Archive zur ‘Aktuelles’ Kategorie

Kleinkläranlage per Telemetrie überwachen

Montag, Oktober 17th, 2011 by Gerlach

Quelle: Neuigkeiten aus der utp-Welt

Fernüberwachung entlastet Anlagenbetreiber und schützt vor Leistungsabfall.

Regelmäßige Eigenkontrollen und Wartungen der Kleinkläranlage sind lästig. Der Aufwand ist groß: täglich eine Sichtkontrolle des Anlagenbetriebs und monatlich Sichtkontrollen des Schlammabtriebs, der Zu- und Abläufe und des Schwimmschlamms. Darüber hinaus sollten die Betriebsstunden im Betriebsbuch vermerkt werden. Wird hier mit lässiger Hand gearbeitet, ist es nicht mehr weit bis man schlechte Ablaufwerte hat und die Anlage nicht mehr einwandfrei funktioniert.

Der bayrische Kläranlagen-Hersteller utp springt hier in die Bresche. Als erster Hersteller hat utp die bauaufsichtliche Zulassung zur Fernüberwachung von Kleinkläranlagen mittels Telemetrie vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erhalten. Der Service kostet den Betreiber zwar 6 Euro monatlich, allerdings sollte man hier gegen rechnen, welche Kosten auf den Betreiber zukommen, wenn ein Mangel nicht früh genug bemerkt wird. Erste Auswertungen mit einem Vergleich zwischen fernüberwachten Anlagen und baugleichen ohne diese Technik, zeigen, dass die Anzahl an Grenzwertüberschreitungen halbiert werden konnte.

Grundsätzlich ist es möglich die Dienstleistung europaweit in Anspruch zu nehmen. Das System kann auch mit Kleinkläranlagen von anderen Herstellern kommunizieren. Allerdings nur unter zwei Voraussetzungen: Erstens muss für die Anlage vom betreffenden Hersteller eine Zulassungserweiterung für die Fernüberwachung von Kleinkläranlagen mittels Telemetrie beim DIBt beantragt worden sein. Und zweitens muss die Anlage den Datenaustausch mit dem vom BDZ Arbeitskreis empfohlenen Datenprotokoll beherrschen.

Steuerliche Aspekte zu Kläranlagen

Montag, Oktober 10th, 2011 by Gerlach

Quelle: Biallo.de – Das Verbraucherportal für private Finanzen

Die Kosten für eine biologische Kleinkläranlage kann man steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe geltend machen.

Soweit die schlechte Nachricht vorweg. Das Finanzgericht Münster entschied so, da Hauseigentümer für die Anschaffung einer Kleinkläranlage einen Gegenwert erhalten, Stichwort “Vermögensumschichtung”. Außerdem erhöhe dies den Wert des Hauses, was sich bei einem möglichen Verkauf des Hauses positiv auswirke. Weiter hieß es, dass die Kosten für den Einbau und den Betrieb einer Kleinkläranlage nichts “außergewöhnliches” seien, sondern eine gesetzliche Verpflichtung.

Doch wie so oft, gibt es eine Ausnahme von der Regel. Nämlich wenn mit der Immobilie Einkünfte erzielt werden, beispielsweise Mieteinnahmen. So dürfen die Anschaffungskosten steuerlich als Abschreibung über mehrere Jahre hinweg angesetzt werden.

In diesem Zusammenhang ist ein Entscheidung des Bundesfinanzhofs von Interesse: Mieter und Eigenheimbewohner können die Kosten für Handwerkerarbeiten und haushaltsnahe Dienstleistungen in Höhe von 20% bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen, allerdings nur bis maximal 6.000 Euro. Eine Anmerkung von Michael Fritzsch, Vizepräsident der Steuerberaterkammer Nürnberg: ” Die Zahlung muss auf dem Konto des Empfängers eingehen, also entweder per Überweisung oder Direkteinzahlung”

Wegweisendes Urteil zu biologischer Abwasserreinigung

Freitag, Oktober 7th, 2011 by Gerlach

Quelle: Leipziger Volkszeitung Online am 07.10.2011

Der Betreiber einer Kleinkläranlage ist gesetzlich verpflichtet eine biologische Reinigungsstufe bis zu einem bestimmten Stichtag nachzurüsten.  Gegen diesen Sanierungsbescheid wurden diverse Klagen beim Verwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Hier wurde ein – vielleicht wegweisendes – Urteil gesprochen.

Im konkreten Fall klagte ein Grundstückseigentümer gegen den Sanierungsbescheid des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain (Landkreis Leipzig) und beantragte “vorläufigen Rechtsschutz”, also Maßnahmen, die ein Gericht vor dem Hauptverfahren trifft, um kurzfristig Rechtsschutz zu gewähren. Für den Stadtteil Ebersbach sieht das Konzept keine zentrale Abwasserbeseitigung vor. Grundstückseigentümer müssen hier für eine dezentrale Klärung sorgen. Dies betrifft die Installation, Instandhaltung und jetzt auch die Sanierung einer Vor-Ort-Klärung. All das soll finanziell vom Betreiber der jeweiligen Kleinkläranlage getragen werden. In Ebersbach sieht man aber den Versorgungsverband in der Pflicht, solche Anlagen zu bauen, zu betreiben und zu finanzieren, per Gebühr, nicht über private Baukostenzuschüsse.

Das Urteil: es bestünden „keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit” des Vorgehens des Versorgungsverbandes. Und auch nicht daran, dass die erforderlichen Grenzwerte nur durch eine biologische Kläranlage erreicht werden könnten. Ohne die seien die in der wasserrechtlichen Erlaubnis vermerkten Werte nicht einzuhalten. Der Verband darf den Einbau einer biologischen Reinigung fordern.

Inwiefern ist dieses Urteil wegweisend? Ebersbach ist nur eine von vielen Ortschaften in Deutschland, die derzeit einen ähnlichen Streit ausfechten. Es ist davon auszugehen, dass andere Gerichte in Deutschland ähnlich entscheiden würden. Wer sich also mit dem Gedanken einer Klage trägt, ist gut beraten zu überprüfen, ob vergleichbare Grundvoraussetzungen wie im betreffenden Urteil vorliegen.

Bayern zahlt Zuschüsse für Kleinkläranlagen

Dienstag, Mai 10th, 2011 by Gerlach

Quelle: Augsburger Allgemeine

Freistaat Bayern fördert Kleinkläranlagen mit 99,9 Millionen Euro.

Die Augsburger Allgemeine berichtete unlängst über die beschlossene Zuwendung, unter Berufung auf den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Georg Winter. Demnach kommen Private nur bedingt in den Genuss der Förderung. Von den knapp 100 Millionen Euro gehen nämlich 93 an die Kommunen, “nur” 6,9 Millionen werden privaten Anlagenbetreibern zur Verfügung gestellt.

Dichtheitsprüfung NRW – Widerstand formiert sich

Donnerstag, April 21st, 2011 by Gerlach

Noch gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung für die Dichtheitsprüfung, jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen. Mit der Umsetzung des Gesetzes in Nordrhein-Westfalen sind viele überhaupt nicht zufrieden, Widerstand formiert sich.

Aus vielen Kommunen werden die Forderungen lauter, zu warten, bis eine Regelung für das gesamte Bundesgebiet getroffen wurde. Denn die Direktive stammt aus Brüssel, die Staaten sollen für eine passende Umsetzung sorgen. In Deutschland wurde die Verantwortung an die Länder weitergeleitet. Einige Bundesländer gehen damit recht locker um, man gewährt beispielsweise längere Fristen. Andere Bundesländer gehen strickter vor, die Bewohner gehen auf die Barrikaden. So derzeit in NRW zu beobachten.

In Vlotho im Kreis Herford haben sich zum Beispiel 14 Vertreter von Bürgerinitiativen zusammengetan und einen Dachverband gegründet. Es soll Stärke in Richtung Düsseldorf demonstriert werden. Warum der Widerspruch gerade in Herford so heftig ist, liegt daran, dass dort der Fremdwassergehalt im Kanalsystem im landesweiten Vergleich unterdurchschnittlich ist, also eine Sanierung der Rohre scheinbar nicht nötig ist.

Auch in anderen Kommunen in NRW brodelt es gewaltig. Das die Dichtheitsprüfung sinnvoll ist, bestreitet niemand. Doch die Kosten sind hoch, der Widerstand wächst.

Stimmen zur gesetzlich vorgeschriebenen Dichtheitsprüfung

Dienstag, April 5th, 2011 by Gerlach

Denn das Thema ist – auch wenn es für den einzelnen Hausbesitzer noch überschaubar ist – in Gänze kompliziert. Die Stadt will daher planend und koordinierend eingreifen. Für sinnvoll hält die Stadt die Dichtheitsprüfung allemal. Roland: „Das ist so etwas wie die TÜV-Prüfung beim Auto.“ Seit Jahren investiere die Stadt viel Geld in die öffentliche Kanalisation, was über Abwassergebühren bezahlt werde. „Da wäre es nicht effektiv, wenn Hausanschlüsse undicht bleiben und Abwässer unkon-trolliert in den Boden versickern“, so der Bürgermeister.
Auf den Brief der Stadt warten (Gladbeck) – Der Westen, das Portal der WAZ Mediengruppe

Agrarausschuss Vorsitzende der CDU im Kreis Wesel Arnd Cappell – Höpken: „Ich glaube nicht dass es in Polen, Italien oder Rumänien ähnliche Verordnungen gibt, nur wir Deutschen neigen zu solch einer übertriebenen Umsetzung der EU- Richtlinien.“
Verfahren der Dichtheitsprüfung ernsthaft überdenken – Niederrhein Zeitung

Die SPD-Landtagsabgeordnete Angela Lück fordert die Aussetzung des Landesgesetzes über die Dichtigkeitsprüfung. “Das Land Nordrhein-Westfalen sollte abwarten, bis es eine bundeseinheitliche Regelung zu diesem Thema gibt.” Das Hauptproblem sei, dass in Düsseldorf bei den allermeisten Politikern das Thema noch nicht angekommen sei. “In sehr vielen Kommunen wissen die Bürger schlicht und ergreifend nicht, was auf sie zukommt.”
Neue Westfälische – Löhne

In Sachen Dichtigkeitsprüfung stellt die FWG-Fraktion den Antrag an den Rat der Stadt Warendorf, alle beschlossenen Satzungen zunächst ruhen zu lassen, bis das Gesetz überarbeitet wurde oder neue Verordnungen vorliegen. Mit der Begründung: „Inzwischen gibt es so viele Gegenargumente, Erkenntnisse und Ungereimtheiten, die unbedingt eine Denkpause – vor allem für die Landesregierung – erfordern.“
Denkpause bei Dichtheitsprüfung – Münsterländische Volkszeitung

Jürgen Köhlitz (Zuständiger der Gemeinde Sonsbeck für den Bereich Abwasser): “Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung besteht seit 1996. Jeder, der seither ein Haus gebaut hat, müsste darüber Bescheid wissen, denn darauf wird in der Baugenehmigung hingewiesen”, sagt Köhlitz, der aber weiß, dass viele dies “verdrängen”. Warum? Weil’s mit Kosten verbunden ist.
Das kann teuer werden! (Xanten) – RP Online

So wird die Dichtheitsprüfung etwas günstiger

Montag, Februar 7th, 2011 by Gerlach

Für den ein oder anderen Hausbesitzer mag die Beauftragung der Dichtigkeitsprüfung eine große finanzielle Belastung darstellen. Wer Vorbereitungen trifft, kann ein bisschen sparen.

Das für die Dichtheitsprüfung beauftragte Unternehmen muss wissen, wo die Kanäle und Rohre auf dem Grundstück verlaufen. Vielleicht hat man die entsprechenden Unterlagen zuhause oder kann sie sich über das zuständige Tiefbauamt besorgen.  Wer damit nicht dienen kann, sollte wenigstens eine Skizze erstellen. Dies spart Zeit und so können die vorbereitenden Tätigkeiten schneller abgeschlossen werden. Aufschlussreich wäre es hier auch Abmessungen und Rohrdurchmesser zu notieren. Bestenfalls liegen die Unterlagen, bzw. die Skizze schon bei Angebotseinholung vor.

Da speziell die optische Untersuchung nur bei gereinigten Rohren durchgeführt werden kann, sollte erst dafür gesorgt werden, dass die Leitungen alle gesäubert werden. Über hohen Wasserdruck werden die Rohre ausgespült und der Rest mit Rohrfresen entfernt.

Wer bereits im Vorfeld weiß, dass die Kanäle nicht die Dichtheitsuntersuchung bestehen werden, tut gut daran, diese erst reparieren zu lassen. Ansonsten muss man im schlimmsten Fall zwei Dichtigkeitsprüfungen bezahlen.

Vorsicht vor Betrügern bei Dichtheitsprüfungen

Donnerstag, Februar 3rd, 2011 by Gerlach

Der Paderborner Stadtentwässerungsbetrieb warnt vor Betrügern, die sich als städtische Mitarbeiter ausgeben und behaupten eine Dichtheitsprüfung durchführen zu müssen.

Sie behaupten im offiziellen Auftrag unterwegs zu sein, um die Kanäle zu überprüfen und zu spülen. Möglicherweise wollen die Betrüger danach Geld kassieren oder bei Einlass in das Haus lange Finger machen. Der Paderborner Stadtentwässerungsbetrieb stellte aber klar: es werden keine Hausbesuche gemacht und es werden auch keine Firmen dazu beauftragt dies zu tun. Die Paderborner Polizei rät niemanden ins Haus zu lassen. Leider konnten die Täter nicht gefasst werden.

In allen Teilen Deutschlands mögen Schurken mit der gleichen Masche unterwegs sein. Darum ist höchste Vorsicht gefragt. Auch andere Stadtentwässerungsbetriebe oder -behörden werden wahrscheinlich keine Beauftragten senden und um Einlass ins Haus bitten. Darüber hinaus würden die wenigsten Mitarbeiter bar kassieren. Zu mal in den meisten Fällen im oder unter dem Gebäude liegende Kanäle gar nicht im Rahmen einer Dichtheitsprüfung untersucht werden müssen.  Und: Fragen Sie gezielt nach dem Sachkundenachweis nach §61a des Landeswassergesetzes!

Geldverschwendung bei der Wartung von Kleinkläranlagen!

Montag, Januar 10th, 2011 by admin

Wartungsbetriebe verschwenden jedes Jahr viele Tausend Euro durch schlechte Organisation bei der Wartung von Kleinkläranlagen.  Die meisten deutschen Wartungsunternehmen arbeiten noch mit herkömmlichen Akten in Papierform. Oft muss das Wartungspersonal Listen oder Akten mit zu den Kunden nehmen um z.B. alle Anlagendaten zur Verfügung zu haben.

Darüber hinaus fordern immer mehr Landkreise die digitale Übermittlung der Wartungsdaten. Besonders dies verursacht zum Teil sehr hohe Kosten bei den Betrieben. Neue Lösungen im Internet bringen nun Abhilfe.

Erschreckende Zahlen:

Noch heute im Zeitalter des Internet, der Smartphones und iPad arbeiten die meisten Wartungsunternehmen noch mit Akten in Papierform. Monteure müssen Akten mit zum Kunden nehmen und dort einen Bericht in Papierform ausfüllen. Dieser wird dann später im Labor mit den Analysen (z.B. CSB, BSB5) ergänzt und dann an den Kunden und oft an die Behörde geschickt. Hinzu kommen Kosten für Papier, Aktenschränke, Personal, Kopierer, Porto etc. Eine aktuelle Umfrage unter Wartungsunternehmen, welche envimo.com und ATB gemeinsam durchgeführt haben hat ergeben, 75% der befragten Unternehmen heute noch mit herkömmlichen Akten arbeiten. Die hierbei entstehenden Kosten je Akte und Jahr beziffern die befragten Unternehmen im Durchschnitt auf etwa 17,- €.

Bei einem Unternehmen mit Durchschnittlich 700 Verträgen sind das pro Jahr insgesamt etwa 12.000,- €.

Diese oft versteckten Kosten lassen sich mit günstiger Software im Internet sehr einfach reduzieren.

Wartungssoftware heute:

Auf dem Markt gibt es bis heute kaum EDV-Systeme, die für Wartungsbetriebe geeignet sind. Oft sind die vorhandenen Systeme nicht internetfähig. Dies bedeutet eine häufige Syncronisierung der Daten. Viele Wartungsbetriebe haben auch eigene Softwarelösungen.

Aufgrund der steigenden Anforderungen der Behörden betreffend der Übermittlung der Wartungsdaten sind diese Lösungen oft nicht mehr zeitgemäß und müssen demnächst angepasst werden. Der bereits genannten Umfrage zufolge rechnen  81% der befragten Wartungsbetriebe damit, dass die behördlichen Anforderungen weiter steigen werden.

Das verlangen die Landkreise:

Immer mehr Landkreise fordern Einsichtnahme bzw. Übersendeng der Wartungsprotokolle der Kleinkläranlagen in ihrem Kreisgebiet. Leider ist dies in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Selbst innerhalb der einzelnen Bundesländer gibt es starke Abweichungen zwischen einzelnen Landkreisen.

Hier einige Forderungen der Behörden: Fotokopien, eingescannte Dokumente, Excel-Tabellen (in verschiedenen Formaten je nach Kreis oder Zweckverband), DiWa-Protokoll etc.

Für Wartungsbetriebe, die in mehreren Landkreisen tätig sind, ist dies eine äußerst negative Entwicklung. Der bürokratische Aufwand steigt weiter an.

Die Zukunft verspricht eine Verbesserung:

Inzwischen gibt es Lösungen, die den gesamten Arbeitsablauf im Internet darstellen können.

Neue Softwarelösungen, wie sie von www.envimo.com bereits angeboten werden, vereinfachen den gesamten Ablauf der Wartungen bis zur Wasserbehörde.

So können Wartungsmonteure mittels Laptop oder iPad alle erforderlichen Daten einsehen ohne teure Akten oder Listen. Terminpläne, Anlagenhistorie, letzte Wartungsergebnisse etc. Alles kann vor Ort eingesehen werden. Wartungsberichte können online erfasst werden, im Labor ergänzt werden und später aus dem Büro (auch automatisch) an den Kunden und die Behörde geschickt werden. Hierbei wird envimo in Zukunft sogar auf die unterschiedlichen Anforderungen der Behörden Rücksicht nehmen. – Der Wartungsbetrieb muss sich hierum dann nicht mehr kümmern.

Weitere Informationen finden Sie unter www.envimo.com

Jahrbuch Kleinkläranlagen 2011

Dienstag, Dezember 21st, 2010 by Gerlach

Die Deutsche Vereinigung Wasserwirschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) veröffentlicht zum 13. Mal das Jahrbuch Kleinkläranlagen. Die Ausgabe 2011 erscheint im März 2011.

Das Jahrbuch wird den wichtigen Stellen der Wasserwirtschaft in Sachsen und Thüringen kostenlos zur Verfügung gestellt, wozu Fachunternehmen, Behörden oder die Ministerien gehören. Alle anderen Interessierte können das Buch für 25 EUR käuflich erwerben. Das “Jahrbuch Kleinkläranlagen- und Kanalnachbarschaften 2011″ kostet 41 EUR.

Einblick in den Inhalt:

>> Verzeichnis der zertifizierten Fachunternehmen der Kleinkläranlagen-Wartung

>> Anschriften der Wasserwirtschaftsverwaltungen

>> Fachthemen

>> Fortbildungsangebote im Themenbereich Kleinkläranlagen

>> Aktivitäten der DWA auf dem Gebiet der Kleinkläranlagen

>> Informationen aus den anderen DWA-Landesverbänden Deutschlands

Mit dieser Ausgabe wird Unternehmen die Möglichkeit geboten, sich auch in dem Jahrbuch mit dem firmeneigenen Produkten vorzustellen.

Weitere Informationen hier: http://www.dwa-st.de/pub/jb-kka.htm