verschlossener Brief. Ob die Nachricht gut oder schlecht ist, erfährt der Leser erst nachdem der Brief geöffnet und gelesen wurde. Dabei ist es beim CSB immer so, dass für die sichere (weitestgehend rechtssichere) Interpretation der CSB-Messung andere Parameter und Informationen notwendig sind.
Allein aus dieser Tatsache heraus ist schon abzuleiten, dass der CSB als Grundlage für Sanktionen und Abwasserabgabezahlungen nicht rechtssicher und kein alleiniges Beweismittel für eine Gewässerverunreinigung ist und sein kann.
Außerdem: Der CSB - wie er gemessen wird - kann in der Natur nicht auftreten. Es handelt sich um eine rein akademische Bewertung, die mit den tatsächlichen Bedingungen im Gewässer auch nicht das Geringste zu tun hat.
Der CSB kann Indiz sein für harmlose Abwasserinhaltsstoffe, die in der Natur überall vorkommen. Er kann aber auch ein Anzeichen für chemisch oxidierbare Schadstoffe sein.
Ohne weitere Untersuchung ist und bleibt der CSB nur ein Indiz, das nicht einmal grundsätzlich und von vornherein auf die Anwesenheit von Gewässerschadstoffen schließen lässt.
Insofern wird die Abwasserabgabe für den CSB auf der Grundlage von Indizien und nicht auf der Grundlage einer tatsächlich nachgewiesenen Gewässerschädigung erhoben. Gleiches trifft auch auf die Sanktionierung von CSB-Überwachungswertüberschreitung zu. Sie hat zwar eine rechtliche Grundlage aber keine wissenschaftliche Basis, genauso wenig wie die Erde eine Scheibe ist.
Ein hoher CSB kann ein Indiz für eine besonders effektive und weitgehende Abwasserbehandlung sein.
Es handelt sich bei dem Indiziencharakter des CSB um keine neue Erkenntnis, sondern um eine seit Jahrzehnten (solange es den CSB gibt) bekannte, simple, wasserchemische Grundlage, die in den betreffenden Gesetzeswerken jedoch eine falsche, unlogische, unwissenschaftliche und schädliche Berücksichtigung fand.
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Was meinen die Profis auf dieser Seite denn so zu diesem Thema - würd mich mal die Meinung der Behörden interessieren!
Netten Gruß an alle!
Ich frage mich bei solchen Aussagen doch wirklich, ob`s nicht genauere / vernünftigere Möglichkeiten der Abwasseranalytik gibt, bzw. ob man den CSB nicht streichen MUSS!
Indizienbeweise zählen vor Gericht jedenfalls nicht!
http://www.institut-halbach.de/abgabe/csbdefin.htm
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ZITAT vom Institut Halbach!:
Der CSB ist grundsätzlich kein Schadstoff und er ist nicht eindeutig interpretierbar.
Zum Verständnis: Ein CSB-Messergebnis ist wie ein verschlossener Brief. Ob die Nachricht gut oder schlecht ist, erfährt der Leser erst nachdem der Brief geöffnet und gelesen wurde. Dabei ist es beim CSB immer so, dass für die sichere (weitestgehend rechtssichere) Interpretation der CSB-Messung andere Parameter und Informationen notwendig sind.
Allein aus dieser Tatsache heraus ist schon abzuleiten, dass der CSB als Grundlage für Sanktionen und Abwasserabgabezahlungen nicht rechtssicher und kein alleiniges Beweismittel für eine Gewässerverunreinigung ist und sein kann.
Außerdem: Der CSB - wie er gemessen wird - kann in der Natur nicht auftreten. Es handelt sich um eine rein akademische Bewertung, die mit den tatsächlichen Bedingungen im Gewässer auch nicht das Geringste zu tun hat.
Der CSB kann Indiz sein für harmlose Abwasserinhaltsstoffe, die in der Natur überall vorkommen. Er kann aber auch ein Anzeichen für chemisch oxidierbare Schadstoffe sein.
Ohne weitere Untersuchung ist und bleibt der CSB nur ein Indiz, das nicht einmal grundsätzlich und von vornherein auf die Anwesenheit von Gewässerschadstoffen schließen lässt.
Insofern wird die Abwasserabgabe für den CSB auf der Grundlage von Indizien und nicht auf der Grundlage einer tatsächlich nachgewiesenen Gewässerschädigung erhoben. Gleiches trifft auch auf die Sanktionierung von CSB-Überwachungswertüberschreitung zu. Sie hat zwar eine rechtliche Grundlage aber keine wissenschaftliche Basis, genauso wenig wie die Erde eine Scheibe ist.
Ein hoher CSB kann ein Indiz für eine besonders effektive und weitgehende Abwasserbehandlung sein.
Es handelt sich bei dem Indiziencharakter des CSB um keine neue Erkenntnis, sondern um eine seit Jahrzehnten (solange es den CSB gibt) bekannte, simple, wasserchemische Grundlage, die in den betreffenden Gesetzeswerken jedoch eine falsche, unlogische, unwissenschaftliche und schädliche Berücksichtigung fand.
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Was meinen die Profis auf dieser Seite denn so zu diesem Thema - würd mich mal die Meinung der Behörden interessieren!
Netten Gruß an alle!