Dies ist eine Diskussion über KKA Kontrollschacht im Planung und Rechtliches Forum, was Teil der Extraforum: Kleinkläranlagen -Kategorie ist; Hallo an Alle! Ich bin gerade dabei meine KKA zu planen und habe einige Fragen. Die Systemauswahl ist bereits erfolgt, ...
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Hallo an Alle!
Ich bin gerade dabei meine KKA zu planen und habe einige Fragen. Die Systemauswahl ist bereits erfolgt, ebenso die Wahl des Herstellers. Meine Fragen richten sich eigentlich auf den nachgeschalteten Kontrollschacht. Ich wollte da eigentlich keine große Wissenschaft draus machen, möchte mich aber dennoch bei euch ob der Richtigkeit vergewissern. Ich fang mal an: Ich wollte mir das Teil selber bauen aus 200'er KG Formteilen, ähnlich wie ihn die Firma Rewatec zu ihren Sickerboxen anbietet. Am Kontrollschacht soll auch die Probenahme erfolgen. Hier nun meine Fragen: (1.) Gibt es einen Mindestabstand zwischen KKA und Schacht? Ich plane ihn ca. 1/2-1 m nach Ablauf KKA. (2.) Kann der Schacht nach dem Ablauf (87°KG Abzweig 200/150) abschließen, oder ist ein zusätzliches Kurzrohr unterhalb des Auslaufes als Absetzvolumen vorzusehen (so wie ihn Rewatec zu ihren Sickerboxen anbietet)? (3.) Wenn dieses Absetzvolumen erforderlich wird, steht mein Schacht im Grundwasser. Ist dies zulässig? Auftrieb dürfte ja kein Problem sein, da bei ca. 30cm Eintauchtiefe der Auftrieb ca. 95N, ca. 9,5kg beträgt, und der Schacht ja bis Unterkante Auslauf (ca. 65cm) gefüllt ist. Außerdem sind die angeschlossenen Leitungen mit ca. 1,5m ausreichend erdüberdeckt. (4.) An der Stelle des Kontrollschachtes soll (muss!) eine Richtungsänderung der Ablaufleitung erfolgen. Dies lässt sich ja durch die KG Formteile gut realisieren. Gibt es diesbezüglich Grenzen? Wäre toll, wenn mir der Ein oder Andere ein paar Tipps geben kann. Vielen Dank im Vorraus. |
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Hallo,
Ein Kontrollschacht dient zur Kontrolle der Ablaufwerte. Da bei SBR Anlagen nicht ständig Wasser auslauft, muss der Kontrollschacht ein gewisses Volumen haben. Dieses Volumen ist aber nur davon abhängig, mit welchem Probenahmegerät die Probe gezogen werden soll. Ein 200ér Rohr ist in der Regel ausreichend. Ein Absetzvolumen sollte nicht entstehen, weil dann die Proben verfälscht werden. Man bekommt ggf. Ärger, wenn deshalb die Ablaufwerte falsch gemessen werden. Am besten leiten man dem Ablauf so ein, dass der gesamte Topf durchströmt wird. Manche Systeme haben einen integrierten Probenahmetopf. Regenwasser, Regenwassernutzung, Abscheider, Kleinkläranlagen, Grauwassernutzung, Pellets, Holzpellet, Hackschnitzelbehälter, Pufferspeicher, Geothermieschächte, Pumpstationen, Löschwasserbehälter, Waschwasser Recycling |
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Mötzing. Im Sitzungssaal der Verwaltungsgemeinschaft Sünching trafen sich die Gemeinderäte zu ihrer 22. Sitzung. Neben drei Bauanträgen hatten sich die Gemeinderäte zudem mit den Tagespunkten Wegebau im Rahmen der Diversifizierungsbeihilfe "Zucker" sowie Sonstigem zu befassen.
Kritisiert wurde, dass im Mötzinger Gemeindehaus private Feiern abgehalten werden. Zu Beginn der Sitzung hatten sich die Gemeinderäte mit drei Bauanträgen zu befassen. Zum einen lag ein Tekturplan für die Genehmigung eines Einfamilienhauses mit Garage in Schönach, Dorfstraße 43, von Stephan Senft, Schönach, vor. Einstimmig wurde zu diesem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Ein weiterer Kanalanschluss ist bereits am Baugrundstück verlegt, an diesen ist anzuschließen und ein Kontrollschacht zu errichten. Sonja Petschl und Michael Hasenfuß, Mötzing, beantragen die Genehmigung für die Errichtung eines Flachdachanbaues an das bestehende Wohnhaus in Mötzing, Feldmeßstraße 14. Ebenfalls mit 13:0 Stimmen wurde diesem Vorhaben die Genehmigung erteilt. Heinz Schütz, Schönach, beantragt in einer Voranfrage die Errichtung einer Maschinenlagerhalle ohne Belüftungsanlage in Schönach. Die Halle hat eine Länge von 120 und eine Breite von 30 Metern. jeans |
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Hallo Small wastewater treatmen,
ich finde es interessant, wie Verfechter der diskontinuierlichen SBR-Technik nun auch noch erklären, welche zusätzlichen Sammeleinbauten für eine korrekte Probename erforderlich sind. Ich hoffe, dass dieser Mehraufwand auch in den Kostenkalkulationen der Vertreter drin ist. Bei kontinuierlichen biologischen Abbauprozessen und Durchsatz z.B. Festkörper, Tauchkörper, Schwebebett u.a. braucht man unabhängig von der Reinigungsleistung der Anlage nur 15 cm Höhendifferenz im Entnahmeschacht oder Rohr (teilweise sogar in der Anlage eingebaut). Sammelschächte kann man sich sparen. Das wird der SBR-Vertreter aber im Verkaufsgespräch nicht verraten. Leider gewinnt bei der Technikauswahl meist der regionale Anlagenvertreter, der das billigste Angebot macht. Oftmals kommen dann nach dem Vertragsabschluss die Nachträge oder es steht im Kleingedruckten „bauseits bereitzustellen“. Die Wenigsten wissen, dass das bedeutet, es ist dann Aufgabe des Bauherrn. Für eine herstellerunabhängige und fallspezifische Beratung oder eine Kostenkalkulation vom Hausanschluss bis zur Einleitestelle inkl. Genehmigungen und deren Kosten gibt aber leider kaum einer Geld aus. So muss halt jeder mit dem Leben, was er sich andrehen lässt. Peter Fischer Kontakt: E-Mail: abwasser@ibfischer.de, Tel./Fax: 0371 (Chemnitz, Sachsen) – 511833 Web: Untitled Document |
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