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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kapazitätsauslegung einer Kleinkläranlage



JHobelsberger
15.08.2004, 16:09
Hallo Zusammen,
Beim Durchsuchen der Literatur zu Kleinkläranlagen bin ich auf die verschiedensten Informationen gestoßen. Jedoch habe ich zur Kapazitätsauslegung einer Kleinkläranlage nichts verbindliches gefunden.

Für mich stellt sich folgende Frage:
Wir (2 Personen) haben ein 2 Familienhaus (ca. 160qm) welche aus eher traditionellen Gründen zwei Eingänge hat (Ursprünglich waren 2 Generationen in dem Haus).

Selbstverständlich bekommen wir von Zeit zu Zeit auch Besuch.

Würde mich jetzt jemand einfach fragen für wie viele Personen die Anlage ausgelegt werden sollte, dann würde ich spontan sagen zwischen 4 bis 6 Personen.

Nun die Frage:
Wie muss die offizielle Auslegung sein ???

Jeder weitere Hinweise oder Tipp ist herzlichst willkommen.

Vielen Dank
Josef

Boris
16.08.2004, 07:27
Hallo,

ich vermute Sie müssen eine 8 EW Anlage, soweit ich weiss, werden pro Wohneinheit (über 60 qm) 4 EW berechnet. (unter 60qm 2 EW)
Am besten bei der Unteren Wasserbehörde nachfragen.

Gruss

Abwasserberatung Kuster
17.08.2004, 16:40
Hallo Herr Hobelsberger,

die DIN 4261 fordert je Wohnungseinheit mit mehr als 50 m² (neue Ausgabe 60 m²) Nutzfläche eine Ausbaugröße von 4 Einwohnergleichwerten (EGW).
Aufgrund der dauerhaft dort wohnenden 2 Personen sollte die Anlage nicht zu groß ausgelegt werden, daher erst einmal der Tip, die baurechtliche Seite zu prüfen. Ist das Gebäude offiziell als Ein- oder Zweifamilienhaus von der Unteren Bauaufsichtsbehörde genehmigt.

Bei einem Einfamilienhaus besteht somit kein Diskussionbedarf, es ist für 4 EGW zu bauen. Bei einem Zweifamilienhaus, dass Sie als solches nicht mehr nutzen wollen, sprechen Sie bitte mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde, unter welchen Umständen Sie von 8 EGW auf 4 EGW reduzieren können.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Sauerland
Abwaserberatung Kuster