Quelle: Freies Wort 18.06.08
Anschlusszwang wird teilweise aufgehoben
Erfurt – „Wir haben sehr lange für die Aktualisierung des Wassergesetzes gebraucht“, gestand Umweltminister Volker Sklenar (CDU).
Am Dienstag jedoch beschloss das Kabinett den Gesetzentwurf. Sklenar hofft, dass er Ende des Jahres vom Landtag verabschiedet wird. Ein Dauerstreit schwenkt damit möglicherweise auf die Zielgerade ein. Was so harmlos „Wassergesetz“ heißt, regelt Sachverhalte, von denen zehntausende Hausbesitzer betroffen sind.
Es geht um die Kläranlagen ihrer Gebäude. Bislang bestand ein Anschluss- und Benutzungszwang. Die Zweckverbände bauten auf dieser Grundlage zentrale Anlagen für die Abwasserbeseitigung. Ein Entkommen gab es nicht: Jeder Hausbesitzer musste sein Grundstück an den Sammler anschließen, in dem das Abwasser zur zentralen Klärung transportiert wird. Entsprechende Beiträge und Gebühren inklusive.
Nun will die Landesregierung das strenge Reglement lockern. Der Anschlusszwang soll zugunsten privater Kleinkläranlagen aufgeweicht werden. Dem Gesetzentwurf zufolge müssen die Zweckverbände die Gemeinden auflisten, die sie in den kommenden 15 Jahren an keine zentrale Anlage anschließen werden. Die Bewohner können die Kläranlage ihres Hauses weiter betreiben – vorausgesetzt, diese erfüllt die Grenzwerte.
Damit, prophezeite Sklenar, würden moderne Kleinkläranlagen, gerade in den ländlich geprägten Regionen eine dauerhafte Alternative zur zentralen Abwasserbeseitigung“. Für den Links-Politiker Frank Kuschel ist das jedoch „längst überfällig und in vielen Fällen zu spät“.
Laut Sklenar verursachen Kleinkläranlagen 86 Prozent der kommunalen Gewässerbelastung. Da die Kapazitäten der Zweckverbände begrenzt sind, sollen Bäche und Flüsse nun mit privater Initiative entlastet werden. Rund 75 000 Kleinkläranlagen sind nach Angaben des Ministeriums in Thüringen in Betrieb, die meisten müssen modernisiert werden.
Kuschel hält den Vorstoß für Höchstmaß an Aktionismus
Wie groß der Bedarf tatsächlich ist, wird sich erst nach der Meldung der Zweckverbände zeigen. Kuschel kritisierte, dass ihnen die Entscheidung zentral oder privat obliegt. Sie seien daran interessiert, ihre Anlagen auszulasten. Er bescheinigte Sklenars Vorstoß ein „Höchstmaß an Aktionismus“.
Die Landesregierung hat derzeit nur so viel Geld zur Verfügung, um die Sanierung von maximal 2000 Kleinkläranlagen pro Jahr finanziell zu fördern. Sie stellt allerdings eine Aufstockung der Mittel in Aussicht. Und die gute Nachricht lautet: Es soll einen staatlichen Zuschuss von 1000 bis 1500 Euro für jede Anlage geben, die ab dem 15. August 2007 beantragt wurde. Durchschnittlich kostet eine Kleinkläranlage laut Umweltministerium rund 5000 Euro. Preisgünstiger könnte es werden, wenn sich Dorfgemeinschaften zusammenfinden, um eine gemeinsame Kläranlage zu errichten.
Kritische Worte kommen von der Opposition. SPD-Chef Christoph Matschie verlangte Offenheit: „Die Bürger müssen über sämtliche Kosten aufgeklärt werden.“ Und in die Entscheidung, ob die Abwasserentsorgung zentral oder privat erfolgt, will Matschie die Bewohner ebenfalls einbezogen wissen.
