Quelle: Märkische Allgemeine 30.05.08
PERLEBERG – Die Kreisverwaltung Prignitz beharrt darauf, dass Drei-Kammer-Kläranlagen künftig ohne Ausnahme saniert werden müssen. Sie reagiert damit auf den Widerspruch einer Bürgerinitiative (BI), welche fordert, die bislang gültige Richtlinie für Kleinkläranlagen auszusetzen und neben anderen Entsorgungsmodellen „Mehrkammergruben mit schwallbeschickter Untergrundverrieselung“ zuzulassen.
Der gestern in großer Runde öffentlich verkündete Ablehnungsbescheid stützt sich maßgeblich auf eine Stellungnahme des Umweltministeriums, die den Beschwerdeführern der BI im Vorfeld ein Schreiben zukommen ließ. Darin heißt es, dass der derzeit gültigen Richtlinie ein Gutachten zugrunde liegt, wonach „Kleinkläranlagen ohne eine biologische Hauptreinigungsstufe die bundesrechtlichen Vorgaben an die Qualitätserfordernisse zur Einleitung des behandelten Abwassers ins Grundwasser nicht erreichen können“.
Bernd Lindow, Sachgebietsleiter Natur- und Gewässerschutz, betonte, dass bei der Abwasserentsorgung jeglicher „Besorgnisgrund“ ausgeschlossen werden müsse, dass es zu einer Gefährdung des Grundwassers kommen könne. Da es bei Drei-Kammer-Gruben mit Untergrundverrieselung praktisch gar nicht möglich sei, Qualitätsprüfungen anzustellen, lasse sich nicht zweifelsfrei nachweisen, dass das austretende Wasser tatsächlich den geforderten Standards entspreche. Es gebe nicht einmal einen Kontrollschacht, um Proben nehmen zu können. Insofern sei es also nicht ausgeschlossen, dass im Abwasser enthaltene Schadstoffe im Boden zurückbleiben und somit „die Reinigungsfunktion auf den Boden verlagert wird“.
Als für die dezentrale Entsorgung zugelassene Varianten zählte Lindow den Neubau vollbiologischer Anlagen, das Nachrüsten vorhandener Drei-Kammer-Anlagen sowie den Weiterbetrieb oder den Neubau abflussloser Sammelgruben auf. Den Einwand, dass vollbiologische Anlagen oftmals nur funktionieren, wenn ein gewisser Grundumsatz von Abwasser vorhanden ist, tat Lindow als Mär ab. Es obliege der Wartungsfirma, die Biologie und somit die Funktionstüchtigkeit der Anlage zu gewährleisten, sagte er. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Anbieter einer alleinstehenden Person eine solche Anlage aufdrängt“, sagte er.
„Das ist wie der Katalysator beim Auto. Die Norm muss erreicht werden“, sagte Landrat Hans Lange. Der Landkreis wende die vom Land erlassenen Richtlinien an. Die Abwasserentsorgung sei im übrigen eine Daseinsvorsorge, die auf eigene Kosten geleistet werden müsse.
Laut Lindow gibt es im Landkreis 4625 Kleinkläranlagen, wovon 3904 das Abwasser vollbiologisch und 721 mechanisch reinigen. Darüber hinaus gibt es 1581 Sammelgruben. Im Vorjahr hat der Landkreis begonnen, Sanierungsanordnungen an Hauseigentümer zu verschicken, deren Anlagen nicht dem geforderten Standard entsprechen. Insgesamt wurden 900 Haushalte angeschrieben, 300 haben der Anordnung Folge geleistet. Lindow zufolge hat ein Hauseigentümer nach dem Erhalt des Schreibens ein Jahr Zeit, um Abhilfe zu schaffen. Reagiere er nicht, würden Ersatzvornahme, Zwangsgeld und letztlich eine Erzwingshaft fällig.
Die Bürgerinitiative lässt die Absage der Kreisverwaltung indes kalt. Sprecher Achim Muxfeldt: „Was Herr Lindow sagt, ist für uns nicht relevant, weil der Landkreis nur ausführendes Organ und nicht zuständig für die politische Entscheidung über die Zulässigkeit unserer Drei-Kammer-Klärgruben ist.“ Das Schreiben des Umweltministeriums kommentiert er mit den Worten: „Sieben Seiten Kleingedrucktes, die jede Menge rechtliche Belehrungen und Querverweise enthalten, aber keine Antworten auf unsere Fragen. Zur Zeit prüfen wir noch die teilweise unverständlich geschriebenen Ausführungen.“ Für ihn und seine Mitstreiter bleibt unstrittig, dass Dreikammerklärgruben aus fachlicher und rechtlicher Sicht einwandfrei sind. Sein Fazit: „Wir werden die Politiker nicht aus ihrer Verantwortung entlassen.“ Die BI kündigt ebenfalls ein Pressegespräch an. (dvd)
