Quelle: Harburger Anzeigen und Nachrichten 04.06.09
Initiative dezentrale Abwasserentsorgung gegen “Abwasser-Mafia”: “Es geht um viel Geld”
Edith Lund
Holm-Seppensen. Die Ausein-andersetzung um Kleinkläranlagen nimmt im Landkreis Harburg kein Ende. Wieder sorgt eine neue gesetzliche Bestimmung für Unruhe. “Und schon wieder geht es um Geld um viel Geld”, sagt der Holm-Seppensener Georg Köhn. Der streitbare Diplomingenieur und Fachmann für Umwelttechnik kämpft seit rund 20 Jahren zugunsten der Betreiber von Kleinkläranlagen gegen die Reglementierungswut der Behörden. Diesmal im Fokus: die Aufforderung des Landkreises, Kleinkläranlagen zu sogenannten vollbiologischen Anlagen umzurüsten. Annähernd 6000 Kleinkläranlagen seien davon betroffen, weiß er.
“Je nach Zustand der vorhandenen Anlage kostet die Maßnahme von 3000 bis 7000 Euro”, schätzt Köhn. Als treibende Kraft der Initiative dezentrale Abwasserentsorgung (IDA) hat er sich vorgenommen, das nach seiner Einschätzung unsinnige Landesgesetz, auf das sich der Landkreis beruft, zu stoppen. Die vom Kreis verlangte Umrüstung sei nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen in Zweifel zu ziehen: “Sie ist auch ökologisch kontraproduktiv.” In zahlreichen Telefonaten, in Schriftwechseln und persönlichen Gesprächen habe er versucht, mit wissenschaftlich untermauerten Argumenten sowohl die zuständige Kreisbehörde als auch das niedersächsische Umweltministerium zum Überdenken der neuen Bestimmung zu veranlassen. Vergebens.
Kleinkläranlagen mit Untergrundverrieselung sollen auf der Grundlage eines Bundesgesetzes aus dem Jahr 2002 in ganz Niedersachsen und somit auch im Landkreis Harburg nicht mehr betrieben werden dürfen. Stattdessen wird eine Umrüstung auf den erwähnten vollbiologischen Betrieb verlangt. “Aus Umweltschutzgründen nicht nachvollziehbar”, meint Köhn. Das habe das schleswig-holsteinische Umweltministerium im Übrigen genauso gesehen. Deshalb dürften dort Kleinkläranlagen (Mehrkammergruben) mit Untergrundverrieselung nach wie vor betrieben werden. Darauf verweist auch Köhn-Mitstreiter Professor Dr.-Ing. Otto-Horst Hoffmann: “Durch die niedersächsische Vorgehensweise fallen dagegen alle naturnahen Verfahren raus!” Nach Auffassung beider Fachleute ist die Untergrundverrieselung bei günstigen Boden- und Grundwasserverhältnissen aber immer noch die beste Art der Abwasserbehandlung.
Landkreis und Umweltministerium seien nicht einmal geneigt, den Sinn ihrer Vorgehensweise zu überprüfen, bemängelt Georg Köhn: “Sie verschanzen sich hinter ihren Verordnungen und Bestimmungen.” Den streitbaren Holm-Seppensener, der sich seit zwei Jahrzehnten in der Buchholzer Kommunalpolitik für die Betreiber von Kleinkläranlagen und für den Fortbestand dezentraler Abwasserentsorgung einsetzt, erstaunt das neuerliche sture Vorgehen von Kreis- und Landesbehörden und deren Beharren auf die nun verlangte Umrüstung bestehender Kleinkläranlagen wenig: “Die Abwassermafia verdient mithilfe dieser Bestimmung viel Geld”, sagt Köhn. Denn bei den Kosten für die Umrüstung bleibe es ja nicht.
Köhn: “Nach dem Umbau muss der Betreiber der Kleinkläranlage einen Wartungsvertrag abschließen. Mindestens zwei Wartungen pro Jahr werden vorgeschrieben. Von jeder Wartung muss dann ein Bericht an die Fachabteilung beim Landkreis und an die zuständige Gemeindeverwaltung geschickt werden . “
