Immer mehr lassen jetzt in moderne Bio-Kläranlagen umrüsten

Quelle: Leipziger Messe 29.06.2009

Alte Sickergruben, unmoderne Kleinkläranlagen oder auch die so genannten “Bürgermeisterkanäle” sollen in nur wenigen Jahren deutschlandweit von der Bildfläche verschwunden sein. Entsprechende Gesetze und Richtlinien der Umweltbehörden in Mitteldeutschland existieren schon mehrere Jahre und auch entsprechende Förderungen stehen Hausbesitzern seit geraumer Zeit zur Verfügung. Allerdings: Verlief der Bau-Boom bislang mäßig, ist die Auftragszahl für Bauunternehmen in letzter Zeit spürbar angestiegen. Denn in einigen Bundesländern läuft die Frist für einen entsprechenden Umbau oder eine Sanierung in nur wenigen Monaten ab.

Biologische Kleinkläranlagen – Renner bei der mitteldeutschen handwerksmesse

In Sachsen beispielsweise entsorgen derzeit noch etwa 600.000 Einwohner ihr Abwasser über etwa 178.000 Kleinkläranlagen – die Hälfte davon in eine Kanalisation, die ohne weitere Abwasserbehandlung direkt in ein Gewässer mündet. Und das auch noch in den kommenden Jahren, da ein Anschluss an ein öffentliches Abwassersystem für Ein- und Mehrfamilienhaus-Besitzer vor allem in kleinen, abgelegenen Dörfern selbst langfristig nicht vorgesehen ist. Fatal: Gerade kleine Flüsse sind oft nicht leistungsfähig genug, ausreichend – lediglich mechanisch gereinigtes – Abwasser aufnehmen zu können. Neue Kleinkläranlagen dürfen schon seit 2002 nur mit biologischer Reinigungsstufe gebaut werden, alte müssen umgerüstet werden. Die Termine dafür (in Sachsen bis zum Jahr 2015 und in Sachsen-Anhalt bis Ende 2009) liegen in greifbarer Nähe und führen bei spezialisierten Firmen wie dem Bauservice Ziegler aus Klinga bei Grimma zu einer wahren Auftragsflut: “Unser Stand bei der mitteldeutschen handwerksmesse war gut besucht“, bestätigt Firmenchef Maik Ziegler. “Die meisten unserer Gäste kamen gut vorinformiert und haben konkret nach Bauunternehmen gesucht.“

Glasklare Sache mit Potenzial – Funktionsprinzip einer biologischen Kleinkläranlage

Es gibt viele verschiedene Kleinkläranlagentypen, die alle nach einem ähnlichen Prinzip arbeiten: So wird das häusliche Abwasser in einem ersten Schritt vorgeklärt, wobei sich in dieser Stufe zunächst die festen Stoffe absetzen. Während der nun folgenden biologischen Stufe wird das Abwasser belüftet und von Mikroorganismen gereinigt. Danach fließt das gereinigte Wasser über eine Nachklärung, in der sich letzte Schwebstoffe absetzen, in ein Gewässer. Glasklar sei das Wasser dann, beschreibt Bauexperte Ziegler das Endprodukt. “Trinken können Sie es zwar nicht, aber Sie könnten es als Spülwasser für die Toilette oder zum Wäsche waschen nutzen.“ Eine Investition in eine entsprechend höherwertige Abwassernutzungsanlage oder ein genauer Kosten-Nutzen-Check sei durchaus sinnvoll und könne Kosten für Wasser und Abwasser langfristig spürbar senken, erklärt der Aussteller der mitteldeutschen handwerksmesse. Wichtigster Effekt allerdings: ein sauberer Zustand aller Gewässer. Europaweit gesehen soll diese zentrale Forderung der Europäischen Wasser-Rahmenrichtlinie bis 2015 erfüllt sein.

Aktuelle Fördermöglichkeiten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Für die damit verbundenen Investitionen stellen bis heute acht Bundesländer Geld zur Verfügung oder bieten zinsgünstige Kredite an. In Sachsen freuen sich Bauherren beim Neubau einer modernen Kleinkläranlage über eine Grundförderung in Höhe von 1.500 Euro für ein 4-Personen-Haus oder bei Nachrüstung einer bestehenden Anlage über 1.000 Euro. Für jeden weiteren angeschlossenen Einwohner gibt es bei Neubau und Sanierung zusätzlich 150 oder 100 Euro.

Sachsen-Anhalt fördert Kleinkläranlagen nicht direkt. Hier hilft ein spezielles Darlehensprogramm der Investitionsbank “Sachsen-Anhalt KLAR – Das IB-Darlehen für Kleinkläranlagen“ bei der Finanzierung.
Mit der Änderung des Thüringer Wassergesetzes am 1. April 2009 ist die Förderung von Kleinkläranlagen auch hier möglich geworden. Sie soll für den Neubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen auf Grundstücken gewährt werden, die nicht innerhalb von 15 Jahren bzw. dauerhaft an eine kommunale Kläranlage angeschlossen werden.

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