Doppelte Summe für Kleinkläranlagen

Quelle: Schweriner Volkszeitung 29.05.09

Bad Doberan Die untere Wasserbehörde des Landkreises Bad Doberan weist darauf hin, dass nach den Festlegungen des Landes alle Grundstücksabwasseranlagen in Orten, die keine zentrale Abwasseranlage haben, bis 31. Dezember 2013 dem Stand der Technik entsprechen müssen. “Das derzeit teilweise noch praktizierte und auf DDR-Recht begründete Nutzen von Gewässern ist bis zu diesem Zeitpunkt einzustellen. Gleiches gilt auch für Abwasseranlagen, die ohne Genehmigung betrieben werden”, teilt der Landkreis mit.

Im Landkreis hätten in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Grundstückseigentümer die Förderung des Landes genutzt und Kleinkläranlagen errichtet. Für dieses Jahr habe das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz nun einen zusätzlichen Anreiz für all diejenigen geschaffen, die sich bisher angesichts der Kosten zurückgehalten hätten, so Landkreissprecherin Anja Frommholz. Und zwar habe das Ministerium die Fördersätze für alle Anträge, die vom 24. März bis 31. Dezember 2009 gestellt wurden bzw. werden, verdoppelt: Anlagen von mindestens 3500 Euro mit bis zu 1500 Euro, Anlagen von mindestens 7000 Euro mit bis zu 3000 Euro und Anlagen von mindestens 10 000 Euro mit bis zu 4000 Euro.

Voraussetzung dafür ist, dass die Anträge bis 31. Dezember 2009 bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises eingehen und die Vorhaben bis 31. Dezember 2011 realisiert und abgerechnet sein müssen.

Da bereits feststeht, dass das Land ab 2010 wieder zu den alten Fördersätzen zurückkehren wird, empfiehlt der Landkreis den Grundstückseigentümern, die Fördermittel in diesem Jahr zu beantragen.

Für Fragen zu Inhalt und Form der Antragstellung steht Ilona Schullig unter Telefon 03 82 03/6 05 74 oder E-Mail ilona.schullig@lk-dbr.de bereit.

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