Dies ist eine Diskussion über Entsorgung des Wassers bei KKA im Planung und Rechtliches Forum, was Teil der Extraforum: Kleinkläranlagen -Kategorie ist; Hallo ! ich muss meine KKA nachrüsten und würde gerne erfahren, was es für Möglichkeiten gibt, das gereinigte Abwasser loszuwerden. ...
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Hallo !
ich muss meine KKA nachrüsten und würde gerne erfahren, was es für Möglichkeiten gibt, das gereinigte Abwasser loszuwerden. Ich habe gehört, man kann es in einem Strassengraben einleiten, oder es auch als Beregnungswasser im Garten benutzen. Darf ich es auch einfach auf das benachbarte Feld laufen lassen ? Gibt es bestimmte Auflagen? Wo kann ich genaue Auskunft bekommen ? mfG |
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Im Idealfall kann in den öffentlichen Regenwasserkanal eingeleitet werden.
Da das aber meistens mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist, darf das Abwasser aus der Kleinkläranlage in der Regel auch in ein fließendes oder stehendes Gewässer (einen Vorfluter oder wasserführenden Graben) eingeleitet werden. Am besten ein fließendes Gewässer, da sie eine hohe Selbstreinigungskraft besitzen. Ist kein fließendes Gewässer vorhanden, muss das Abwasser in den Boden - also das Grundwasser versickert werden. In jedem Fall ist die Zustimmung der Behörde erforderlich. Sprechen Sie am besten mit dem zuständigen Ansprechpartner dort oder mit einer KKA-Fachfirma.
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Mit freundlichem Gruß Benjamin Volkmann Forenbetreuung Geändert von B. Volkmann (14.11.2007 um 12:28 Uhr) |
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Zitat:
zur Ableitung des gereinigten Abwassers kann ich folgendes bemerken (bezogen auf NRW): Der Landesbetrieb Straßenbau in NRW und fast alle Städte haben ganz gewaltig etwas gegen die Einleitung in den Strassengraben. Begründet wird das mit der kostspieligen Unterhaltung der freien Vorflut (dh. mähen, entschlammen, Sohlregulierung). Gegen das Ableiten auf das benachbarte Feld steht das Nachbarschaftsrecht. In der wasserrechtlichen Erlaubnis steht (fast) immer, dass durch die Ableitung Nachbarschaftsrechte nicht beeinträchtigt werden dürfen. Als Beregnungswasser ist es auch nicht besonders geeignet, da das (technisch) gereinigte Wasser noch BSB5 und CSB enthält und - schlimmer noch Bakterien und Keime (krankmachende). Wenn kein Bach in der Nähe ist erfogt die Einleitung über Sickermulde oder Sickerstränge. Genaue Auskunft gibt es bei der Unteren Wasserbehörde. Geändert von 4micat (28.11.2007 um 16:44 Uhr) |
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