In den (mittlerweile ja nicht mehr ganz so) neuen Bundesländern herrscht derzeit ein Bauboom im Bereich Kleinkläranlagen. Aus diesem Grund fragen sich viele Menschen, die zukünftig in eine Kleinkläranlage investieren müssen: “Gibt es in meinem Bundesland eine Förderung?”. Aus aktuellem Anlass widmen wir unserer Rubrik “Problem und Lösung” heute dieses Spezialthema.
Hier ein Überblick über den aktuellen Stand der Förderungen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen:
Brandenburg
Eine Förderung gibt es derzeit leider nicht mehr.
Zwischen 1996 und 2002 wurden 1768 Vorhaben im Land Brandenburg gefördert. Dabei wurden 383 Millionen Euro an Fördermitteln vergeben.
Mecklenburg-Vorpommern
Es gibt derzeit eine Förderung.
Für Investitionen in Kleinkläranlagen im Programmzeitraum 2007 bis 2013 stehen 28 Millionen Euro aus dem EU-Fond ELER zur Verfügung. So soll die Abwasserbeseitigung im Lande durchgängig auf den erforderlichen technischen Stand gebracht werden. Nach Ablauf der Förderperiode 2007 – 2013 werden Zuschüsse für Abwasseranlagen nur noch in besonderen Einzelfällen möglich sein, da man davon ausgeht, dass bis zu diesem Zeitpunkt die jetzt noch notwendigen Sanierungen bzw. Erneuerungen der Anlagen abgeschlossen sein werden.
Für die Förderung in Frage kommend sind Kleinkläranlagen zur biologischen Reinigung von Abwasser aus bestehenden Wohngebäuden für eine Abwassermenge bis 8 m³/Tag. Das heißt, zuwendungsfähig sind alle Ausgaben für Investitionen, die zur Errichtung, Umgestaltung oder Erweiterung von Kleinkläranlagen zur biologischen Behandlung des Abwassers erforderlich sind, sowie die zugehörigen Ausgaben für Zu- und Ableitung des Abwassers.
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich zum einen nach der Kapazität der Anlage und zum anderen nach der Höhe der Investitionssumme. Ein Anspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht jedoch nicht. Die Bewilligungsbehörde, also die jeweils zuständige Wasserbehörde, entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Zum Beispiel wird eine Kleinkläranlage mit einer Kapazität bis zu zehn Einwohnerwerten (EW) und einer Investitionssumme von mindesten 3.500 Euro in der Regel mit einem Betrag von 750 € gefördert.
Eine Abwasseranlage mit einer Kapazität bis zu 20 EW und einer Investitionssumme von mindestens 7.000 Euro kann mit einem Betrag bis zu 1.500 Euro gefördert werden.
Anlagen mit einer Kapazität bis zu 50 EW und einer Investitionssumme von mindestens 10.000 Euro können mit einem Betrag bis zu 2.000 Euro gefördert werden.
Sachsen
Es gibt derzeit eine Förderung.
Sachsen hat seit März 2007 mit 1,8 Millionen Euro den Bau von rund 1000 Kleinkläranlagen gefördert. Zudem seien der Bau oder die Sanierung weiterer rund 66 000 Anlagen dieser Art bewilligt, teilte das Umweltministerium mit. Sachsen plane jährlich 14 Millionen Euro Fördergelder für dezentrale Kleinkläranlagen ein.
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Kapazität der Anlage:
Grundförderung für den Neubau einer privaten Kleinkläranlage (4 EW): EUR 1.500
Grundförderung für die Nachrüstung einer bestehenden Anlage (4 EW): EUR 1.000
Bei Neubau und Nachrüstung werden für jeden weiteren angeschlossenen Einwohner zusätzlich EUR 150 gewährt.
Grundförderung für weitergehende Reinigungsanforderungen an Kleinkläranlagen (4 EW): EUR 300
Für jeden weiteren angeschlossenen Einwohner werden zusätzlich EUR 50 gewährt.
Sachsen-Anhalt
Eine Förderung gibt es derzeit leider nicht.
Ein Zuschuss für die Modernisierung, wie er in Sachsen und Thüringen gewährt werde beziehungsweise geplant ist, sei für das Land Sachsen-Anhalt nicht finanzierbar. Dies würde das Land 50 bis 100 Millionen Euro kosten. Allerdings gibt es ein spezielles Darlehensprogramms der Investitionsbank „Sachsen-Anhalt KLAR – Das IB-Darlehen für Kleinkläranlagen“.
Das Programm startet am 1. September 2008 und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Zu 1,99 Prozent Zinsen können sich Betroffene eine Summe zwischen 3000 und 25 000 Euro leihen. Es soll ein unkompliziertes Antragsverfahren geben, das ausschließlich über den Postweg abgewickelt werden kann. Antragsteller müssen also deswegen nicht extra in die Investitionsbank nach Magdeburg kommen.
Thüringen
Eine Förderung ist geplant und wird zur Zeit erarbeitet.
Mit dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Thüringer Wassergesetzes beabsichtigt die Landesregierung die rechtlichen Voraussetzungen für den ordnungsgemäßen Betrieb von Kleinkläranlagen zu schaffen. Eine Förderung für die Sanierung (auch Ersatzneubau) von Kleinkläranlagen soll die Umsetzung notwendiger Sanierungen nach dem Inkrafttreten der Novelle des Thüringer Wassergesetzes begleiten.
Dafür sind zunächst jährlich ca. 2,5 Mio. Euro vorgesehen. Eine rückwirkende Förderung für sanierte Anlagen, die ab dem 15.08.2007 beauftragt wurden, ist beabsichtigt. Die Höhe der Förderung für eine dezentrale Lösung soll pro Familie 1500 EUR betragen.
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