Dies ist eine Diskussion über Klärschlamm aus biol. Anlage abfahren - nach 5 Jahren Pflicht? im Planung und Rechtliches Forum, was Teil der Extraforum: Kleinkläranlagen -Kategorie ist; Hallo, wir haben seit 2005 eine vollbiologische Kleinkläranlage (Tropfkörperanlage), die regelmäßig gewartet und überprüft wird. Es ist bisher kein nennenswerter ...
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Hallo,
wir haben seit 2005 eine vollbiologische Kleinkläranlage (Tropfkörperanlage), die regelmäßig gewartet und überprüft wird. Es ist bisher kein nennenswerter abgesetzter Klärschlamm vorhanden. Dennoch schreibt uns sie Gemeinde nun vor, dass nach 5 Jahren der Klärschlamm abgefahren werden muß. Nach unserer Ansicht und auch nach Ansicht des Herstellers ist das ein unnötiger, ja sogar schädlicher Eingriff in das bestehende und funktionierende System der Anlage. Die Gemeinde beruft sich auf die DIN 4261 und erklärt uns, das wäre gesetzlich vorgeschrieben. Ich kann dazu aber nirgend etwas finden. Kann mir jemand helfen? Gruß Silly62 |
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Hallo Silly62,
für die Beantwortung Ihrer Frage ist entscheidend, wie die Schlammabfuhr in der Satzung Ihrer zuständigen Gemeinde bzw. Ihres zuständigen Abwasserzweckverbandes geregelt ist. Eine vollbiologische Kläranlage sollte allerdings immer bedarfsgerecht entsorgt werden. Bei jeder Wartung wird eine Schlammspiegelmessung durchgeführt. Schließlich regeln die Bestimmungen in der Zulassung Ihrer Anlage, bei welchem Füllgrad des Schlammspeichers sie als Betreiber die Schlammentsorgung veranlassen müssen. Freundliche Grüße aus Sachsen Lars Bergmann
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Hallo, zusammen,
unter Bezugnahme auf den DWA- (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtsdchaft, Abwasser und Abfall) Arbeitsbericht "Qualitätskriterien für den Einsatz von kleinkläranlagen", Stand September 2006, ist auch hierin unter der Ziffer 7.5 "Schlammentsorgung" die o. g. 5-Jahresfrist aufgeführt und hat vielfach Einfluß in die Entsorgungssatzungen gefunden. Mich macht dabei nur stutzig, dass nach einer Betriebszeit von nahezu 5 Jahren kein oder kaum Klärschlamm angefallen sein soll. Kann es sein, dass da möglicherweise eine Fehlfunktion vorliegt ? Hat das Wartungsunternehmen bei den jeweiligen (3 x jährlichen bzw. 2 x jährlichen) Wartungen auch eine Schlammspiegelmessung durchgeführt ? Auch die Aussage des Herstellers, dass kein Klärschlamm abgefahren werden braucht, lässt bei mir verschiedene Alarmglocken läuten. Hier solltest Du etwas genauer hinschauen.
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Liebe Grüßeund munter bleiben ![]() Watermaster |
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Wenn ich mich hier mal als Laie was sagen darf. Bei der Beratung bei meinem Zweckverband, hat der Bearbeiter gesagt, dass die Messwerte bei der Wartung entscheidend sind. Er sagte, dass manche vollbiologische Anlagen erst nach 7 Jahren entsorgt werden mussten.
Schneiderlein. |
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Hallo, Schneiderlein,
wie der Sachbearbeiter zu einer solchen Aussage gekommen ist , weiß ich natürlich nicht. Es gilt natürlich, dass die Messwerte entscheidend sind (hier: Schlammspiegelmessung). Bei einer derartig lamgen Standzeit des SDchlamms in der Anlage tritt bereits eine sog. "Vererdung" ein, was die Räumung zusätzlich erschwert. Sollte aber tatsächlich kaum Schlamm in der Vorklärung verblieben sein, muss man sich die Frage stellen, wohin der Schlamm denn gelangte. Oft werden die Fäkalien in eine gesonderte Grube geleitet und entsorgt, oder aber es wird der Schlamm durch benachbarte Bauern zwischendurch entsorgt (beides unzulässig).
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Liebe Grüßeund munter bleiben ![]() Watermaster |
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