Befreiung vom Anschlußzwang bei KKA
Hallo!
Wir wurden vom Landratsamt Fürth/ Bayern aufgefordert, als Kleineinleiter eine Kleinkläranlage zu erbauen. Es besteht aber schon seit langem ein Bebauungsplan für das Gebiet auf dem sich unser Grundstück befindet. Unsere Gemeinde will uns aber nicht bestätigen, dass wir im Falle einer zukünftigen Bebauung vom Anschlußzwang befreit werden, wie uns zunächst vom Landratsamt zugesichert worden war. Es ist für uns natürlich nicht nachzuvollziehen, dass wir jetzt ca. 10000.- Euro für die Kläranlage investieren müssen und dann vielleicht diese wieder abbauen und zusätzlich noch die hohen Erschließungskosten bei einer Bebauung bezahlen müssen.
Wer kann Tips geben wie wir uns verhalten sollen, wer weiß Gesetze, Urteile.
Wir sind für jeden Hinweis dankbar!
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