Regenwassernutzung

Bungalow mit 3Kammerklärgrube umrüsten?

Dies ist eine Diskussion über Bungalow mit 3Kammerklärgrube umrüsten? im Systeme und Technik Forum, was Teil der Extraforum: Kleinkläranlagen -Kategorie ist; Hallo, ich freue mich sehr, dieses Forum hier gefunden zu haben. Ich habe folgendes Problem. Wir haben in Sachsen-Anhalt ein ...


Zurück   Kläranlagen-Vergleich Forum > Extraforum: Kleinkläranlagen > Systeme und Technik

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
  #1 (permalink)  
Alt 25.01.2010, 16:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2010
Beiträge: 2
Frage Bungalow mit 3Kammerklärgrube umrüsten?

Hallo, ich freue mich sehr, dieses Forum hier gefunden zu haben.
Ich habe folgendes Problem.
Wir haben in Sachsen-Anhalt ein kleines Wochenendhäuschen von meinen Großeltern übernommen.
Wir (2 Pers.) sind aber allerhöchstens einmal im Monat ein Wochenende dort.
1986 hat mein Opa sehr gewissenhaft eine 3 Kammerklärgrube erbaut (2,3 m²), in die unser Abwasser hineinlauft. Geleert wird die Grube jetzt ca. alle 2 Jahre.

Nun haben einen Brief vom Abwasserzweckverband bekommen, in dem Stand, wir sollen uns entweder an die dezentrale Schmutzwasseranlage anschließen lassen, einen Dichtigkeitsprüfung für abflusslose gruben bestehen oder bei vollbiologischen kleinkläranlagen eine wasserrechtliche Erlaubnis vorlegen.

Mein Problem liegt darin, was überhaupt eine 3-Kammerklärgrube ist, ob man die irgendwie weiterbehalten darf, oder ob zwingend umgerüstet werden muss oder reicht sanieren? Ein Anschluss an die dezentrale Abwasseranlage des AZV ist doch auf Grund des extrem geringen Schmutzwaseranfalls blödsinn, oder?

Wenn wir um das umrüsten nicht herumkommen, welche Art der Abwasserbehandlung kommt bei so geringem Schmutzwasseranfall in Frage?

Wir sind an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen, da wäre es doch auch unsinnig, back to the roots, wieder auf Plumsklo umzusteigen, oder?

Vielen Dank fürs lesen,
Liebe Grüße
Pufi
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 26.01.2010, 10:55
Erfahrener Benutzer
Klärveteran
 
Registriert seit: 18.01.2008
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 176
Standard

Hallo, Puflatsch,


Na, dann fange ich mal an:


Zitat:
„Wir haben in Sachsen-Anhalt ein kleines Wochenendhäuschen von meinen Großeltern übernommen.
Wir (2 Pers.) sind aber allerhöchstens einmal im Monat ein Wochenende dort.
1986 hat mein Opa sehr gewissenhaft eine 3 Kammerklärgrube erbaut (2,3 m²), in die unser Abwasser hineinlauft. Geleert wird die Grube jetzt ca. alle 2 Jahre.“


Antwort:


Ich nehme an, dass die Grube gemauert wurde. Hierzu ist zu sagen, dass gemauerte Systeme nicht mehr zulässig sind. in der der massgeblichen technischen Norm EN 12566, Teil 3 , sind die zulässigen Werkstoffe aufgelistet. Gemauerte System gehören nicht dazu.
Außerdem scheint mir die Grube wohl nicht so ausgelegt worden sein, dass die Mindestwassertiefen vom 1 - 1,20 m erreicht werden.
Den Bauzustand kann ich nicht aus der Ferne beurteilen, jedoch gehe ich davon aus, dass nach einer so langen Betriebszeit (24 Jahre) die Fugen wohl nicht mehr dicht sind, Setzungen eingetreten sind und daher auch die Grube aus dieser Sicht unzureichend ist.

Zitat:
„Nun haben einen Brief vom Abwasserzweckverband bekommen, in dem Stand, wir sollen uns entweder an die dezentrale Schmutzwasseranlage anschließen lassen, einen Dichtigkeitsprüfung für abflusslose gruben bestehen oder bei vollbiologischen kleinkläranlagen eine wasserrechtliche Erlaubnis vorlegen.“


Antwort:

Deiner Darstellung entnehme ich , dass dir die Wahl zugestanden wird.

1. Anschluss an eine dezentrale Abwasseranlage des AZV

Hier ist maßgeblich, was an Kosten für den Anschluß auf die zukommt. Dieser Anschluß wäre gleichzusetzen mit einem Kanalanschluß und es sind somit Anschlußbeiträge zu zahlen (das sind die Kosten für die Herstellung der Anschlussleitung und des Hausanschlusses) sowie Benutzungsgebühren (das sind die kosten, die für die Reinigung des eingeleiteten Abwassers anfallen, üblicherweise auf der Basis des Frischwasserverbrauchs). Du musst also rechnen (auf eine Investitionszeit von 20 Jahren) was dich der Spaß kostet.

2. Bau einer neuen Abwassersammelgrube

Ich gehe davon aus, dass deine Grube abgängig ist und ersetzt werden muss. I. d. Regel werden neue Sammelgruben in Betonfertigteilbauweise als Ringelemente gebaut, zumeist mit 6 m ³ Nutzinhalt und Überfüllwarnanzeige. Dann hast Du gut Speicherraum und nicht andauernd den Entsorger auf der Matte. Auch hier musst Du rechnen, was dich der Spaß kostet (Errichtung der Grube i. V. mit den Anschlußbeiträgen auf der einen seite / Abfuhr des Abwasser incl. An- und Abfahrt und Kippgebühren i. V. z. den Benutzungsgebühren auf der anderen Seite- siehe Ziffer 1).

3. Bau einer neuen Kläranlage

Es gibt gute Systeme, die auch bei Unterlast gut arbeiten. Ich halte hier die Errichtung des folgenden Systems für gut:
Vorklärung (Mehrkammergrube mit ca. 6 m ³ Nutzinhalt und nachgeschaltete Pflanzenanlage für bis zu 4 Einwohnerwerte.

Nun musst Du wieder rechnen:
Setze die Kosten der Vorklärung und des Pflanzenbeetes mit denen gleich aus Ziffer 1 (Anschlußkosten) und Ziffer 2 -neue Grube und vergleiche. Das gleiche mit den Benutzungsgebühren aus Ziffer 1 und den Abfuhrkosten aus Ziffer 2 und halte hierzu den Vergleich der betriebs- und Wartungskosten den neuen Kleinkläranlage aus Ziffer 3 dagegen (Wartungskosten, Klärschlammausfuhr, Unterhaltung ).
Dann erhältst Du einen Überblick.

Zitat:

„Mein Problem liegt darin, was überhaupt eine 3-Kammerklärgrube ist, ob man die irgendwie weiterbehalten darf, oder ob zwingend umgerüstet werden muss oder reicht sanieren?“

Antwort:

Schau mal hier:

http://www.klaeranlagen-vergleich.de/kleinklaeranlagen/technik/klaeranlagen_index.htm

Frage:

„Ein Anschluss an die dezentrale Abwasseranlage des AZV ist doch auf Grund des extrem geringen Schmutzwaseranfalls blödsinn, oder?“

Antwort:

Nein, nicht unbedingt. Es gilt das Verursacherprinzip, soll heißen, du als Verursacher bist verpflichtet, deine Sch…ordnungsgemäß entsorgen und dafür gibt es eine Fülle von Vorgaben zu beachten, die sind leider alle mit dem Einsatz von Geld verbunden.

Zitat:


„Wenn wir um das umrüsten nicht herumkommen, welche Art der Abwasserbehandlung kommt bei so geringem Schmutzwasseranfall in Frage?“

Antwort:

Hier schauen:

http://www.klaeranlagen-vergleich.de/kleinklaeranlagen/technik/systembeschreibungen/funktion-systeme.htm
Da werden jede Menge Anlagen vorgestellt, die auch bei sog Unterlast laufen.


Zitat:


„Wir sind an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen, da wäre es doch auch unsinnig, back to the roots, wieder auf Plumsklo umzusteigen, oder?“
Antwort:

So isses.
__________________
Liebe Grüße
und munter bleiben

Watermaster
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 26.01.2010, 23:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2010
Beiträge: 2
Standard Danke

Vielen Dank, für die schnelle und ausführliche Antwort.
Mein Opa hat zu seiner Zeit die Grube aus Betonringen (Fertigteilen DN 900 und 2 x DN 600) gebaut. Mit folie ausgekleidet und mit kaltanstrich versehen. Die ringe untereinander sind aber bestimmt nicht vermörtelt.
Die Grube hat insgesammt ja nur ein Volumen von 2,3 qubikmetern. Wo sollen wir denn nur den Platz für 6 m³ grube unterkriegen? Da müssen wir ja noch ein Stück wiese kaufen...
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
klärgrube, umrüsten

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:12 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.6 Patch Level 1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.3.0 RC1
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Impressum Datenschutz
© 2010 scon-marketing GmbH