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Sinn und Zweck des Wartungsvertrags:
Genau so wie Ihr Auto von Zeit zu Zeit überprüft werden
muss, um zu gewährleisten, dass es vernünftig funktioniert
und außerdem (durch den TÜV) nicht die Sicherheit anderer
gefährdet, so muss auch eine Kleinkläranlage von Zeit
zu Zeit überprüft werden. Arbeitet eine Kleinkläranlagen
nicht mehr korrekt, so wird dadurch in gewissem Maße die Umwelt
geschädigt, weil ungenügend geklärtes Abwasser in
den Untergrund versickert oder in einen Vorfluter gelangt.
Das bedeutet: Der Betreiber einer Kleinkläranlage muss einen Wartungsvertrag
mit einem Fachkundigen abschließen.
Häufigkeit der Wartung:
Die Anzahl der Wartungen wird von der Unteren Wasserbehörde Ihres
Kreises / Landkreises vorgeschrieben und bewegt sich normalerweise zwischen
ein bis drei Wartungen im Kalenderjahr. Kleinkläranlagen die eine Zulassung
nach 2005 haben, und mit einer Netzstrom-
Ausfallerkennung ausgestattet
sind, werden meist nur zweimal jährlich gewartet.
Wartungsfirmen:
Fachkundige Firmen können Sie mit Hilfe unserer Firmensuche finden
oder bei Ihrer Behörde erfragen.
Inhalte vom Wartungsvertrage:
Folgende Punkte sollten im Wartungsvertrag festgehalten sein:
- Anschriften der Vertragsparteien
- Beschreibung Ihrer Kläranlage / Typ, EW & Standort
- Wer übernimmt die Kosten für Ersatzteile & Verschleissteile
- Anzahl der Wartungen pro Jahr / ungefährer Zeitpunkt
- unter Umständen Vereinbarungen zur terminierung der Wartungen
- Kosten der Wartung
- Dauer des Vertrages & Kündigung
- Gerichtsstand
- Anzahl der Wartungsprotokolle und ....
- Ermächtigung der Wartungsfirma die Wartungsprotokolle an die
zuständige Behörde weiterzuleiten & den Kontakt mit der
Behörde zu pflegen / als erster Ansprechpartner für die Behörde
zu fungieren - ausserdem ...
- falls gewünscht Verpflichtung der Wartungsfirma die Protokolle
aufzubewahren
Auf der nächsten Seite erklären wir, was bei der Wartung im
einzelnen überprüft wird, und was diese Daten bedeuten...
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