Regenwassernutzung

Standsicherheitsnachweis für PKA

Dies ist eine Diskussion über Standsicherheitsnachweis für PKA im Planung und Rechtliches Forum, was Teil der Extraforum: Kleinkläranlagen -Kategorie ist; Für ein aktuelles Projekt fordert eine UWB in NRW einen Standsicherheitsnachweis für eine PKA. Sie beziehen sich dabei auf: * ...


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Alt 20.06.2005, 13:08
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Standard Standsicherheitsnachweis für PKA

Für ein aktuelles Projekt fordert eine UWB in NRW einen Standsicherheitsnachweis für eine PKA.
Sie beziehen sich dabei auf:

* § 58 Abs. 4 LWG NW
Für genehmigungspflichtige Anlagen ist bei Baubeginn der zuständigen Behörde
vorzulegen
1. ein Nachweis über den Schallschutz, der von einem staatlich
anerkannten Sachverständigen nach § 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der
Landesbauordnung aufgestellt oder geprüft sein muss,
2. ein Nachweis über die Standsicherheit, der von einem staatlich
anerkannten Sachverständigen nach § 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der
Landesbauordnung geprüft sein muss.
Die zuständige Behörde kann zulassen, dass die Nachweise und die
Bescheinigung nach Satz 1 nicht von staatlich anerkannten Sachverständigen
aufgestellt und geprüft sein müssen. Auf die Vorlage der Nachweise und der
Bescheinigung nach Satz 1 kann im Einzelfall verzichtet werden. Mit Vorlage
der Nachweise und der Bescheinigung wird vermutet, dass die
bauaufsichtlichen Anforderungen insoweit erfüllt sind.

Die UWB hat diesen § erst neu auf den Tisch bekommen und fordert nun diesen Nachweis.
Nun hab ich die aktuellen Forderungen aus NRW nicht im Kopf.

Ist jemand von euch damit schon einmal konfrontiert worden?

mfg
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Alt 15.07.2005, 15:40
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Nach einem Gespräch mit dem Innenministerium und anderen Wasserbehörden in NRW bin ich bis jetzt zur Kenntnis gekommen das ein "Standsicherheitsnachweis"
bei PKA nicht gefordert werden muss.

Im Innenministerium erklärte man mir dass:
Zitat
" Auf die Vorlage der Nachweise und der
Bescheinigung nach Satz 1 kann im Einzelfall verzichtet werden"
Dies gilt dann für den Schallschutz und für den Standsicherheitsnachweis.

Zweck des Standsicherheitsnachweises ist eine Absicherung von Gesetzes Seite.
z.B.
Es wird eine Kleinkläranlage gebaut und auf diese stellt man noch ein Betriebshäuschen für die Technik.
Dann sollte die Untere Wasserbehörde einen Standsicherheitsnachweis für die KKA fordern.
Oder eine KKA wird im Hangbereich gebaut. Wobei hier wichtiger ist von welchem Fachmann der sich hoffentlich nach der DIN richtet die Tragschicht für die Kleinkläranlage hergestellt wird.
Gibt ja genug gelernte Bäcker und Metzger die KKA bauen.

Wenn ich etwas Neues über den Fall erfahre werde ich es hier berichten.

Vieleicht kann uns aber auch eine Abwasserberatung aus NRW aufklären.
__________________
mfg KKA Maximum

-Zertifiziertes Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen (DWA)
-Zertifizierer Kordes Kläranlagenpartner
-Zertifizierter FLUIDO Partner
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