Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Warum 3 Wasserproben pro Jahr?
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
kann mir jemand erklären, warum bei technischen Kleinkläranlagen 3 Wasserproben im Jahr vorgeschrieben werden? Sämtliche KKA am Markt haben eine Bauartzulassung. Dann sollte man davon ausgehen, daß die jeweiligen Systeme auch funktionieren.
In solchen Anlagen ist durch die Steuerung auch ein definierter Prozeß garantiert.
Im Gegensatz dazu werden bei einer Pflanzenkläranlage nur 2 Wasserproben gefordert. Meiner Meinung nach ist dieser Prozeß viel unsicherer.
Mit freundlichen Grüßen
emundem
Teil der baufaufsichtlichen Zulassung ist die Festlegung der Wartungsintervalle bzw. Wartungsanzahl/a. Ohne diese Festlegung wäre eine Zulassung des jew. Systems nicht möglich.
Eine dreimalige Wasserbeprobung ( vorrausgesetzt Sie sprechen von der Laboranalyse) ist mir in der Höhe nicht bekannt. I.d.R. verlangt die wasserrechtliche Erlaubnis ( bei 3xiger Wartung / a )eine Beprobung bei jeder 2. Wartung. Rechnerisch ergibt das 1,5 Wasserproben / a.
Danke für die schnelle Antwort.
Meine Wartungsfirma sagt ebenfalls, daß bei jeder 2. Wartung eine Wasserprobe fällig ist. Mein PSW besteht jedoch auf drei Wasserproben. In irgendeiner Norm ist das anscheinend so festgelegt. Er ist der Meinung, daß der Schwindel spätestens bei der Kontrolle durch das Wasserwirtschaftsamt auffällt.
Ich muss noch dazusagen, daß wir in Bayern wohnen.
emundem
bayernklo
28.01.2005, 00:50
Hallo,
in diesem Falle sollten Sie Ihren PSW verweisen an das Bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft: Abwasserentsorgung von Einzelanwesen, Stand Juni 2004, Anhang 1.
Ich habe jetzt gehört, dass die Wartung bei Kleinkläranlagen auf 2 x pro Jahr umgestellt werden soll. Es sollen dann auch nur noch 2 Proben (CSB) erfolgen. Die Unteren Wasserbehörden wissen darüber wohl noch nichts. Hat dazu noch jemand weitere Infos?
B. Volkmann
24.02.2005, 17:09
Das ist richtig. Das DIBt hat die „Besonderen Bestimmungen der allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassungen für Kleinkläranlagen“ angepasst.
Demnach müssen Kläranlagen mit Zulassungen, die ab 2005 erteilt werden, nur noch 2 mal pro Jahr gewartet werden.
Wie gesagt gilt nur für Neuzulassungen, und unter bestimmten Voraussetzungen . In Kürze gibts auf diesen Seiten mehr dazu.
Die Firma ATB Umwelttechnologien hat darauf bereits reagiert. Auf der Homepage ist bereits ein Hinweis. Der Aquamax kommt demnach bereits mit 2 Wartungen pro Jahr aus. Kläranlagen müssen gemäß Information auf der ATB-Site mit einer Netzausfallerkennung ausgerüstet sein. Die Anlagen geben dann sogar Alarm, wenn der Strom ausfällt. Ich finde es wurde auch mal Zeit, dass im Bereich Wartung mal etwas passiert!
Weitere Infos findet Ihr unter www.atb-umwelttechnologien.com :smt041
B. Volkmann
24.02.2005, 20:44
Bitte keine Werbung im Forum.
Es ist zu erwarten, dass auch die anderen Hersteller darauf entsprechend reagieren.
Ich stehe vor dem Kauf einer Kleinklärenlage. Das Thema Wartung ist mir sehr wichtig, da die Folgekosten des Systemes ja auch stark mit der Wartung zusammen hängen. Kann mir jemand sagen, welche Kläranlagentypen heute schon 2 x jährlich gewartet werden? Bisher habe ich nur Atb gefunden.
Viele Grüße
Thomas B.
Hallo Thomas,
derzeit hat noch kein Hersteller eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für 2 x jährliche Wartung. Laut DIBt werden alle Kleinkläranlagen, die in diesem Jahr zugelassen bzw. deren Zulassung verlängert wird, für 2 malige Wartung zugelassen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass diese Anlagen eine Netzausfallerkennung haben. Dies bedeutet, dass bei Stromausfall ein akustischer Alarm ertönt. ATB hat diese Überwachung (UVS) bereits seit einigen Monaten. Da die Zulassung für den AQUAmax wohl in den nächsten Monaten verlängert werden dürfte, kann der AQUAmax dann, nach neuer Zulassung 2 x gewartet werden. Die anderen Hersteller scheinen dort noch keine Lösung zu haben.
Hallo Mitleser und -schreiber,
ich finde es sehr gut, dass das Thema hier angesprochen wurde.
Es zeigt doch, dass die Behörden -respektive das DIBT- auf Qualitätssicherung wertlegen.
Zumal eine zweimalige Wartung im Jahr sicherlich ausreichend ist.
Es freut mich auch, das es nun schon die erste Firma bzw. Analge mit einem derartigen Sicherheitssystem gibt.
(Ich denke die Firma ist oberhalb schon öffters genannt worden...)
Scheint gar eine wahrhaftige Innovation zu sein!
Wie sieht es bei den anderen Herstellern aus.
Leider habe ich bis dato noch keine entsprechenden Sicherungen vernommen.
Mit kommunikativen Grüßen
Jüling
Wie gehen eigentlich die Unteren Wasserbehörden mit dem Thema um?
Wie gehen eigentlich die Unteren Wasserbehörden mit dem Thema um?
Sicher wird es in den nächsten Wochen dazu mehr Klarheit geben. Wäre doch schön, wenn sich zu dem Beitrag auch mal ein Behördenvertreter zu Wort meldet. Ich habe nämlich in meiner Umgebung fest gestellt, dass sich mit dem Thema noch nicht wirklich auseinander gesetzt wurde. Das liegt bestimmt daran, dass bisher kaum ein Hersteller über eine entsprechende Zulassung verfügt.
Viele Grüße
Michael L.
Ich wohne in NRW und möchte mir einen AQUAMAX einbauen lassen. Laut Zulassung soll man wohl nur 2 x warten müssen. Wenn man die obigen Beiträge liest, gewinnt man den Eindruck, dass es mit der 2-maligen Wartung noch sehr unklar ist. Hat jemand Ahnung wann das ganze geregelt ist?
Hallo,
die Info, dass nur noch CSB analysiert werden muss, ist falsch. Grundsätzlich steht in der AbwasserVO (Anh. 1), dass CSB + BSB5 nachgewiesen werden müssen. Zusätzlich dazu soll lt. DIBt bei der zweiten Wartung ebenfalls der CSB gemessen werden. (Wer also bisher nur einmal im Jahr Analysen bezahlt hat, legt jetzt drauf!!!)
Im Moment halten sich viele Behörden an die DIN! Selbst die Hersteller beziehen sich bei der Wartung auf die DIN 4261-4. Vielleicht sollte die mal geändert werden?
Zur Frage Wartung:
Im östlichen Deutschland gibt es Bereiche, wo nur einmal im Jahr gewartet wird. Die Ursachen zu erklären, wäre hier zu lang. Es stellte sich heraus, dass besonders Tropfkörper und Pflanzenkläranlagen mit dieser verkürzten Wartung gut klar kommen. Und das hat nichts mit der SBR-Anlage bzw. irgendwelcher Einbauten einer bestimmten Firma zu tun. Denn Stromausfall ist das kleinere Problem einer KKA! Außer sie ist mieserabel eingebaut und die Elektrik bekommt was ab. Meist stimmen aber Belüftung oder Schlammrückführung nicht. Hier wäre es gut, Trübungsmessgeräte am Ablauf einzubauen, die jedoch im Moment noch kein Mensch bezahlen kann bzw. will.
Fakt ist: Es ist nur ein Anschreiben des DiBt an die Oberen Wasserbehörden! Umgesetzt wurde es von den Unteren Wasserbehörden noch nicht und somit momentan noch hinfällig.
Abwasserberatung Kuster
19.08.2005, 12:35
Hallo Zusammen,
das "Umweltministerium" NRW hat mit Erlass vom 06.05.2005 nochmals klargestellt, dass bzgl. der Wartungsintervalle die jeweiligen Angaben in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung massgebend sind.
Geben neuere Zulassungen (also die ab 2005) einen Abstand von 6 Monaten an, so ist dieser ausreichend. Bestehende Anlagen mit einem Wartungsintervall von 4 Monaten lt. Zulassung sind auch so zu warten.
Einige Wasserbehörden sind jedoch bereit, sollte der Hersteller den Nachweis führen, dass eine bestehende Anlage technisch der neueren Zulassung genügt - meist durch Nachrüstung mit einer netzunabhängigen Stromausfallerkennung machbar-, das Wartungsintervall auf 6 Monate zu verändern.
Mit freundlichen Grüßen
Abwasserberatung Kuster
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