Dies ist eine Diskussion über Grösse Klärschlammspeicher im Systeme und Technik Forum, was Teil der Extraforum: Kleinkläranlagen -Kategorie ist; Hallo, ich habe mich jetzt für eine Rewatec Anlage entschieden. Preis ca 6600 Euro inklusive Versickerung, Bodengutachten und Einbau sowie ...
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Hallo,
ich habe mich jetzt für eine Rewatec Anlage entschieden. Preis ca 6600 Euro inklusive Versickerung, Bodengutachten und Einbau sowie Rewatec Garantieverlängerung. Die Wartung übernehmen die lokalen Wasserwerke für 200 Euro / Jahr. Wir sind zwei Personen, das Angebot beinhaltet zwei mal 1500 Liter Tanks. Wird das als ausreichend angesehen, ich will natürlich nur einmal pro Jahr den Schlamm abholen lassen und tendiere eher zu 3000 L Fassung. Laut meinen Unterlagen geht man ja von 450 L/Jahr Schlammanfall pro Person aus. Oder sollten wir doch lieber einen grösseren Speicher wählen. Gibt es gute Erfahrungen mit dem System von Rewatec? danke für eine Info |
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Hallo, Sweeny,
als bekennder Fan großer Vorklärungen tendiere ich eher zu 3 m³ Schlammspeichervolumen. Aber natürlich sind 1,5 m³ völlig ok. Habt Ihr bei Euch eigentlich noch eine "turnusmäßige" oder eine sog. "bedarfsgerechte" Schlammausfuhr ? Für den Fall, dass bei Euch bedarfsgerecht entsorgt wird, würde sich der Ausfuhrabstand natürlich entsprechend verlängern, sollte aber nicht mehr als 5 Jahre betragen, um eine "Vererdung" des Schlamms mit anschließenden Probemen bei der Entleerung zu vermeiden.
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Liebe Grüßeund munter bleiben ![]() Watermaster |
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hallo watermeister,
unser vertrag sieht eine bedarfsgerechte abfuhr vor, mit einem derzeitigen turnus von 180 tagen. das halt ich meisst ein oder auch nicht... mit der neuen anlage soll dann über die sensorik dies im rahmen der wartung festgestellt werden ob die abfuhr notwendig ist oder nicht. allderings ist meine jetzige grube 7 m³ gross, so dass für eine abfuhr immer ca. 230 euro anfallen. mit einem kleineren schlammspeicher wäre dann ja eine halbierung der abfuhrkosten zu erwarten, was ja auchschonmal schön ist, trotz der hohen kosten. ausserdem hat rewatec ja noch zu zusatzmodul mit feststoffpumpe was eine kompostierung des klärschlamms ermöglicht. da entfällt dann die abfuhr. allerdings weiss ich nicht was ich mit dem "kompost" dann machen soll. jemand interesse an nem liefervertrag ? grüsse der sweeni |
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Hallo, Sweeny,
hmmm....also das verstehe ich nicht so ganz...."bedarfsgerechte" Schlammabfuhr meint: Im Rahmen der Wartung wird der Schlammspiegel in der Anlage (Vorklärung, entweder Mehrkammerabsetzgrube oder Mehrkammerausfaulgrube) gemessen und erst nach Erreichen bestimmter Schlammspiegelhöhen (ist von System zu System unterschiedlich) durch einen zugelassenen Entsorger ausgefahren...entweder wird der Schlamm ganz geräumt oder die Vorklärung anschließend mit ca. 30 cm Schlamm/Wassergemisch (Impfschlamm) aufgefüllt und ... ganz wichtig... wieder mit Wasser befüllt. "Turnusmäßig" meint: ohne Rücksicht auf den tatsächlich in der Anlage vorhandenen Schlamm wird (wie bei Dir alle 180 Tage) ausgefahren. Zur Schlammvererdung zu Kompost gibt es auch bereits verschiedene Ansätze (z. B. MUTEC-System), aber ob das bei Dir im Bereich zugelassen wird, weiß ich nicht. In der Regel darf Schlamm nicht frei verrotten, unterliegt übrigens auch als Bestandteil des Abwasser der Abwasserbeseitigungspflicht durch die Gemeinde bzw. den Abwasserzweckverband.
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Liebe Grüßeund munter bleiben ![]() Watermaster |
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Hallo!
Ich komme in Eurer Diskussion nicht so richtig mit! Ich habe offensichtlich ein fachliches Defizit. Eine Zulassung nach dem Belebtschlammverfahren (Z-55.3-*) braucht nur 1,500m3 als Vorklärvolumen? Da wird sich der Entsorger aber feuen! Meine Zulassung Z-55.6-238 wurde unter anderem verweigert, weil ich als kleinstes Vorklärvolumen 1,950 m3 für eine Biofilmanlage eingereicht hatte. Kann mir jemand helfen? Ich bin offensichtlich überfordert! W. B. Der Sparsame Block Abwasser-Kleinkläranlagen |
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Herr Block! Offensichtlich sind Sie mächtig überfordert!
Lese ich da richtig: Ihnen wurde die Zulassung verweigert? ![]() Warum werben Sie dann damit? Warum beantragen Betreiber auf Basis dieser scheinbar ungültigen Zulassung Fördermittel, Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis bzw. schließen Indirekteinleiter-Vereinbarungen ab? Das wäre ja dann illegal und strafbar! ![]() Ich glaube hier sind Sie eine Erklärung schuldig! PS |
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Hallo, Herr Block und die Mitdiskutierer im Forum,
na, Herr Block, da sollten Sie sich tatsächlich etwas näher erklären. Ich für mein Teil will dies für meine Aussagen gerne tun: Die von Sweeni zur Rede gestellte ReWaRec-Anlage wurde von ihm leider nicht näher benannt. Ich gehe daher davon aus, dass Sweeni das gängigste System gewählt hat und zwar den Typ FLUIDO. Dieser Typ verfügt über eine bauaufsichtliche Zulasssung (Nr. Z-55-3-67), gültig bis Juni 2011 für unterschiedliche Bemessungsgrößen. Sweeni spricht in seinem Eingangsbeitrag von einer Belegung der Anlage mit 2 Personen. Demnach greift die kleinste Einheit der zur Verfügung stehenden Anlagen, also für mind. für 4 Einwohnerwerte. Nach der klärtechnischen Bemessungsgrundlage dieses Typs (siehe Seite 19 der Zulassung, 3. Tabelle „Bemessung Schlammspeicher/Puffer“ , linke Spalte) ist als ausreichende Mindestgröße (VSP soll) ein Volumen von 1,44 m³ Nutzinhalt angegeben, somit sind nach der Zulassung für die Anlagengröße unter Bezug auf die geplante Belegung 1,5 m³ Nutzinhalt bemessungstechnisch völlig ausreichend. Auch für den Typ „MonoFluido, Zulassungs-Nr. Z-55.3-140, ist ein Schlammspeichervolumen von 1,5 m ³ als ausreichend anzusehen. Gleiches gilt auch für den FLUIDO blueline, Zulassungs-Nr. Z-55.3-174. Ich für mein Teil habe mehrfach die Erfahrung gemacht, dass durch verschiedene Umstände ein Nutzinhalt von lediglich 1,5 m ³ immer wieder zu Schwierigkeiten geführt hat (Grenzwertüberschreitungen, Flockungsstörungen, ungewollter Schlammabtrieb etc.). I. d. R. hat die dann erfolgte Sanierung i. S einer Erweiterung auf mind. 3 m ³ Nutzinhalt (also mind. eine Mehrkammergrube mit 6 m³ Nutzinhalt) zu einer Verbesserung der Situation geführt. Aus diesem Grunde kann ich nur empfehlen, eine größere Vorklärung zu wählen, vorgeschrieben ist das aber natürlich nicht. Im Übrigen wird durch die Wahl einer größeren Vorklär-Einheit auch mehr Volumen vorgehalten, so dass sich hierdurch auch der Ausfuhrabstand (bei einer sog. bedarfsgerechten Aúsfuhr) vergrößert, was letztlich auch zu einer Einsparung im Betrieb der Anlage führt, da die häufigeren Anfahrten entfallen. In der Regel sind nämlich die Kosten für An- und Abfahrt größer als die Kosten für die Kippgebühr und die Abholung des Schlamms. Warum das DIBT Ihren Antrag auf Zulassung abgelehnt hat, ist mir von den Gründen her nicht näher bekannt, jedenfalls kann es m. Kenntnis nach nicht sein, dass die von Ihnen beantragte Zulassung nur deshalb nicht erteilt wird, weil das Volumen des Schlammspeichers zu gering ist.
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Liebe Grüßeund munter bleiben ![]() Watermaster |
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hallo,
danke für die ausführlichen und professionellen antworten. es handelt sich bei der geplanten anlage um eine rewatec fluido 15/15 aus pe für bis 6 ew, also mit zwei identischen körpern für schlammspeicher und klärung. meine frage zielte genau auf die problematik die watermaster beschrieben hat. erhöhter aufwand an abfuhr etc. die ausführende firma sieht die problematik derzeit nicht und empfiehlt auf nachfrage weiterhin 2 x 1,5 m³. ich werd die frage mal in richtung gewährleistung stellen, wie die kollegen bei den von watermaster beschrieben problemen angehen wollen. also erkenntnis: bigger is better, ich habs gewusst gruß sweeni |
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