Zeit für alte Klärgruben läuft ab

Quelle: Schweriner Volkszeitung 24.09.09

Das Land drängt seit Jahren darauf, dass im Interesse sauberer Gewässer auch das Abwasser aus Kleinkläranlagen biologisch gereinigt wird. Die Unteren Wasserbehörden bei den Kreisverwaltungen sollen das bis spätestens 2013 durchsetzen.

PARCHIM – Wer noch eine alte Kleinkläranlage nutzt und diese bislang nicht nachgerüstet hat, muss jetzt langsam aber sicher an eine Modernisierung oder gar einen Neubau seiner Abwasseranlage gehen. Der Kreis Parchim legt jetzt voll los. Im “Landboten” erschien eine so genannte Allgemeinverfügung. Eigentümer von Grundstücken mit Kläranlagen, die nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen und die keine wasserrechtliche Erlaubnis vorweisen können, müssen eine solche neu beantragen. Die wasserrechtliche Erlaubnis erhalten sie nur, wenn sie die alte Kläranlage sanieren oder eine neue bauen. Auch die Errichtung von abflusslosen Sammelgruben ist möglich.

In der Praxis entspricht das einem Nutzungsverbot von alten Kleinkläranlagen, selbst wenn zu DDR-Zeiten für diese eine Nutzungsgenehmigung erteilt worden ist. Dieses Verbot wurde jetzt für die Ämter Crivitz, Goldberg-Mildenitz, Sternberger Seenlandschaft, Parchimer Umland, Plau am See und die Stadt Parchim ausgesprochen. Im nächsten Frühjahr erfolgt das Gleiche für den “Rest” des Kreises Parchim. Die Grundstückseigentümer werden nicht direkt informiert. Die Betroffenen müssen aber handeln – und zwar möglichst rasch. Nur wer bis Jahresende den Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis stellt, bekommt für Sanierung oder Neubau der Kleinkläranlage auf Wohngrundstücken noch den vollen Fördermittelsatz. Bei einer Abwasseranlage für bis zu zehn Personen und Kosten von mindestens 3500 Euro sind das bis zu 1500 Euro Fördergeld. Wer erst im kommenden Jahr einen Förderantrag stellt, erhält nur noch einen halb so hohen Zuschuss.

Im Kreis Parchim haben fast 3300 Grundstücke keine wasserrechtliche Erlaubnis. Das trifft vor allem auf kleinere Orte, Splittersiedlungen und Einzelgehöfte zu. Dass die Allgemeinverfügung nicht sofort für den gesamten Landkreis erlassen worden ist, hat einen einfachen Grund: “Wir kommen mit der Abarbeitung nicht so schnell nach”, erläutert Heike Czubak, Sachgebietsleiterin in der Parchimer Kreisverwaltung. Eigentümer von betroffenen Wohngrundstücken empfiehlt sie aber dringend, jetzt den Antrag zu stellen, um sich die Fördermittel zu sichern.

Kommentar hinterlassen

Sie müssen eingeloggt sein!