Quelle: Husumer Nachrichten 25.09.09
“Es besteht kein Grund zur Eile zum Unterzeichnen von Wartungsverträgen für Kleinkläranlagen”, so Amtsvorsteher Hans-Jakob Paulsen, Vorsteher im Amt Mittleres Nordfriesland. Derzeit flattern nämlich in diverse Haushalte des Amtsbezirks Informationen von Fachunternehmen, die ihre Leistungen anbieten und Verträge abschließen wollen. Die Einwohner sind verunsichert und rufen zuhauf in der Verwaltung an – schließlich beginnt die Wartungspflicht ab 1. Januar 2010. “Wir streben eine gemeinsame Abhandlung auf Amtsebene an und werden rechtzeitig die Haushalte informieren”, macht Paulsen aufmerksam.
Mit der Einführung der neuen DIN 4261 für Kleinkläranlagen ergeben sich für die Betreiber von so genannten Hauskläranlagen wesentliche Änderungen: Für sämtliche nicht technisch nachgerüsteten Kläranlagen-Typen, wie Abwasserteich-Anlagen, Filter beete und -schächte, Pflanzenkläranlagen und Untergrundverrieselungen ist mit einer fachkundigen Wartungsfirma bis Ende 2009 ein Vertrag abzuschließen und der Unteren Wasserbehörde des Kreises Nordfriesland vorzulegen. Für technisch nachgerüstete und technisch belüftete Anlagen gilt dieses im übrigen schon länger. Mindestens einmal jährlich sind die Anlagen auf Funktionstüchtigkeit und ordnungsgemäßen Betrieb überprüfen zu lassen, die Ergebnisse werden an die Wasserbehörde übergeben.
Bei über zehn Jahre alten Anlagen erfolgt zusätzlich eine Messung des chemischen Sauerstoffbedarfs (CSB) im Ablauf. Gemessen wird außerdem der Schlammstand – übersteigt dieser 50 Prozent, entschlammt der Wasserverband Nord. Der Sinn und Zweck des Wartungsvertrages ist nicht viel anders als der TÜV beim Fahrzeug. Von Zeit zu Zeit muss überprüft werden, dass Kläranlagen vernünftig funktionieren und die Sicherheit anderer nicht gefährdet ist. Arbeitet eine Kleinkläranlage nicht mehr korrekt, so wird dadurch in gewissem Umfang die Umwelt geschädigt, weil ungenügend geklärtes Abwasser im Untergrund versickert oder in einen Vorfluter gelangt.
Informationen rund um das Thema Wartung, Verträge und Genehmigungen sind beim Kreis unter 04841/67344 oder unter 04841/67429 erhältlich. Für Fragen zur Entschlammung gibt der Wasserverband Nord Auskünfte, 04638/895543.
Eine Liste der Fachfirmen, die zurzeit im Kreis gebiet Kleinkläranlagen warten, ist im Internet unter www.nordfriesland.de abrufbar.
