Informations-Video zur Dichtheitsprüfung

Die Dichtheitsprüfung ist in NRW im Landeswassergesetz (LWG) §61a verankert. Wem Gesetzestexte spanisch vorkommen, bekommt nun sinnvolle Hilfe.

Dem der Dichtheitsprüfung zugrunde liegende Gesetzestexte ist oft nicht leicht zu verstehen. Als Beispiel mag ein Auszug aus dem LWG §61a (1) dienen:

Private Abwasseranlagen sind so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können. Abwasserleitungen müssen geschlossen, dicht und soweit erforderlich zum Reinigen eingerichtet sein. Niederschlagswasser kann in offenen Gerinnen abgeleitet werden. Im Übrigen gilt § 57 entsprechend.

Die Stadt Hilden bietet nun Abhilfe. Auf der Seite des Tiefbau und Grünflächenamts kann man ein Video anschauen, welches das Gesetz zur Dichtheitsprüfung verständlich erklärt. Es kann hier angeschaut werden: http://www.hilden.de/online/entwaesserung/