Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : CE-Kennzeichnung, Nachrüstungen und DIBT-Zulassung
hallo. mal eine frage an die hersteller und vertreter der kleinkläranlagengemeinschaft. wie sieht es denn aktuell mit der CE-kennzeichnung generell in der BRD aus und hat das DIBT vorgaben zur nachrüstung von KKA ausgegeben? gruß KLARA
Stephan Klemens
25.08.2011, 15:49
Hallo Klara,
ich gehe davon aus, dass mittlerweile alle Hersteller das CE Zeichen vergeben haben. Jede Anlage sollte entsprechend gekennzeichnet sein, die Begleitdokumente sollten in den Unterlagen vorhanden sein.
Sicher sein kann man wenn das DIBt eine Zulassungsnummer mit einer 3 in der Mitte (DIBt-Zulassung Z-55.31-233 (http://www.mall.info/produkte/kleinklaeranlage-klaeranlage/kleinklaeranlage-4-50-ew/fileadmin/Gewerblich/Klaertechnik/Zulassungen/Zulassung-SC-S-Neuanlagen-55.31-233.pdf)) vergeben hat. Dann wurden die Gegebenheiten abschießend geprüft.
In dieser Woche haben wir die ersts Zulassung speziell für Nachrüstung erhalten. (Z-55.62-395)
Wer noch solche Zulassungen bekommen hat weiß ich nicht.
Gruß Stephan Klemens
Mall GmbH
hallo klemens,
komisch, ich konnte die zulassung nicht in der liste vom dibt finden, mit dem stand vom 02.09.2011.
http://www.dibt.de/de/zulassungen_abz_zulassungsbereiche.html
damit dürfte sie offiziel auch noch nicht gültig sein, oder?
wie sind die angabenwerte denn? wurde für die nachrüstungen eine mindestvolumenliste vom dibt zugelassen oder sind weiterhin die speziellen anforderungen der behälterbennung in kraft?
gruß
KLARA
Stephan Klemens
07.09.2011, 07:43
Hallo Klara,
tatsächlich ist die Zulassung noch nicht aufgelistet. Der ganze Bereich 62 fehlt. Nachfolgender Link führt zu der eingescannten Zulassung. Ich gehe davon aus, dass es etwas dauert, bis die Listen aktuell sind. Die Zulassung gilt meiner Meinung nach ab dem Zeitpunkt, wenn wir sie in Händen halten.
Gruß Stephan Klemens
http://www.mall.info/fileadmin/Gewerblich/Klaertechnik/Zulassungen/Zulassung_SanoFix_Nachruestung_Z-55.62-395.pdf
hi klemens,
vielen dank für deinen link. er beantwortet die meisten meiner fragen.
meines wissen sind die zulassungen erst gültig, wenn sie in der offiziellen liste erscheinen. aber es erscheint fair zu sagen das sie gültigkeit haben bei eintreffen der originale beim auftraggeber.
und ich kenne die aktualisierungsrate des dibt nicht.
nur um meine neugierde zu befriedigen und an den berichten der letzten jahre anzuknüpfen: welche aufwuchskörper (material, form und m2/m3) benutzt ihr denn?
über eine PM würde ich mich sehr freuen.
gruß
KLARA
watermaster
09.09.2011, 08:04
Hallo, Klara, hallo, Klemens und der Rest im Forum,
die Systematik der Zulassung für Kleinkläranlagen beim DIBT erkennt ihr hier:
http://www.dibt.de/de/zulassungen_abz_zulassungsbereiche.html
Zur Rechtskraft der Zulassungs-Bescheide gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz. Die bauaufsichtliche Zulassung/Anwenderzulassung ist ein Bescheid. Er wird dem Antragsteller (Hersteller, Inverkehrbringer) gegenüber ausgesprochen. Ab dem Datum der Ausstellung der Zulassung läuft die sog. Rechtsbehelfsfrist mit der üblichen Textstelle "Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Klage/Widerspruch erheben bei...." . Das DIBT wartet grundsätzlich den Eintritt der Rechtskraft ab und veröffentlicht den Bescheid dann erst auf der home-page. Mit den Aktualisierungzeiten können so schnell 3 - 6 Monate nach Ausstellung der Zulassung bis zur Veröffentlicheung auf der home-page vergehen.
guten abend,
danke watermaster.
also man gibt einen "entwurf" ab, der vom dibt genehmigt wird und dann hat man noch einmal die chance zur eigenkontrolle (oder auf rechtschreibfehler usw.). erst nach der widerspruchsfrist oder schriftlicher nicht gebrauchmachung derselben tritt die zulassung dann in kraft, richtig?
gruß
KLARA
watermaster
19.09.2011, 12:38
Hallo, Klara,
völlig korrekt.
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