Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedenkliches
maaslaender
15.09.2008, 15:11
Hallo zusammen,
Anschluss- und Benutzungszwang...ein leidiges Thema. Erst letzte Woche wurde ein Grundstück mit brachialer Polizeigewalt in Briesensee (Brandenburg) vollzogen. Jeder der wissen möchte was einem (auch) in einem demokratischem Land widerfahren kann sollte mal googeln: Abwasserstreit in Briesensee. Weiterhin kann man unter Explosiv online sehen - als Video bei RTL NOW (http://www.rtl-now.de/explosiv) einen Fernsehmitschnitt zu den Vorfällen ansehen....und noch ein interressanter Link: Abwasser-Marsch - Startseite (http://www.abwasser-marsch.de)
watermaster
16.09.2008, 10:06
Hallo, Maaslaender und der Rest im Forum,
um es gleich vorweg zu nehmen: Es tut mir sehr leid, wenn sich Menschen so verrennen, dass es zu derartigen Eskalationen kommt. Ich möchte nicht, dass wg. dieser Geschehnisse Zwangsmassnahmen ausgesprochen werden und Menschen sogar in polizeilichen Gewahrsam genommen werden. Doch - wie überall - wird das Thema der Abwasserbeseitigung kontrovers diskutiert- weil es ans Geld geht, das bekanntlich knapp und teuer ist.
Heruntergebrochen auf ein sachliches Niveau bilden sich dennoch Kernaussagen heraus:
1. Es gibt kein abwasserfreies Haus.
2. Die Abwasserbeseitigung ist verbindlich zu regeln, so dass jeder weiß, woran er ist.
3. Wenn es jedoch geregelt ist, sollte sich auch jeder daran halten, auch wenn er in der Mindermeinung ist.
Ich entnehme den Beiträgen in der Presse und im Rundfunk im „Abwasserstreit von Briesensee“, dass die betroffene Frau Groger alle Rechtsmittel ausgeschöpft hat, soll heißen, dass selbst das höchste brandenburgische Gericht auf der Basis der geltenden Rechtslage - die der Landtag in Brandenburg in einem demokratischen Prozeß - erlassen hat, mit ihrer Auffassung nicht durchgedrungen ist und nun auf äußerst populistischem Wege ihre Ziele zu erreichen sucht. Dies ist für mich ein etwas merkwürdiges Verständnis von Demokratie.
Es sei auch die Frage erlaubt, warum es zur Durchsetzung der behördlichen Massnahmen mittels sog. unmittelbarem Zwang durch die Polizei kommen musste und hier kann die Antwort nur lauten: Weil sich die Eigentümerin trotz gegenteiliger Rechtsaussagen und Urteile stur weigert, die geltenden und - zugegebenen - für sie möglicherweise nachteiligen, weil belastenden Gesetze einzuhalten und als „ultima ratio“, also als letztes Mittel nur noch der zwangsweise Anschluss verbleibt.
Das Wedeln mit dem Grundgesetz hilft da auch nicht weiter, weil Frau Groger eben genau jenen rechtlichen Boden verlassen hat, auf den sie sich nun beruft. Es kann und darf eben gerade nicht sein, dass sich ein jeder die Gesetz so zurecht biegt, wie er es gerne hätte und seine Absichten in Form der Selbstjustiz (anders vermag ich das nicht zu nennen) durchsetzen möchte.
Wie ich außerdem lese, ist Frau Groger auch noch Lehrerin und gerade sie sollte sich aus ihrer Vorbildfunktion heraus die Frage stellen, inwieweit sie die Grenze vom durchaus erlaubten zivilen Ungehorsam und Protest zur unerlaubten Selbstjustiz überschritten hat.
Fachlich betrachtet herrscht - so glaube ich - weitgehend Einigkeit darüber, dass die Reinigungsleistung einer kommunalen Großkläranlage durchweg größer ist als die einer häuslichen Kleinkläranlage und wo immer möglich und kostenmäßig vertretbar- ein Anschluß erfolgen sollte.
Ob es politische Fehlentwicklungen gibt, die eine dezentrale Abwasserbeseitigung per Kleinkläranlagen nicht zulassen, sollte tatsächlich im Landtag Brandenburg diskutiert werden und es sollte da vielleicht eine wünschenswerte neue Betrachtungsweise hinzukommen…aber derzeit ist das eben nicht so.
maaslaender
16.09.2008, 10:40
Hallo Watermaster,
wenn man Ihre Zeilen liest könnte man meinen Sie sind bei den Stadtwerken o. ä. Institutionen zuhause !
Sicherlich hat sich jeder an Recht und Gesetz zu halten damit eine gewisse Ordnung eingehalten wird...nur das in Briesensee hat damit nichts mehr zu tun. Dort wurden umweltbewusst handelnde Bürger der BRD wie Scherstverbrecher behandelt. Dort wurde eine Abwasserbehandlungsanlage ausser betrieb genommen welche mit einem Umweltpreis bedacht wurde. Dezentrale Anlagen werden ausdrücklich im Sinne der AGENDA 21 und vom BMU befürwortet. Das die öffentlichen Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung einen höheren Standard aufweisen als dezentrale bzw. auf privaten Grundstücken betriebene ist schlichtweg eine Lüge ! Es gibt genügend vorbildlich funktionierende dezentrale Anlagen und unsere Bundeskanzlerin wirbt selbst gerade auf der EXPO dafür. Tatsache ist vielmehr das das öffentliche Abwassersystem stark sanierungsbedürftig ist aufgrund undichter Leitungen, Tatsache ist das wertvolles Trinkwasser vergeudet werden muss um die überdimensionierten Kanäle zu fluten damit die Kotansammlungen überhaupt noch im Klärwerk ankommen und es nicht aus sämtlichen Gullys stinkt ! Das ist mit einer der Gründe warum so vehement am Anschluss- und Benutzungszwang festgehalten wird - ich denke in dieser Hinsicht fehlen Ihnen einiges an Grundwissen. Weiterhin ist selbst in der Kommunalordnung verankert das der Anschluss und Benutzungszwang nur bei dringendem öffentlichen Bedürfnis erlaubt ist und nur wenn tatsächlich eine akute Gefährdung des Allgemeinwohls besteht. Weiterhin darf der Zwangsanschluss nur vorgenommen werden wenn tatsächlich etwas anzudienen ist - gerichtlich bestätigt !
watermaster
16.09.2008, 12:35
Hallo, Masslaender,
Zitat:
„…wenn man Ihre Zeilen liest könnte man meinen Sie sind bei den Stadtwerken o. ä. Institutionen zuhause !“
Antwort:
Bin ich zwar nicht, aber ich habe beruflich sehr viel mit Zusammenspiel zwischen zentraler und dezentraler Abwasserbeseitigung zu tun.“
Zitat:
„ Sicherlich hat sich jeder an Recht und Gesetz zu halten damit eine gewisse Ordnung eingehalten wird...nur das in Briesensee hat damit nichts mehr zu tun. Dort wurden umweltbewusst handelnde Bürger der BRD wie Scherstverbrecher behandelt.“
Antwort:
Wie ich bereits erläuterte… ich habe nichts gegen dezentrale Anlagen, sie machen da Sinn, wo sie hingehören, aber eben nicht überall. Ich habe auch nichts gegen couragierte Bürger, die ihrem Unmut auf verschiedene Weise Luft machen. Ich bewundere Bürgerinitiativen, die mit viel Engagement und Geld sowie Freizeit Demokratie leben. Ich verstehe den Unmut über nicht nachvollziehbare Entscheidungen und ich verstehe auch gegenpolige Auffassungen.
Wie aber auch bereits erwähnt, verstößt Frau Groger anhaltend gegen geltendes Recht und es wird mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen sie vorgegangen… das die Situation dort soweit eskalierte, dass es zu körperlichen Attacken kam, ist sehr traurig und wäre im Vorfeld sicher auch anders zu regeln gewesen. Dies setzt jedoch beiderseitigen guten Willen voraus, der dort aber wohl nicht mehr bestand. Nach den Berichten in der Zeitung war jedoch ein seit längerem laufendes Vorverfahren mit verschiedensten gerichtlichen Auseinandersetzungen gelaufen, in welchen Frau Groger mit ihrer Rechtsauffassung letztlich unterlegen ist… dies ist wohl Fakt… und nach alledem ist folgerichtig der öffentliche Anspruch auch durchzusetzen….schlußendlich auch mit unmittelbarem Zwang. Das natürlich „Jagdszenen“ ein gefundenes Fressen für manche Medien darstellen, ist leider wohl Zeitgeist. Im Übrigen kann ich mich auch noch an jede Menge andere Bereiche erinnern, wo umweltbewußte Bürger mit massiver staatlicher Gewalt konfrontiert wurden, es dennoch zu keinen Eskalationen kam.
Zitat:
„Dort wurde eine Abwasserbehandlungsanlage ausser betrieb genommen welche mit einem Umweltpreis bedacht wurde. Dezentrale Anlagen werden ausdrücklich im Sinne der AGENDA 21 und vom BMU befürwortet.“
Antwort:
Das mag zwar sein, jedoch sind diese Anlage dort einzusetzen, wo sie zulässig sind. Die Zulässigkeit einer Anlage wird u. a. durch die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis begründet, die hier aber auch nicht vorlag und nach den Aussagen in der Zeitung auch ausdrücklich nicht erteilt werden würde.
Zitat:
„Das die öffentlichen Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung einen höheren Standard aufweisen als dezentrale bzw. auf privaten Grundstücken betriebene ist schlichtweg eine Lüge !“
Antwort:
Diese Aussage von einem Fachmann ist mir unverständlich. Seit wann haben häusliche Kleinkläranlage derartige Reinigungsstufen wie z. B. kommunale Großkläranlagen, vollbiologische Stufen, Phosphatfällung, Faultürme etc.?
Kleinkläranlagen erreichen mittlerweile auch gute Werte, aber diese Reinigungsleistung permanent überwachten und steuerbaren Großkläranlagen gleichstellen zu wollen ist m. M. nach unseriös.
Hier ist auch rechtlich klar definiert, wie dieses Verhältnis aussieht (§ 7 a des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes - Wasserhaushaltsgesetz -WHG).
Zitat:
„Es gibt genügend vorbildlich funktionierende dezentrale Anlagen und unsere Bundeskanzlerin wirbt selbst gerade auf der EXPO dafür. Tatsache ist vielmehr das das öffentliche Abwassersystem stark sanierungsbedürftig ist aufgrund undichter Leitungen, Tatsache ist das wertvolles Trinkwasser vergeudet werden muss um die überdimensionierten Kanäle zu fluten damit die Kotansammlungen überhaupt noch im Klärwerk ankommen und es nicht aus sämtlichen Gullys stinkt ! Das ist mit einer der Gründe warum so vehement am Anschluss- und Benutzungszwang festgehalten wird - ich denke in dieser Hinsicht fehlen Ihnen einiges an Grundwissen...“
Antwort:
Wie ich auch bereits erwähnte, ist die Abwasserbeseitigung überall kontrovers zu diskutieren- was ja auch richtig und wichtig ist. Dennoch… die Entscheidung zur Verwendung einer Kanalisation als zentrale Lösung mit allen Nachteilen wie Sanierung des Leitungssystems, Fremdwasserzuflußprobleme, lange Wege und Standzeiten und damit verbunden hoher Sanierungsaufwand, Unterhalt einer Großkläranlage, Gebühren und Beitragserhebung etc. auf der einen Seite und einer dezentralen Lösung wie z. B. mit kleinen Kläranlagen => 50 Einwohnerwerte oder häuslichen Kleinkläranlagen (weniger als 8 m ³ Schmutzwasserzufluss /Tag) obliegt nicht dem Einzelnen sondern ist von Rechts wegen den Kommunen bzw. Abwasserverbänden zugewiesen, die rechtlich sauber, nachvollziehbar und überprüfbar entscheiden müssen, manchmal eben auch gegen die Interessen der Privatleute…es gibt eben derzeit keine andere Rechtslage…die müsste erst von den Parlamenten bzw. Gerichten geschaffen werden.
Es gibt viele Gründe für ein Pro, und mindestens auch genauso viele für ein Contra zur dezentralen Lösung. Mir dabei gedanklich fehlendes Grundwissen zu unterstellen, ist dabei ebenso falsch wie unsachlich, es gibt genauso reichlich Beispiele, wo die Kanalisation funktioniert und mängelfrei arbeitet und am Ende annähernd sauber geklärtes Wasser dem Naturkreislauf zurückgegeben wird. Ich meine aber, das Verfechten von Ideologien zu der einen oder anderen Seite sollte auf andere Weise ausgetragen werden.
Zitat:
„Weiterhin ist selbst in der Kommunalordnung verankert das der Anschluss und Benutzungszwang nur bei dringendem öffentlichen Bedürfnis erlaubt ist und nur wenn tatsächlich eine akute Gefährdung des Allgemeinwohls besteht. Weiterhin darf der Zwangsanschluss nur vorgenommen werden wenn tatsächlich etwas anzudienen ist - gerichtlich bestätigt !“
Antwort:
Völlig richtig. Das öffentliche Bedürfnis liegt u. a. in der Einhaltung der gesetzeskonformen Bestimmungen zur Abwasserbeseitigung, die Gefährdung des Allgemeinwohls besteht darin, dass allgemein gültige Anforderungen von Einzelnen nicht eingehalten werden.
Da es kein abwasserfreies Haus gibt, wird auch Abwasser in welcher Form auch immer abgeleitet.
Die Abwasserbeseitigungspflicht, also das Gebot zur Übernahme, zum Fortleiten und zum Behandeln des Abwasser obliegt zunächst immer den Gemeinden bzw. den sonstigen zur Abwasserbeseitigung verpflichteten. Es sei denn, diese Pflicht wurde an den Eigentümer übertragen, dies scheint jedoch nicht der Fall gewesen zu sein….ebenfalls gerichtlich bestätigt.
Ich nehme an, Sie sind mit meinen Ausführungen nicht einverstanden, aber hier ist ein Forum, dass zur Meinungsäußerung dient und Ihr Beitrag hat mir leider keine neuen Aspekte dargelegt, die meinerseits zu einen anderen Wertung hätte führen können.
Dennoch:
maaslaender
16.09.2008, 13:39
nun...ich bin keiner der ewig mit jemandem hin und her diskutiert...Konflikte wie der in Briesensee kommen oftmals weil man es mit "Althergebrachtem" und "Starrsinnigen" zu tun hat...Das Monopol Abwasserbehandlung-/entsorgung wird mit der Zeit genauso kippen wie es bereits auf anderer Ebene geschehen ist.
Übrigens bin ich kein Fachmann auf dem Gebiet, habe mich lediglich in den letzten Monaten intensiv mit der Materie Wasser/Abwasser/Nutzwasser etc. beschäftigt...
Wäre im übrigen interessant hier auch mal Meinungen von weiteren Besuchern zu lesen...
Powered by vBulletin® Version 4.1.8 Copyright ©2012 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.