Kleinkläranlagen: 4000 Sanierungsfälle

Quelle: Ostsee-Zeitung 03.07.09

Veraltete Kleinkläranlagen müssen bis spätestens 2013 auf Vordermann gebracht werden – wie steht‘s damit im Kreis?
Grimmen Kleinkläranlagen, die nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, müssen nach- und aufgerüstet werden. Das hat der Schweriner Landtag beschlossen.

Auch in Nordvorpommern gibt‘s jede Menge solcher Anlagen. „Wir haben im Kreis circa 4000 Kleinkläranlagen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen”, informiert Olaf Manzke, Pressesprecher im Landratsamt. Um die Schweriner Vorgaben umzusetzen, gibt es verschiedene Wege. Auf Rügen werden alle betroffenen Grundstückseigentümer angeschrieben. In Nordvorpommern hat man sich für einen anderen Weg entschieden – hier wird jetzt Landrat Ralf Drescher eine so genannte Allgemeinverfügung erlassen. Die ist genauso wirksam wie ein Bescheid, nur dass nicht jeder Betroffene einzeln angeschrieben wird. Eigentlich sind es zwei Allgemeinverfügungen. Für zwei Gruppen von Anlagen. Zum einen gibt es Kleinkläranlagen aus der DDR-Zeit, für die es – basierend auf dem Einigungsvertrag – Einleitgenehmigungen gibt. Diese Genehmigungen werden zum 31. Dezember 2013 aufgehoben. Entweder erfolgt für diese Grundstücke der Anschluss ans zentrale Netz. Oder die Grundstückseigentümer lassen ihre Kleinkläranlagen auf den aktuellen Stand der Technik bringen. Oder aber sogar eine neue Anlage bauen. Oder sie wird dicht gesetzt und als abflusslose Grube genutzt, die regelmäßig geleert wird. „Das ist die eine Allgemeinverfügung. Die andere betrifft Anlagen, die ohne Genehmigung betrieben werden”, so Olaf Manzke. Per 31. Dezember 2009 ist damit Schluss. „Wir dulden das noch so lange, um nicht Unmögliches gesetzlich durchsetzen zu wollen”, betont der Pressesprecher. Allen, die auch nach dem 31. Dezember 2009 ihre Anlage ohne Genehmigung betreiben, droht ein Zwangsgeld.

Rund 4000 Kleinkläranlagen gibt es, für die jetzt Handlungsbedarf besteht. Noch kann man Fördermöglichkeiten nutzen. Wer sich dafür interessiert, sollte sich möglichst schnell beim Landkreis melden (siehe nebenstehenden Kasten). 1500 bis 4000 Euro Zuschuss ist, je nach Kapazität der Anlage, möglich.

Was aber, wenn der hiesige Zweckverband ZWAG ohnehin den zentralen Anschluss plant? „Betroffene Grundstückseigentümer können sich gerne bei uns melden. Aus unserem Abwasserkonzept geht hervor, welche Investitionen wo in den nächsten Jahren geplant sind”, so ZWAG-Geschäftsführer Eckhart Zobel.

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