Newsletter Ausgabe 12/2006

Liebe Leserinnen und Leser,

wie gewünscht versorgt Klaeranlagen-Vergleich.de Sie am Anfang des Monats mit aktuellen Fakten aus dem Bereich Kleinkläranlagen. Unabhängig und kostenlos.

INHALT
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1. Kolumne: UV-Entkeimung oder Membranfiltration?
2. Presse- Neuigkeiten in der Branche
3. Uponor Komplettanlagen – geprüfte Standsicherheit
4. Termine und Seminare
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Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen!

 

1. Kolumne: UV-Entkeimung oder Membranfiltration?
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Wenn in Trinkwasserschutzzonen und Karstgebieten die Ablaufklasse +H gefordert wird, steht der Betreiber vor der entscheidenen Frage: UV-Entkeimung oder Menbranfiltration?
Auskünfte bei den Herstellern der Systeme erhöhen nur die Verunsicherung. Der eine macht den anderen schlecht.
Wir möchten die beiden Lösungen hier gegenüberstellen, und mit einigen Vorurteilen aufräumen.

Zunächst mal eine kurze Verfahrensbeschreibung:

UV-Entkeimung
Dieses Verfahren gibt es bei Kleinkläranlagen seit 2006.
Das vorgeklärte und biologisch gereinigte Abwasser wird mit UV-Licht (Wellenlänge 253 Nanometer) bestrahlt. Die DNA der Mikroorganismen wird manipuliert und die Zellteilung verhindert. Schädliche Keime können sich nicht mehr vermehren.

Membranfiltration
Dieses Verfahren gibt es bei Kleinkläranlagen seit 2002.
Das vorgeklärte Abwasser gelangt in die biologische Stufe. Diese ist mit einer Membraneinheit ausgestattet.  Die Membranporen haben einen Durchmesser von wenigen Tausendstel Millimetern, was bedeutet, daß alle Stoffe mit größerem Durchmesser (Bakterien, Hefen, Pilze..) diese Membran nicht durchdringen können und herausgefiltert werden.

Die häufigsten Fragen zu den beiden Verfahren:

  • Wie viele Kammern brauche ich in meinem Klärbehälter?
    Für die UV-Entkeimung zwei, für die Membranfilterung drei.
  • Was ist mit den laufenden Kosten?
    Zunächst sei gesagt: Anlagen mit Hygienisierung haben immer höhere Betriebskosten als "normale" Kleinkläranlagen.
    Bei der UV-Entkeimung muss die UV-Lampe gewartet und getauscht werden. Über die Haltbarkeit dieser Lampen kann aktuell nur wenig objektives gesagt werden, da es bisher kaum Erfahrungswerte gibt.
    Bei der Membranfiltration muss die Membran regelmäßig (mind. 1x/Jahr) regeneriert werden.
    Beide Verfahren werden dreimal pro Jahr gewartet.
  • Können beide Verfahren nachgerüstet werden?
    In den meisten Fällen ja.
  • Sind beide Verfahren bauaufsichtlich zugelassen?
    Es gibt eine ganze Reihe zugelassener Membranfilteranlagen von unterschiedlichen Herstellern.
    Anlagen mit UV-Entkeimung sind noch recht neu. Da das Zulassungsverfahren mind. 38 Wochen dauert, gibt es bis dato noch keine UV-Systeme mit Zulassung. Das wird sich aber in Kürze ändern. Wer aktuell auf eine Kleinkläranlage mit Hygienisierung plant, sollte deshalb auch das UV-Verfahren ins Auge fassen. Kaufen sollten Sie allerdings erst dann, wenn die Zulassung tatsächlich vorliegt.

FAZIT:
UV oder Filter ist letztendlich eine Frage des Geschmacks:
Setzen Sie lieber auf Bewährtes, ist eine Membrananlage interessant. Hier erhalten Sie eine gute Auswahl  ausgereifter Systeme, die allerdings Ihren Preis haben.
UV-Entkeimung ist in der Klärtechnik noch neu. Es punktet mit, im Vergleich zur Membrantechnik, etwas günstigeren Anschaffungskosten. Außerdem wird es bald Nachrüstmodule geben, mit denen manche bereits eingebauten SBR-Systeme +H- tauglich gemacht werden können. Leider gibt es bisher nur wenige Hersteller, die UV-Entkeimung anbieten.

bv | Klaeranlagen-Vergleich.de
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2. Presse- Neuigkeiten in der Branche
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Brandenburg: Keinen Cent für ökologische Kleinkläranlagen
Lausitzer Rundschau 20.11.2006
http://www.lr-online.de/regionen/brandenburg/art25,1445718.html

Schuldenmanagement für verheerende Fehlplanungen frisst Förderung auf
Angesichts der voranschreitenden Ausdünnung Brandenburgs wären sie der effektivste Weg: Kleinkläranlagen zur Abwasserbehandlung. Weil jedoch die Schuldenzahlungen für verfehlte Großanlagen alle Finanzkraft auffressen, gibt es keine Förderung des Landes mehr dafür. Wie Agrarminister Dietmar Woidke (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage mitteilte, werden die begrenzten Fördermittel in vollem Umfang zur Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung und für "Vorhaben der öffentlichen Abwasserentsorgung" benötigt.
 
Experten sind sich weitgehend einig: In einer Region, die von immer weniger Menschen besiedelt wird, wären ökologische Kleinkläranlagen auch die ökonomische Variante: Es gibt inzwischen effektive Systeme, die einen kosten- und energieaufwändigen Anschluss an weitentfernte zentrale Abwasseranlage überlegen sind.

Wurde in der Vergangenheit noch vereinzelt der Einbau von Kleinkläranlagen gefördert, so ist heute damit Schluss: "Die Landesregierung beabsichtigt nicht, künftig die Errichtung von Kleinkläranlagen zu fördern", erklärt der Minister. Die nur begrenzt vorhandenen Fördermittel müssten für die öffentliche Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung genutzt werden. Ein Großteil des Geldes wird zurzeit dafür ausgegeben, die schlimmsten Auswirkungen von Fehlplanungen der 90er-Jahre zu lindern. Bis Mitte des vergangenen Jahres verschlang das brandenburgische Schuldenmanagement bei Abwasser rund 117 Millionen Euro. Wasser- und Abwasserunternehmen, die sich in einer schwierigen Situation befinden, konnten seit 1998 mit finanziellen Zuwendungen rechnen. Jährlich sind 14,7 Millionen Euro vorgesehen, damit Aufgabenträger nicht Pleite gehen.

Dazu entschloss sich das Kabinett vor Jahren nicht allein aus Nächstenliebe. Denn maßgeblich waren es eigene Fehlplanungen und Fehlprognosen, die zu dieser zum Teil verzweifelten Lage geführt haben. Das Gros der Wasser- und Abwasservorhaben ist heute abgeschlossen oder mit den Arbeiten sei zumindest begonnen worden.

Zwischen 1996 und 2002 wurden 1768 Vorhaben im Land Brandenburg gefördert. Dabei wurden 383 Millionen Euro an Fördermitteln vergeben. Über die Hälfte der Fördermittel steuerte die Europäische Union (202,2 Millionen Euro) bei, gefolgt vom Bund (141 Millionen). Den verbleibenden Anteil mussten die Kommunen aufbringen.

Nach der Wende wurde vor allem auf das Prinzip der zentralen Abwasseranlagen gesetzt. Hierbei beträgt der Anschlussgrad in Brandenburg derzeit 76 Prozent. Er soll im Endausbau auf 85 Prozent gestiegen sein. Für die Landesregierung bleibt es auch dann beim Anschlusszwang.

Zwar macht Woidke geltend, dass Umweltschutzbestimmungen infrage gestellt würden. Das aber bestreiten E
xperten. Wichtiger ist ein anderes Argument Woidkes: Würden sich vorgesehene Teilnehmer am Zwangsanschluss vom Vorhaben verabschieden können, "wäre die Refinanzierung und die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben infrage gestellt". Das heißt, noch weniger Bürger blieben auf den horrenden Kosten sitzen.
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3. Uponor Komplettanlagen –
geprüfte Standsicherheit für das CE-Zeichen

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(Verfasser Fa. UPONOR) Die einbaufertigen Uponor Komplettanlagen sind Deutschlands erste Kleinkläranlagen in einem nach EN 12566 -T3 geprüften Kunststoffbehälter.

In Deutschland sind offizielle Institute (z.B. das PIA in Aachen) für die Durchführung von Prüfungen nach europäischen Normen, der EN 12566 und akkreditiert Prüfungen nach dem NSF-Standard (USA) zuständig. Die DIN EN 12566-T3 ist zukünftig europaweit die einzig relevante Norm für den Bereich Kleinkläranlagen, angefangen beim Behälter über Elektronik und Technik bis hin zur Reinigungsleistung.

In Hinblick auf diese europaweite Harmonisierung ist deshalb eine CE-Kennzeichnung als qualitativ hochwertiger „Warenpass“ sinnvoll. Mit dem CE-Zeichen bestätigt der Hersteller die Konformität mit den jeweiligen EG-Richtlinien über das Inverkehrbringen von Produkten innerhalb der Europäischen Union. Der Verkauf solcher Waren in der Europäischen Union darf durch die Behörden nicht behindert werden.

Um eine CE-Konformitätserklärung und die damit verbunden CE-Kennzeichnung der Kleinkläranlage vornehmen zu können, müssen die Bedingungen nach Anhang ZA der EN 12566-T3 erfüllt sein, diese regelt den Zusammenhang zwischen der Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Bauproduktrichtlinie. Sie enthält auch das Leistungsmerkmal "Druckfestigkeit und Verformung unter maximaler Belastung". Besonders erwähnenswert ist dabei, dass die Norm eine Standsicherheitsprüfung durch Aufbringen einer Last bis zum Versagen fordert.

Die Standsicherheit des PE-Kunsstoffbehälters der Uponor-Komplettanlage wurde deshalb aktuell als einer der ersten beim PIA Aachen gemäß EN 12566-T3 Anhang C.3 geprüft.

Die geforderte Normlast von 4263 kg wurde problemlos gehalten. Die Belastung konnte sogar auf den dreifachen Wert von 13.371 kg gesteigert werden. Eine höhere Last hätte durch technische Limitationen nicht aufgebracht werden können. Damit hat der Polyethylenbehälter die Prüfung zur Standsicherheit hervorragend bestanden und ist in Zukunft berechtigt, die CE-Kennzeichnung zu tragen.
(Verfasser Fa. UPONOR)
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4. Seminare und Fachtagungen der nächsten vier Monate
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22.-24.1.2007
Fachkunde für die Wartung von Kleinkläranlagen
Ort: Dorf Mecklenburg
Veranstalter: LV Nord-Ost

07.03.2007
Dezentrale Abwasserentsorgung 2007:
Probleme – Entwicklungen – Anwendungen
Ort: Congress Center Leipzig (Neues Messegelände Leipzig), Mehrzweckfläche 3
Veranstalter: DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen
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Wir bedanken uns für Ihr Interesse!
Der nächste Newsletter wird am 08. Januar erscheinen.
Klaeranlagen-Vergleich.de

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Die Herausgeber
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Benjamin Volkmann
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