Manche unserer Leser kennen die folgende Situation: Sie wohnen in einem Haus zur Miete. Das Gebäude ist nicht an das kommunale Abwassernetz angeschlossen. Das Abwasser wird über eine dezentrale Kleinkläranlage entsorgt.
Frage: Kann der Vermieter die Baukosten für eine Kleinkläranlage auf die Mieter umlegen?
Antwort: Die Baukosten für eine Kleinkläranlage darf der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen, wohl aber die Kosten für die Bewirtschaftung der Anlage.
Fazit: Wartungskosten, Schlammabfuhr und Reparaturen an der Anlage dürfen in der Nebenkostenabrechnung auftauchen.
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