Worauf sollte ich bei der Schlammentsorgung achten?

In einer Kleinkläranlage gibt es verschiedene Arten von Schlamm. Abgefahren wird nur der Fäkalschlamm, der sich in der ersten Kammer – der Vorklärung – sammelt. Er besteht aus sedimentierten Rückständen der Abwasserreinigung. Bei Kleinkläranlagen setzt sich der Fäkalschlamm bzw. Klärschlamm aus abgestorbenen Mikroorganismen der biologischen Reinigungsstufe und den abgesetzten Feststoffen aus der Vorreinigung zusammen.

Warum muss der Fäkalschlamm entsorgt werden?
Eine rechtzeitige Schlammentsorgung ist notwendig, um bei zunehmendem Schlammanfall das Überlaufen der Feststoffe in die biologische Stufe zu verhindern. Schlammregulierung und -entsorgung sind wichtige Voraussetzungen für eine gute Reinigungsleistung und eine lange Lebensdauer der Kleinkläranlage.

Wie oft muss ich den Schlamm abfahren lassen?
Die Regelungen zur Schlammentsorgung werden durch die Gemeinden vorgegeben. Gefordert wird entweder eine regelmäßige oder eine bedarfsgerechte Schlammabfuhr.

Die regelmäßige Schlammabfuhr erfolgt zu bestimmten Terminen und wird durch die Gemeinden je nach Anlagentyp, Größe der Kammern und angeschlossenen Einwohnern auf 1-2 mal pro Jahr festgesetzt.

Die bedarfsgerechte Schlammabfuhr ist flexibel und erfolgt in kleineren oder größeren Zeitabständen. In diesem Fall kontrolliert die Wartungsfachkraft den Schlammspiegel (Schlammspiegelmessung) und informiert den zuständigen Entsorgungsbetrieb über den Zeitpunkt der notwendigen Schlammentsorgung. In Einzelfällen informiert die Wartungsfachkraft den Betreiber und dieser vereinbart selbst einen Termin zur Entsorgung.

Worauf sollte ich bei der Schlammentsorgung unbedingt achten?
Im Regelfall muss nur die Vorklärkammer der Kleinkläranlage entleert werden. Bei fehlerhafter Schlammregulierung der Anlage könnte auch das Absaugen des unteren Teilbereichs der Nachklärkammer oder das oberflächliche Abpumpen von Schwimmschlamm notwendig sein.

Eine Komplettentleerung der Kleinkläranlage ist nur sinnvoll, wenn eine Betriebsstörung vorliegt, deren Ursache nicht auszumachen ist oder wenn ein Reparatureinsatz unterhalb der Wasserkante im Inneren des Behälters ansteht. Über solch eine Komplettentleerung entscheidet am besten die Wartungsfachkraft.

Ganz auf Nummer sicher geht man, wenn man den Termin zur Abfuhr mit dem Wartungsmonteur und dem Abfuhrunternehmer abstimmt. Dann kann der Wartungsmonteur bei der Leerung dabei sein und ggf. eingreifen. Es sollte reichen, wenn solch ein “Doppeltermin” nur bei der ersten Leerung der Anlage gemacht wird.

Achten Sie als Kleinkläranlagen-Betreiber unbedingt selbst mit darauf, dass die richtige Kammer der Anlage abgepumpt wird. Ein übermäßiges Abpumpen von Schlamm kann den Betrieb einer Kleinkläranlage stören und verursacht unnötige Kosten!

Bei einigen Systemen (solche mit schwebenden Einzelaufwuchskörpern) wäre eine Leerung der Biologie sogar verheerend. Würde der Entsorger die Aufwuchskörper absaugen, müssten sie komplett erneuert werden.

Sinnvoll ist hier eine entsprechende Kennzeichnung der Kammern. Dazu reicht eine Schild bzw. ein Aufkleber mit dem Hinweis “Achtung – Biologie- nicht abfahren”. Einige Hersteller von Kleinkläranlagen legen Ihrem Montagesatz sogar ein solches Schild bei.

Was kostet die Fäkalschlammentsorgung?
Die Kosten setzen sich zusammen aus Leistungen für die Entnahme, den Transport und die Entsorgung des Schlamms.
Die Preisspannen für die Schlammentsorgung liegen bei Kleinkläranlagen zwischen 25 und 50 EUR/m³. Die An- und Abfahrtpauschalen sind entweder inbegriffen oder werden zusätzlich berechnet.
Für die einmalige Entsorgung des Fäkalschlammes ist somit, je nach Kleinkläranlage und Entsorgungsvorgaben, mit Kosten zwischen ca. 170,- EUR und 250,- EUR zu rechnen, im Mittel mit ungefähr 200,- EUR.

Die anfallenden Kosten für die Entsorgung stehen in keinem Bezug zu der rechnerisch ermittelbaren Menge des anfallenden Klärschlamms! Ansatzpunkt ist das Kammervolumen der Vorklärung, die bei der Entsorgung vollständig geleert wird.

Systeme mit Schlammkompostierung
Es gibt bei einigen Anlagen die Möglichkeit ein System zur Schlammkompostierung installieren zu lassen.  Damit kann sich ein Betreiber von der Klärschlammabfuhr befreien lassen. Wenn eine solche Schlammkompostierung vorgesehen ist,  sollte bereits bei der Planung und vor Errichtung der Anlage bei der zuständigen Behörde nachgefragt werden, ob dies auch wirklich zugelassen wird.

bv | Klaeranlagen-Vergleich.de

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