Newsletter Ausgabe 02/2006

Liebe Leserin, Lieber Leser,

willkommen im Februar- Newsletter von Klaeranlagen-Vergleich.de.

 

INHALT

1. Wartungsintervalle / Kostenreduzierung
2. DWA Zertifizierung von Wartungsunternehmen
3. Aktuelle Pressestimmen zum Thema Kleinklärtechnik
4. Neustart von Klaeranlagen-Vergleich.de
5. Termine und Seminare
———————————————————

Auch im neuen Monat gibt es wieder interessante Neuigkeiten im Bereich Kleinkläranlagen.
Lesen Sie z.B.

  • was eine zertifizierte Wartungsfirma ausmacht.
  • warum die Berliner um Ihre Anlagen streiten.
  • was ein “Klärcomic” ist.
  • wann der Workshop “Wartungspersonal von Kleinkläranlagen” stattfindet.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen!

1. Wartungsintervalle / Kostenreduzierung

Wartungsinhalte bei Neuanlagen

Anforderungen an die Wartung sind system- und anlagenbezogen. Wartungsarbeiten am Pflanzenbeet, Tropfkörper oder SBR sind natürlich unterschiedlich. Auch die Wartungshäufigkeit hängt vom Klärsystem, aber auch von den Vorgaben der Hersteller ab. In den Zulassungsgrundsätzen ist die Mindestwartungshäufigkeit angegeben. Die anlagenbezogenen Arbeiten sind ebenfalls hier erfasst und sind Bestandteil des Wartungsberichts.
Seit einiger Zeit gibt es Zulassungen für verschiedene Reinigungsklassen, die unterschiedliche Wartungshäufigkeiten erfordern:

  • C für Kohlenstoffabbau Wartung 2x pro Jahr
  • N für Nitrifikation Wartung 2x pro Jahr
  • D für Denitrifikation Wartung 2x pro Jahr
  • +P für zusätzliche Phosphateliminierung Wartung 3x pro Jahr
  • +H für zusätzliche Hygienisierung Wartung 3x pro Jahr

Fast alle bisher eingebauten Kleinkläranlagen müssen mindestens 2x pro Jahr gewartet werden. Meist wird bei Kleinkläranlagen lediglich die Reinigungsklasse C gefordert. Nur in bestimmten Fällen, in denen besondere Maßnahmen zum Schutz der Gewässer erforderlich sind, können weitergehende Reinigungsanforderungen gestellt werden. Bei Anlagen für Kohlenstoffabbau ist bei jeder Wartung nur noch der CSB im Ablauf der Kläranlage zu messen. Bei Anlagen mit Nitrifikation ist zusätzlich NH4N und bei Anlagen mit Denitrifizierung der Nanorg. zu messen. Bei der Phosphoreliminierung und der Hygienisierung kommen noch weitere Parameter hinzu.

Die neuen Wartungsregeln gelten seit Januar 2005. Neuzulassungen beinhalten bereits diese neuen Regeln. Damit werden bei der Wartung von Kleinkläranlagen die Kosten erheblich reduziert. Möglich wurde diese neue Regelung durch die Europanorm EN 12566 T3 die neue Festlegungen hinsichtlich der Betriebssicherheit ausweist. Hier heißt es: “Die Anlagen müssen mit einer Alarmvorrichtung ausgestattet sein, die Betriebsstörungen (beispielsweise elektrisches, mechanisches oder hydraulisches Versagen) anzeigt. Der Hersteller muss angeben, welche Art von Versagen durch die Alarmgebung nachgewiesen wird.” Hierzu gehört auch eine netzunabhängige Stromausfallüberwachung.

Wartungsinhalte bei Altanlagen

Es stellt sich nun die Frage, wie Altanlagen ebenfalls in den Genuss der neuen Wartungsregeln kommen können. Da die meisten Anlagen noch auf einer alten Zulassung basieren, die meist eine dreimalige Wartung pro Jahr beinhaltet, sollten diese nicht automatisch angepasst werden. Wenn dies geschieht, entsprechen diese Anlagen nicht mehr der Zulassung und auch nicht den Festlegungen in der Abwasserverordnung. Wenn jedoch diese Anlagen der EN 12566 und den jeweils gültigen Zulassungsgrundsätzen des DIBt entsprechen, können, mit Zustimmung der unteren Wasserbehörde, die neuen Wartungsregeln angewendet werden.

Falls Betreiber also mit Ihrer Altanlage auf die zweimal jährliche Wartung umsatteln möchten, wird eine Nachrüstung mit entsprechenden Alarmmodulen erforderlich werden. Wartungsbetriebe oder Hersteller von Kleinkläranlagen sollten in diesen Fällen den Behörden eine Bescheinigung vorlegen, dass die entsprechenden Anpassungsmaßnahmen erfolgt sind, damit die neuen Wartungsregeln auch angewendet werden können.

2. DWA Zertifizierung von Wartungsunternehmen

Bei der Suche nach einer geeigneten Wartungsfirma für die geforderte Wartung seiner Kleinkläranlage darf ein Betreiber seine Entscheidung nicht nur vom Preis abhängig machen. Auch hier gilt es gewisse Qualitätsmaßstäbe einzuhalten, damit sichergestellt ist, dass seine Kleinkläranlage einwandfrei funktioniert, gute Ablaufergebnisse erzielt und langlebig ist.

Aus diesem Grund nimmt die DWA (Deutsche Vereinigung von Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.) Zertifizierungen von Wartungsfirmen vor, damit Wartungen den Anforderungen der DIN 4261 entspricht.
Auf Ihrer Homepage schreibt der Landesverband Nord u. a. folgendes:

„Die Wartung selbst darf nur durch qualifiziertes Wartungspersonal

  • mit der Ausbildung zum Ver- und Entsorger und dem Teilnahmenachweis am dreitägigen Kleinkläranlagenkurs des ATV-DVWK Landesverbandes Nord oder
  • mit dem Ausbildungszertifikat über das “Ausbildungspaket” des ATV-DVWK Landesverbandes Nord einschließlich des Klärwärter-Grundkurses und diverser Praktika durchgeführt werden.

Diese Anforderungen gelten für jeden einzelnen Mitarbeiter der Wartungsfirmen. Neben diesen grundsätzlichen Anforderungen muss das Wartungspersonal jährlich mindestens einen Tag an Fortbildungsangeboten, z.B. des ATV-DVWK Landesverbandes Nord oder von Herstellern in der Gütegemeinschaft teilnehmen.
Selbstverständlich muss ein zertifiziertes Wartungsunternehmen den Abschluss fachgerechter Wartungsverträge und die Erstellung fachgerechter Wartungsprotokolle gewährleisten und die zeitnahe Weitergabe der Verträge und Protokolle an die anfordernden Stellen, z.B. Wasserbehörden, zum Nachweis der fachgerechten Wartung und Gemeinden zur Organisation der bedarfsgerechte Schlammabfuhr, soweit dies mit dem Betreiber vereinbart wurde, garantieren.„

Weitere Informationen sowie die Liste der zertifizierten Unternehmen erhalten Sie hier:
http://www.dwa-nord.de/kleinklaeranlagen/zertifizierung.htm

3. Aktuelle Pressestimmen zum Thema Kleinklärtechnik

Kleinkläranlagen können die Entsorgung sinnvoll ergänzen
Mittelbayrische 02.02.2006
http://www.donau.de/nachrichten/region/neumarkt/meldung.shtml?rubrik=mz&id=57942

BERCHING. Rund 450 Fachleute aus dem Bereich Wasserversorgung haben am Donnerstag an einer Fachtagung zum Thema „Abwasserentsorgung im ländlichen Raum“ in der Europahalle teilgenommen.

Veranstalter war die Firma Hans Huber AG, welche heuer das Thema in Abstimmung mit dem DWA-Landesverband Bayern durchgeführt hat. Im Grußwort erklärte Hans Huber, dass es Ziel sei, den ländlichen Raum in ökologisch einwandfreiem Zustand zu erhalten. Dazu seien laufend Anstrengungen notwendig – wie zum Beispiel eine adäquate, umweltverträgliche, aber gleichzeitig ökonomische Abwasserentsorgung. Auch wenn in Mitteleuropa, in Deutschland und speziell in Bayern in der Abwasserentsorgung fast alles erreicht worden sei, so sei die Entsorgung kleiner Dörfer, Weiler und Einzelgehöfte in den Gemeinden noch ein Thema.
Mit richtigen Informationen und der richtigen Technologie könne die Frage, ob zentraler Anschluss oder dezentrale Abwasserbehandlung, beantwortet werden. „Die Überwachbarkeit der Anlage ist besonders in unserem sensiblen Karstgebiet sehr wichtig“, betonte Huber, bevor LMR Gustl Geisenhofer vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz aus München auf das Thema einging.
Zur Frage, ob zentrale und dezentrale Abwasserentsorgung Konkurrenten oder Partner seien, stellte er fest, dass sie Partner sind. „Jeder an seiner Stelle, können sich beide ideal ergänzen“, erklärte Geisenhofer. Vor einer Diskussion erklärte Dipl.-Ing. Simone Meuler das Membranbelebungsverfahren bei Kleinkläranlagen, entwickelt von der Firma Hans Huber.
Dem Grundwasser tut‘s gut
Dr.-Ing. Friedrich Seyler vom Bayerischen Landesamt für Umwelt aus München ging in seinem Vortrag auf die neuen Rahmenbedingungen in der Abwasserentsorgung im ländlichen Raum ein. Dabei betonte er, dass bei Einleitungen in den Untergrund insbesondere zusätzliche Grundwasserbelastungen durch Stickstoff (Nitrat) minimiert werden.
„Bei räumlicher Häufung von Einleitungen im selben Ortsteil oder Weiler ist daher zu prüfen, ob die rechnerisch anzunehmende Gesamtfracht bei der gegebenen Verdünnung im abstromigen Grundwasser noch verträglich ist“. Darüber hinaus seien bei Versickerungen von Abwasser innerhalb Karstgebieten oder in Gebieten mit klüftigem Untergrund auch hygienische Aspekte zu berücksichtigen. So sei für die Abwasserbehandlung mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung der Reinigungsklasse +H begründet. „In diesem Fall kann die Einleitung dann über einen nachgeordneten Sickerschacht oder eine Untergrundverrieselung erfolgen“, erklärte der Ingenieur abschließend.
„Die Lösung für die Kleinen“
Bürgermeister Rudolf Eineder stellte als gastgebende Gemeinde das Entwässerungskonzept der Flächengemeinde Berching vor. So betreibe seinen Ausführungen nach die Stadt Berching Kläranlagen in Berching und Holnstein sowie eine Pflanzenkläranlage in Thann. Bei zahlreichen Stadtratssitzungen und Bürgerversammlungen habe man sich über die Kleinkläranlagensysteme der Firma Huber informiert und sich für diese, was die Entsorgung kleiner Ortsteile betrifft auch entschieden.
Im Gegenzug zum regionalen Entwässerungskonzept aus Berching berichtete Professor Dr.-Ing. Franz Bischof über die Anforderungen an eine dezentrale Abwasserentsorgung aus globaler Sichtweise. „Wichtige Anforderungen für dezentrale Anlagen im Ausland müssen nun aber gerade speziell von Kleinkläranlagen erfüllt werden“ erklärte der Referent, welcher auch seit zwei Jahren Berater der Firma Huber ist und sich für Forschung und Entwicklung zuständig zeichnet.

Notbehelf oder umweltfreundliche Dauerlösung? Berliner streiten um Kleinkläranlagen
Deutschlandradio 18. Jan. 2006
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/umwelt/460072/

Seit 2005 schreibt eine EU-Richtlinie Abwasserentsorgung nach dem heutigen Stand der Technik vor. Das bedeutet in erster Linie den Anschluss an die Kanalisation. Wo aber der Aufwand dafür unverhältnismäßig hoch ist, kann es auch die Abfuhr aus einer dichten Grube sein oder eine biologische Kleinkläranlage. Auch die entspricht heutigem Stand der Technik, aber: In Berlin wird sie nicht genehmigt.

Das Haus der Familie Pausch in Blankenburg im Berliner Norden wurde kurz nach dem Krieg gebaut. Aus dieser Zeit stammte auch die Abwassergrube, die sie bis vor kurzem nutzte. Blankenburg wartete auf den Anschluss an die Kanalisation:

Bis zur Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe ist man in allen Institutionen der Stadt davon ausgegangen, dass die gesamte Stadt kanalisiert wird. Das sollte eigentlich schon bis 2005 sein, ist nun auf 2007/2008 verschoben worden. Aus einer kleinen Anfrage beim Senat vom Mai 2005 wissen wir, dass etwa 7500 Grundstücke in verschiedenen Bezirken, Außenbezirken der Stadt nicht mehr kanalisiert werden.

Peter Beisert leitet die Fachgruppe Wasser im Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Da Familie Pausch keinen Anschluss an die Kanalisation bekommt, wollte sie – wie auch einige andere Eigenheimbesitzer – eine Kleinkläranlage bauen lassen. Doch das wurde untersagt, weil angeblich das gereinigte Abwasser nicht umweltgerecht entsorgt werden kann. Dazu Dietrich Jahn von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung:Und genau das hält die Berliner Senatsverwaltung immer noch für ein Problem. Tatsächlich galten Kleinkläranlagen lange Zeit als Notbehelf, bis ein Abwasserkanal gebaut wird. Doch schon vor neun Jahren wurden sie im Wasserhaushaltsgesetz als Dauerlösung anerkannt. Anlagen der Ablaufklasse C erfüllen die Mindestanforderungen, aber technisch ist noch viel mehr möglich, erklärt Petra Schmidt vom Deutschen Institut für Bautechnik, zuständig für die Zulassung von Kleinkläranlagen.Dann haben wir die Ablaufklasse N, wo das Abwasser so behandelt wird, dass der Amoniumstickstoff einen gewissen Grenzwert erreicht, die Ablaufklasse D, wo dann zusätzlich auch noch anorganischer Stickstoff einen Grenzwert erreicht. Und wir haben dann noch Bausteine, die Phosphat eliminieren. Und wir haben dann noch den Baustein H, das sind Kleinkläranlagen, die eine weitergehende Hygienisierung des Ablaufs bewirken, also Kolibakterien eliminieren, auch sonstige Bakterien zurückhalten. Mittlerweile kann die Reinigungsleistung mit großen Kläranlagen mithalten. In sämtlichen Bundesländern werden Kleinkläranlagen auch genehmigt, zum Teil mit Auflagen wie in Hamburg, zum Teil sogar in Trinkwasserschutzgebieten, nur nicht in Berlin: Aber, so wendet Petra Schmidt vom Institut für Bautechnik ein, man lässt ja das gereinigte Abwasser nicht irgendwie verplätschern. Auch für den Aufbau der nachfolgenden Versickeranlage mit mehreren Kiesschichten gibt es eine Norm:Wir gehen davon aus, dass diese Restbelastung durch die Untergrundpassage noch weiter abgebaut wird Das kann man natürlich nicht messen, aber man weiß, dass da sich noch einiges tut und dann eben mit einer gewissen Belastung in das Grundwasser trifft, wo man aber davon ausgeht, dass das in einem gewissen engen Bereich ist, und das Grundwasser nicht alle 5 Meter belastet wird. Doch die Berliner Senatsverwaltung wehrt ab. Da das Trinkwasser im Stadtgebiet gewonnen wird, müsse man das Grundwasser ganz besonders schützen. Die einzige Möglichkeit wäre das Einleiten in einen Bach, falls das Grundstück an einen grenzt, sagt Dietrich Jahn: Im Einzelfall lässt sich dort eine Genehmigung vorstellen. Diese Genehmigung richtet sich auch nach dem Standard, den wir in Berlin definiert haben, nämlich der der Großkläranlage Ruhleben. Und wir werden auch entsprechend hohe Anforderungen an die Reinigungstechnik stellen. Ja, so ein Einzelfall ist vorstellbar. Doch die Berliner Senatsverwaltung wehrt ab. Da das Trinkwasser im Stadtgebiet gewonnen wird, müsse man das Grundwasser ganz besonders schützen. Die einzige Möglichkeit wäre das Einleiten in einen Bach, falls das Grundstück an einen grenzt, sagt Dietrich Jahn:Für alle anderen Berliner ohne Kanalisation sieht er nur die teure Abfuhr aus der dichten Grube. Zumal die Klärwerke noch reichlich Kapazität hätten. Dagegen streitet der Verband Deutscher Grundstücksnutzer vor Gericht. Bis zu einem Urteil liegen alle Anträge auf Eis. Familie Pausch hat mittlerweile ihr Ziel Kleinkläranlage aufgegeben und eine neue Abwassergrube bauen lassen.

Unmut in Fresdorf: Befreiung vom Anschlusszwang nur für fünf Jahre
Märkische Allgemeine 01.02.2006
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10640180/60889/
FRESDORF Nachdem sich die Versammlung des Zweckverbandes Mittelgraben (WAZV) für eine dezentrale Abwasserentsorgung in Fresdorf und Stücken entschieden hat, tauchen nun neue Hürden auf, die eine Umsetzung des Beschlusses behindern. Nach Auskunft des Fresdorfer Ortsbürgermeisters Karl-Heinz Schmidt erteilt der Verband derzeit die für den Bau einer Kleinkläranlage notwendige Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nur befristet auf fünf Jahre. Er sprach von zwei Antragstellern, wo dies bereits so gehandhabt wurde. Schmidt sieht in der kurzen Frist einen Versuch, die Installation von Kleinkläranlagen zu verhindern. Er befürchtet eine abschreckende Wirkung auf die Bürger, weil mit der Frist unterstellt wird, dass es danach eine neue Entscheidung zur Abwasserentsorgung gibt und damit jene mit doppelten Investitionskosten rechnen müssen, die sich jetzt Kleinkläranlagen anschaffen wollen. “Niemand investiert in eine solche Anlage, wenn die Befreiung nur für fünf Jahre gilt”, glaubt auch Michael Wenzel von der Fresdorfer Bürgerinitiative. Mit dem Aufbau dieser bürokratischen Hürde versuche der Verband, jegliche Investitionsentscheidungen der Bürger zu konterkarieren. Wenzel verweist auf die Kleinklärverordnung des Landes. Danach sei für “Kleinkläranlagen mit Bauartzulassung” in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis von 15 Jahren zu erteilen. Diese ist zudem nötig, um eine solche Anlage installieren zu können. Der WAZV begründet die kürzere Frist bei der Befreiung vom Anschlusszwang mit der gesetzlichen Verpflichtung, der Wasserbehörde alle fünf Jahre ein erneuertes Abwasserbeseitigungskonzept vorlegen zu müssen. Laut Wenzel sieht die Untere Wasserbehörde aber keinen Zusammenhang zwischen dieser Frist und der für eine abwasserrechtliche Erlaubnis. Und die Oberste Wasserbehörde habe bestätigt, dass die Fristen in der Richtlinie für Kleinkläranlagen (15 Jahre) anzuwenden sind, sagt Wenzel. Zugleich aber hätte die Behörde auch erklärt, sie werde sich nicht in diese kommunalen Belange einmischen. Deshalb sei die Gemeinde aufgefordert, für Klarheit zu sorgen. Wenzel geht denn auch davon aus, “dass wir die Sache ins Gemeindeparlament tragen müssen”, damit dort die WAZV-Vertreter angewiesen werden, auch für die Befreiung vom Anschlusszwang eine Ausdehnung der Frist auf zehn oder 15 Jahre zu erwirken. jst

4. Neustart von Klaeranlagen-Vergleich.de Deutschlands größtes Portal für Kleinkläranlagen wurde Anfang Febraur komplett überarbeitet.
Hier die wichtigsten Neuheiten in Stickpunkten:

  • Ab sofort steht eine seiteneigene Suchmaschine zur Verfügung
  • Übersichtlicher und praxisorientierter
  • Präsentationen der Hersteller erweitert
  • Noch aktuellere News aus der Branche
  • Neuer Online-Klär-ComicLetzteres wirft wohl ein paar Fragen auf:
    Warum ein Comic?
    Weil der Stoff zum Thema Klärtechnik immer etwas trocken ist.
    Damit der Unterhaltungswert nicht zu kurz kommt.
    Worum geht es?
    Es geht um eine High-School, “Klär-High” genannt.
    Wie oft wird der Comic erscheinen?
    Einmal monatlich.
    Wo kann ich ihn bekommen?
    Der Comic kann ab März online gelesen werden:
    http://Klaeranlagen-Vergleich.de

5. Termine und Seminare der nächsten drei Monate

20.02.-21.02.06
Workshop Wartungspersonal von Kleinkläranlagen
Ort: Nienburg
Veranstalter: DWA, Landesverband Nord Tel. 05121/509-800,
27.-29.3.2006
Kurs zur Erlangung der Fachkunde für die Wartung von Kleinkläranlagen
Ort: Nienburg
Veranstalter: LV Nord, Jennifer Rohlfes, Tel.: 05121/509800
4.-6.4.2006
Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen -Erwerb der Fachkunde-
Ort: Dresden
Veranstalter: LV Sachsen/Thüringen (Frau Trülzsch, Tel. 0351/203 20 25)

9.-11.5.2006
Fachkundelehrgang für die Wartung von Kleinkläranlagen
Ort: Dorsten
Veranstalter: LV NRW A. Schley 22.-24.5.2006
Fachkunde für die Wartung von Kleinkläranlagen
Ort: Altentreptow
Veranstalter: LV Nord-Ost, Frau Ganske 0391-7348815

Kommentar hinterlassen

Sie müssen eingeloggt sein!