Quelle: Ruhr Nachrichten 14.10.08
Die Abwassersatzung der Stadt Schwerte muss überarbeitet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag signalisiert.Im konkreten Fall ging es um Gebühren, die Besitzer von Kleinkläranlagen abführen müssen.
Hierbei handelt es sich um Pauschalbeträge von 58 Euro pro Kopf und Jahr, die seit 2006 für die Reinigung des Klärschlamms erhoben werden. Betroffen sind nur Haushalte im Außenbereich, die nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind und ihr Abwasser deshalb in eigenen kleinen Kläranlagen reinigen müssen.
Bisherige Regelung beanstandet
Die Pauschalgebühr wird unabhängig davon erhoben, wie oft die Kläranlage geleert werden muss. Sie fällt also auch an, wenn die Grube in einem Jahr überhaupt nicht ausgepumpt wird.
Diese Regelung hat das Verwaltungsgericht nun beanstandet und eine Abrechnung empfohlen, die sich an der Abwassermenge orientiert. Joachim Schulte (SEG) kündigte daraufhin noch im Gerichtssaal an, dass die Abwassersatzung der Stadt überarbeitet werden soll.
Die neuen Regelungen würden dann ab 2009 greifen. Ob die Abwasser-Reinigung dann allerdings günstiger werden wird, ist unklar.
