Archive zur ‘Rechtliches’ Kategorie

Hartz-IV-Empfänger und die Kleinkläranlage

Freitag, November 18th, 2011 by Gerlach

Auch wer Arbeitslosengeld II bezieht kommt nicht um die Nachrüstung einer vollbiologischen Kleinkläranlage umhin.

Manche trifft das Leben sehr hart: erst verliert man seine Arbeit und bezieht Hartz IV, dann droht man auch noch sein Eigenheim zu verlieren. Denn dies kann demjenigen passieren, der nicht die Mittel für die Nachrüstung einer vollbiologischen Kleinkläranlage aufbringen kann. Hierzu ist der Hausbesitzer nämlich verpflichtet. Nicht in allen Teilen Deutschlands gelten die gleichen Fristen, doch grundsätzlich gilt: die Umrüstung muss über kurz oder lang stattfinden.

Wer das Geld auf keinem Wege beschaffen kann, dem mögen folgende Tipps helfen:

- Prüfen Sie ob in Ihrem Bundesland eine Förderung für die Nachrüstung oder den Neubau von privaten Kläranlagen besteht  und beantragen Sie diese: Förderung für Kleinkläranlagen

- Gibt es für Ihr Bundesland einen Förderkredit?

- Nutzen Sie den kostenlosen Angebotsvergleich um zu sparen.

- Prüfen Sie ob Sie sich mit Bekannten, Freunden oder Nachbarn zusammenschließen können, um eine Sammelanfrage zu starten:

- Sind alle Möglichkeiten ausgeschöpft, beantragen Sie bei der Arge im Rahmen einer Einzelfallentscheidung die Überprüfung einer anteiligen Bedarfsanerkennung.

Steuerliche Aspekte zu Kläranlagen

Montag, Oktober 10th, 2011 by Gerlach

Quelle: Biallo.de – Das Verbraucherportal für private Finanzen

Die Kosten für eine biologische Kleinkläranlage kann man steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe geltend machen.

Soweit die schlechte Nachricht vorweg. Das Finanzgericht Münster entschied so, da Hauseigentümer für die Anschaffung einer Kleinkläranlage einen Gegenwert erhalten, Stichwort “Vermögensumschichtung”. Außerdem erhöhe dies den Wert des Hauses, was sich bei einem möglichen Verkauf des Hauses positiv auswirke. Weiter hieß es, dass die Kosten für den Einbau und den Betrieb einer Kleinkläranlage nichts “außergewöhnliches” seien, sondern eine gesetzliche Verpflichtung.

Doch wie so oft, gibt es eine Ausnahme von der Regel. Nämlich wenn mit der Immobilie Einkünfte erzielt werden, beispielsweise Mieteinnahmen. So dürfen die Anschaffungskosten steuerlich als Abschreibung über mehrere Jahre hinweg angesetzt werden.

In diesem Zusammenhang ist ein Entscheidung des Bundesfinanzhofs von Interesse: Mieter und Eigenheimbewohner können die Kosten für Handwerkerarbeiten und haushaltsnahe Dienstleistungen in Höhe von 20% bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen, allerdings nur bis maximal 6.000 Euro. Eine Anmerkung von Michael Fritzsch, Vizepräsident der Steuerberaterkammer Nürnberg: ” Die Zahlung muss auf dem Konto des Empfängers eingehen, also entweder per Überweisung oder Direkteinzahlung”

Wegweisendes Urteil zu biologischer Abwasserreinigung

Freitag, Oktober 7th, 2011 by Gerlach

Quelle: Leipziger Volkszeitung Online am 07.10.2011

Der Betreiber einer Kleinkläranlage ist gesetzlich verpflichtet eine biologische Reinigungsstufe bis zu einem bestimmten Stichtag nachzurüsten.  Gegen diesen Sanierungsbescheid wurden diverse Klagen beim Verwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Hier wurde ein – vielleicht wegweisendes – Urteil gesprochen.

Im konkreten Fall klagte ein Grundstückseigentümer gegen den Sanierungsbescheid des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain (Landkreis Leipzig) und beantragte “vorläufigen Rechtsschutz”, also Maßnahmen, die ein Gericht vor dem Hauptverfahren trifft, um kurzfristig Rechtsschutz zu gewähren. Für den Stadtteil Ebersbach sieht das Konzept keine zentrale Abwasserbeseitigung vor. Grundstückseigentümer müssen hier für eine dezentrale Klärung sorgen. Dies betrifft die Installation, Instandhaltung und jetzt auch die Sanierung einer Vor-Ort-Klärung. All das soll finanziell vom Betreiber der jeweiligen Kleinkläranlage getragen werden. In Ebersbach sieht man aber den Versorgungsverband in der Pflicht, solche Anlagen zu bauen, zu betreiben und zu finanzieren, per Gebühr, nicht über private Baukostenzuschüsse.

Das Urteil: es bestünden „keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit” des Vorgehens des Versorgungsverbandes. Und auch nicht daran, dass die erforderlichen Grenzwerte nur durch eine biologische Kläranlage erreicht werden könnten. Ohne die seien die in der wasserrechtlichen Erlaubnis vermerkten Werte nicht einzuhalten. Der Verband darf den Einbau einer biologischen Reinigung fordern.

Inwiefern ist dieses Urteil wegweisend? Ebersbach ist nur eine von vielen Ortschaften in Deutschland, die derzeit einen ähnlichen Streit ausfechten. Es ist davon auszugehen, dass andere Gerichte in Deutschland ähnlich entscheiden würden. Wer sich also mit dem Gedanken einer Klage trägt, ist gut beraten zu überprüfen, ob vergleichbare Grundvoraussetzungen wie im betreffenden Urteil vorliegen.

Fördermittel in Sachsen für Kleinkläranlagen

Donnerstag, Juni 9th, 2011 by Gerlach

Quelle: Lausitzer Rundschau

In Sachsen müssen bis 2015 alle Kleinkläranlagen vollbiologisch reinigen. Wie hoch ist die Förderung? Wer erhält sie?

Die Förderung für die Nachrüstung einer bestehenden Kleinkläranlage beträgt 1.000 Euro, der Neubau wird mit 1.500 Euro bezuschusst. Insgesamt stehen aber für die Jahre 2011 und 2012 nur jeweils ca. 50 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Jahre ab 2013 ist noch keine Entscheidung über die Höhe des Fördertopfs gefallen, bzw. ob überhaupt weiter Geld fließt.

Der aufgeweckte Leser wird merken, dass es also sein kann, dass nicht jeder in den Genuss der Förderung kommt. Womöglich gehen diejenigen leer aus, die das Projekt Umrüstung / Neubau erst spät angehen. Frank Meyer, Pressesprecher vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, empfiehlt daher: “Die Sorge ist derzeit nicht berechtigt, vorausgesetzt die Bürger schieben die Nachrüstung nicht auf die lange Bank und kommen ihrer Sanierungspflicht zügig nach … Es ist jeder gut beraten, der Verpflichtung zur Nachrüstung seiner Kleinkläranlage möglichst schnell nachzukommen, wenn er sichergehen will, dafür auch Fördermittel zu erhalten.” Denn grundsätzlich gilt: niemand hat einen Anspruch auf Fördermittel.

Bayern zahlt Zuschüsse für Kleinkläranlagen

Dienstag, Mai 10th, 2011 by Gerlach

Quelle: Augsburger Allgemeine

Freistaat Bayern fördert Kleinkläranlagen mit 99,9 Millionen Euro.

Die Augsburger Allgemeine berichtete unlängst über die beschlossene Zuwendung, unter Berufung auf den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Georg Winter. Demnach kommen Private nur bedingt in den Genuss der Förderung. Von den knapp 100 Millionen Euro gehen nämlich 93 an die Kommunen, “nur” 6,9 Millionen werden privaten Anlagenbetreibern zur Verfügung gestellt.

Dichtheitsprüfung NRW – Widerstand formiert sich

Donnerstag, April 21st, 2011 by Gerlach

Noch gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung für die Dichtheitsprüfung, jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen. Mit der Umsetzung des Gesetzes in Nordrhein-Westfalen sind viele überhaupt nicht zufrieden, Widerstand formiert sich.

Aus vielen Kommunen werden die Forderungen lauter, zu warten, bis eine Regelung für das gesamte Bundesgebiet getroffen wurde. Denn die Direktive stammt aus Brüssel, die Staaten sollen für eine passende Umsetzung sorgen. In Deutschland wurde die Verantwortung an die Länder weitergeleitet. Einige Bundesländer gehen damit recht locker um, man gewährt beispielsweise längere Fristen. Andere Bundesländer gehen strickter vor, die Bewohner gehen auf die Barrikaden. So derzeit in NRW zu beobachten.

In Vlotho im Kreis Herford haben sich zum Beispiel 14 Vertreter von Bürgerinitiativen zusammengetan und einen Dachverband gegründet. Es soll Stärke in Richtung Düsseldorf demonstriert werden. Warum der Widerspruch gerade in Herford so heftig ist, liegt daran, dass dort der Fremdwassergehalt im Kanalsystem im landesweiten Vergleich unterdurchschnittlich ist, also eine Sanierung der Rohre scheinbar nicht nötig ist.

Auch in anderen Kommunen in NRW brodelt es gewaltig. Das die Dichtheitsprüfung sinnvoll ist, bestreitet niemand. Doch die Kosten sind hoch, der Widerstand wächst.

Methoden zur Dichtheitsprüfung

Mittwoch, Dezember 8th, 2010 by Gerlach

Quelle: Printausgabe von Paderborn am Sonntag, Ausgabe 09/2010, Seite 15

Die gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfung kann entweder über eine optische Inspektion mit Kamera oder die physikalische Druckprüfung durchgeführt werden. Doch unter Umständen müssen sogar beide Methoden verwandt werden.

Vorab sollte man sich informieren welche Prüfmethode von der Kommune gefordert, bzw. anerkannt wird. So lassen sich unnötige Kosten sparen.

Die eigentliche Prüfung mag dann unvollständige Ergebnisse liefern. Eine optische Inspektion mit der Kamera im Sommer bei trockenem Wetter beispielsweise kann anzeigen, dass alles dicht ist. Aber wie sieht das ganze im Frühjahr bei hohem Grundwasserstand aus? Die optische Prüfung mag auch falsch angeschlossene Regenfallrohre oder Bodenabläufe nicht aufspüren.

Heißt das, die Druckprüfung ist also dieser Vorgehensweise vorzuziehen? Absolut nicht. Die physikalische Druckprüfung liefert nämlich nur zwei Ergebnisse: dicht oder eben nicht. Aber wo befindet sich die Undichtigkeit? Wodurch ist sie entstanden? Kann repariert oder muss ausgetauscht werden? Unter Umständen muss dann noch eine Kamerainspektion gemacht werden.

Beide Methoden für sich sind also nicht unbedingt eindeutig. Dem Betreiber der Kleinkläranlage mag das egal sein … solange der Gesetzgeber zufrieden gestellt ist. Doch ein Wort zur Vorsicht: wer die Dichtigkeitsprüfung zu lange vor sich herschiebt, mag Probleme bekommen. Je näher der Zeitpunkt zur Abgabe der bestandenen Dichtheitsprüfung rückt, desto ausgelasteter werden die Fachfirmen sein: die Preise steigen und die Qualität leidet.

Dichtigkeitsprüfung

Montag, November 8th, 2010 by Gerlach

Für alle Betreiber von Kleinkläranlagen ist es ein leidiges Thema: die gesetzlich vorgeschriebene Dichtigkeits- oder Dichtheitsprüfung. Denn die Kosten dafür muss der Hausbesitzer selbst tragen.

Doch bei allem Ärger hat die gesetzliche Vorschrift auch Ihre sinnvolle Grundlage. Laut Statistiken sollen 93% aller Hausanschlüsse undicht sein, was wiederum zur Folge hat, dass das Grundwasser verschmutzt wird oder selbiges in die Rohre eindringt und die Anlage überlastet wird. Von dieser Warte aus betrachtet mag man das Gesetz nachvollziehen können.

Um eventuelle Undichtigkeiten zu entlarven, kommen verschiedene Prüfmethoden zum Einsatz. Zum einen kann ein vorher gereinigtes Rohr mit einer Kanal-TV-Kamera abgesucht werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Rohre zu verschließen und Luft- oder Wasserdruck aufzubauen.

Das Gesetz überlasst es den Bundesländern eigene Regelungen zu finden. So muss man sich informieren, ob im eigenen Bundesland die Frist 2015 oder erst 2025 endet (einige Landesregierungen kommen den Hausbesitzer durch eine verlängerte Frist entgegen, damit Rücklagen für die Prüfung und die Sanierung, bzw. Erneuerung gebildet werden können). In jedem Fall muss der Kleinkläranlagenbetreiber bis zum betreffenden Stichtag einen Nachweis über eine bestandene Dichtigkeitsprüfung erbringen. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung die Prüfung alle 20 Jahre erneut durchführen zu lassen.

Mit Kosten zwischen 200 und 500 Euro ist für die eigentliche Dichtheitsprüfung zu rechnen. Bei kleinen Undichtigkeiten kommt meist eine Sanierung in Frage. Bei maroden Kanälen bleibt wohl nur noch eine Erneuerung. Und schon kann die Rechnung im schlimmsten Fall eine fünfstellige Summe betragen. Der einzige Trost: die Kosten lassen sich steuerlich absetzen.

Förderung von Kleinkläranlagen in Thüringen beginnt

Dienstag, Oktober 12th, 2010 by Gerlach

Quelle: proplanta.de vom 27.07.2010

Am 27.07.2010 konnte Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz den ersten Förderbescheid für eine Kleinkläranlage überreichen: „Ich hoffe, dass vom ersten Förderbescheid eine Signalwirkung ausgehen wird und die Sanierung der alten Kleinkläranlagen aus DDR-Zeiten damit deutlich an Schwung gewinnt.“

Für das Jahr 2010 stehen Gelder zur Förderung in Höhe von 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser beträgt bei einer Anlagengröße für vier Einwohner 1.500 Euro. Größere Anlage werden auch höher bezuschusst. Subventioniert werden aber nur Anlagen, die in Regionen installiert sind, die in den nächsten 15 Jahren garantiert nicht ans öffentliche Abwassernetz angeschlossen werden.

Alle weiteren Fragen sollten über die Internetseite des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz geklärt werden können:
http://www.thueringen.de/de/tmlfun/themen/wasser/wasserwirtschaft/abwasserentsorgung/kleinklaeranlagen/content.html

Gute Nachrichten für Mecklenburg-Vorpommern

Donnerstag, September 30th, 2010 by Gerlach

Quelle: Wochen-Zeitung Stadtanzeiger am Samstag, Bad Doberan

Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern, beruhigt alle Bürger des Bundeslandes: „Für die Bewilligungsbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten stehen genügend Mittel bereit, um Zuwendungen an die Antragsteller auszureichen. Ich appelliere an die Bauherren, mögliche Verzögerungen bei der Bauausführung rechtzeitig bei den Bewilligungsbehörden anzuzeigen, damit gegebenenfalls Fördermittel in das nächste Jahr übertragen werden können und die zur Anlagenfertigstellung benötigte Zeitspanne verlängert werden kann … Ich gehe nach wie vor davon aus, dass alle Antragsteller von 2009, die ihre Kleinkläranlagen in diesem oder im kommenden Jahr erneuern, die versprochene Förderung erhalten werden.“

Hintergrund ist die verdoppelte Förderung für Anträge auf den Neubau von Kleinkläranlagen, die in 2009 gestellt wurden. Es wurde befürchtet, dass die finanziellen Mittel nicht ausreichten um alle Antragssteller zu bedienen.