Quelle: Volksstimme.de 05.03.2008
70 000 Grundstücksbesitzer müssen bis Ende 2009 ihre alte Klärgrube mit einer biologischen Reinigungsstufe nachrüsten. Unklar ist, ob das Land das fördert. Winfried Borchert fragte dazu Umweltministerin Petra Wernicke ( CDU ).
Volksstimme : Frau Ministerin, die EU setzt mit der Wasserrahmenrichtlinie eine Frist zur Gewässerverbesserung bis 2015. Warum gibt Sachsen-Anhalt den Grundstücksbesitzern hier nur bis Ende 2009 Zeit, ihre Klärgrube mit einer biologischen Reinigungsstufe nachzurüsten ?
Petra Wernicke : Der Termin 2009 hat mit 2015 nichts zu tun. Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen der Wasserrahmenrichtlinie und der Nachrüstung der Kleinkläranlagen. Die Anpassungspflicht ergibt sich aus Paragraf 7 a des in Deutschland einheitlich geltenden Wasserhaushaltsgesetzes. Dort ist vorgeschrieben, dass Abwassereinleitungen, die nicht dem heutigen Stand der Technik entsprechen, innerhalb angemessener Fristen angepasst werden müssen. Die derzeitige Diskussion um Anpassungsfristen ist nicht neu. Eigentlich sollten Kleinkläranlagen, die dauerhaft Bestand haben, bereits bis Ende 2005 nachgerüstet werden. So hatte es das damalige Umweltministerium 1999 festgelegt. Angesichts der dann folgenden intensiven öffentlichen Diskussionen forderte der Landtag bereits 2002 die Landesregierung auf, die Fristen zu verlängern. Die Landesregierung hat daraufhin dem Gesetzgeber eine entsprechende Änderung des Wassergesetzes vorgeschlagen.
Volksstimme : Was bedeutet angemessene Umrüstungsfrist ?
Wernicke : Ende 2009 sind selbst die Anlagen, die noch kurz vor der Wende gebaut worden sind, mehr als 20 Jahre in Betrieb. Die Nutzungsdauer ist damit normalerweise bereits überschritten. Eine ” angemessene Frist ” für die Anpassung, wie sie das Gesetz verlangt, ist dann jedenfalls abgelaufen. Die meisten Anlagen sind aber noch wesentlich länger in Betrieb. Eine geordnete Abwasserbeseitigung gehört aber zu einem Haus wie die Fenster oder Heizung, auch wenn sie meistens unter der Erde liegt.
Volksstimme : Die Verschärfung des Wassergesetzes, das diese Frist festschreibt, wurde 2005 vom Umweltministerium ausgearbeitet. Wäre es für die Betroffenen nicht besser gewesen, man hätte gleichzeitig mit der Gesetzesverschärfung ein Förderprogramm gestartet ?
Wernicke : Ich habe schon immer gesagt, dass ein Förderprogramm für Kleinkläranlagen mit einem Zuschuss wahrscheinlich nicht möglich sein wird. Nicht etwa, weil ich das nicht für wünschenswert halte, sondern weil die zusätzlichen Gelder im Landeshaushalt nicht zur Verfügung stehen. Je nach Ausgestaltung eines derartigen Programms wären 50 bis 100 Millionen Euro erforderlich. Aus Kostengründen ist ein flächendeckender zentraler Anschluss nicht sinnvoll. Das wäre gerade in den ländlichen Regionen für viele Bürgerinnen und Bürger sehr schnell viel teurer als eine Kleinkläranlage. Selbst wenn diese nun nachgerüstet werden muss.
Volksstimme : Gegenwärtig verhandeln Sie mit der Investitionsbank über die Möglichkeit, zinsgünstige Kredite aufzulegen. Warum gerade jetzt ?
Wernicke : Ganz entscheidend für mich war, dass die Nachrüstung der Anlagen erst dann erfolgen muss, wenn wirklich klar ist, welche Bereiche dauerhaft dezentral bleiben. Die Festschreibung der Sanierungsfrist ging deshalb mit der gesetzlichen Aufforderung an die Abwasserverbände einher, diese Gebiete in ihren Abwasserbeseitigungskonzepten auszuweisen. Ein Großteil dieser Konzepte ist nun im Lauf des letzten Jahres genehmigt worden. Ich habe deshalb meine Mitarbeiter beauftragt zu prüfen, ob man den Grundstückseigentümern nicht wenigstens zinsgünstige Darlehen anbieten kann.
Volksstimme : Wie viel Zeit bleibt den Betroffenen angesichts der Umrüstungsfrist, die Förderung in Anspruch zu nehmen ?
Wernicke : Mir ist schon bewusst, dass die Zeit für die Nachrüstung der Anlagen bis Ende 2009 knapp ist. Nach meinem Eindruck beginnt der Prozess aber gerade erst. Es ist daher noch ausreichend Zeit.
Volksstimme : Mit welcher Entlastung wird ein Grundstücksbesitzer rechnen können ?
Wernicke : Die Einzelheiten liegen gegenwärtig noch nicht fest. Die Investitionsbank wird in Kürze einen Vorschlag unterbreiten.
