Uponor Komplettanlagen – geprüfte Standsicherheit für das CE-Zeichen

(Verfasser Fa. UPONOR) Die einbaufertigen Uponor Komplettanlagen sind Deutschlands erste Kleinkläranlagen in einem nach EN 12566 -T3 geprüften Kunststoffbehälter.

In Deutschland sind offizielle Institute (z.B. das PIA in Aachen) für die Durchführung von Prüfungen nach europäischen Normen, der EN 12566 und akkreditiert Prüfungen nach dem NSF-Standard (USA) zuständig. Die DIN EN 12566-T3 ist zukünftig europaweit die einzig relevante Norm für den Bereich Kleinkläranlagen, angefangen beim Behälter über Elektronik und Technik bis hin zur Reinigungsleistung.

In Hinblick auf diese europaweite Harmonisierung ist deshalb eine CE-Kennzeichnung als qualitativ hochwertiger „Warenpass“ sinnvoll. Mit dem CE-Zeichen bestätigt der Hersteller die Konformität mit den jeweiligen EG-Richtlinien über das Inverkehrbringen von Produkten innerhalb der Europäischen Union. Der Verkauf solcher Waren in der Europäischen Union darf durch die Behörden nicht behindert werden.

Um eine CE-Konformitätserklärung und die damit verbunden CE-Kennzeichnung der Kleinkläranlage vornehmen zu können, müssen die Bedingungen nach Anhang ZA der EN 12566-T3 erfüllt sein, diese regelt den Zusammenhang zwischen der Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Bauproduktrichtlinie. Sie enthält auch das Leistungsmerkmal "Druckfestigkeit und Verformung unter maximaler Belastung". Besonders erwähnenswert ist dabei, dass die Norm eine Standsicherheitsprüfung durch Aufbringen einer Last bis zum Versagen fordert.

Die Standsicherheit des PE-Kunsstoffbehälters der Uponor-Komplettanlage wurde deshalb aktuell als einer der ersten beim PIA Aachen gemäß EN 12566-T3 Anhang C.3 geprüft.

Abbildung 1: Prüfausbau Belastungstest [Quelle: PIA Aachen, Prüfbericht PIA2006-BT-002]

Die geforderte Normlast von 4263 kg wurde problemlos gehalten. Die Belastung konnte sogar auf den dreifachen Wert von 13.371 kg gesteigert werden. Eine höhere Last hätte durch technische Limitationen nicht aufgebracht werden können. Damit hat der Polyethylenbehälter die Prüfung zur Standsicherheit hervorragend bestanden und ist in Zukunft berechtigt, die CE-Kennzeichnung zu tragen.

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