Archive zur ‘Rechtliches’ Kategorie

Förderung von Kleinkläranlagen in Mecklenburg-Vorpommern

Montag, Januar 21st, 2008 by admin

In Mecklenburg-Vorpommern werden Kleinkläranlagen werden auch künftig gefördert. Die neue Richtlinie zur Förderung von Abwasseranlagen – FöRi-AW – trat am 01. November vergangenen Jahres in Kraft.
Die neue Richtlinie ist eine Zusammenfassung der früher in der Richtlinie zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen (FöRi-Was) verankerten Förderung von Abwasseranlagen und der nach gesonderter Richtlinie (Fö-Ri-KKA) durchgeführten Förderung von Kleinkläranlagen.

Grundlegende Änderungen in der Verfahrensweisengibt es nich: Die Projekte zur Förderung von Kleinkläranlagen werden auch weiterhin durch die öffentliche Hand nach dem bewährten Verfahren Festbetragsfinanzierung unterstützt.

Für Investitionen in Kleinkläranlagen im Programmzeitraum 2007 bis 2013 stehen 28 Millionen Euro aus dem EU-Fond ELER zur Verfügung. So soll die Abwasserbeseitigung im Lande durchgängig auf den erforderlichen technischen Stand gebracht werden, um die nachhaltige, ökologisch einwandfreie Gewässerbenutzung und zugleich eine sinnvolle Infrastrukturausstattung aller Siedlungsbereiche zu sichern. Nach Ablauf der Förderperiode 2007 – 2013 werden Zuschüsse für Abwasseranlagen nur noch in besonderen Einzelfällen möglich sein, da man davon ausgeht, dass bis zu diesem Zeitpunkt die jetzt noch notwendigen Sanierungen bzw. Erneuerungen der Anlagen abgeschlossen sein werden.

Für die Förderung in Frage kommend sind Kleinkläranlagen zur biologischen Reinigung von Abwasser aus bestehenden Wohngebäuden für eine Abwassermenge bis 8 m³/Tag. Das heißt, zuwendungsfähig sind alle Ausgaben für Investitionen, die zur Errichtung, Umgestaltung oder Erweiterung von Kleinkläranlagen zur biologischen Behandlung des Abwassers erforderlich sind, sowie die zugehörigen Ausgaben für Zu- und Ableitung des Abwassers.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich zum einen nach der Kapazität der Anlage und zum anderen nach der Höhe der Investitionssumme. Ein Anspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht jedoch nicht. Die Bewilligungsbehörde, also die jeweils zuständige Wasserbehörde, entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Zum Beispiel wird eine Kleinkläranlage mit einer Kapazität bis zu zehn Einwohnerwerten (EW) und einer Investitionssumme von mindesten 3.500 Euro in der Regel mit einem Betrag von 750 € gefördert. Eine Abwasseranlage mit einer Kapazität bis zu 20 EW und einer Investitionssumme von mindestens 7.000 Euro kann mit einem Betrag bis zu 1.500 Euro gefördert werden. Anlagen mit einer Kapazität bis zu 50 EW und einer Investitionssumme von mindestens 10.000 Euro können mit einem Betrag bis zu 2.000 Euro gefördert werden. Die Förderbeträge werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen der europäischen Projektförderung zur Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) gewährt.

Foerderung privater Kleinklaeranlagen

Samstag, Januar 19th, 2008 by admin

Quelle: Europaticker – 13. Jan. 2008 

Die Umsetzung der neuen Abwasserstrategie des Freistaates Sachsen ist auf einem guten Weg. Das Förderprogramm für private Kleinkläranlagen ist gut angelaufen. Darauf wies Andreas Heinz hin, Vorsitzender des Arbeitskreises Ländlicher Raum, Umwelt und Landwirtschaft der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages.
Seit Inkrafttreten der neuen „Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft“ Anfang März 2007 seien schon Förderanträge für rund 36.000 private Kleinkläranlagen bei der Sächsischen Aufbaubank eingegangen – für 35.500 Anlagen wurde die Zustimmung zum vorzeitigen förderunschädlichen Vorhabensbeginn erteilt. Das große Interesse zeigt, dass die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages mit der neu ausgerichteten Abwasserstrategie auf dem richtigen Weg ist und somit die Abwasserentsorgung auch auf dem Lande umweltgerecht und zu bezahlbaren Preisen realisiert werden kann.

„Bereits im Jahr 2005 ergab eine Expertenanhörung im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft, dass die Abwasserentsorgung im Freistaat Sachsen auf fachlich und juristisch sicheren Füßen steht. Daran hat sich nichts geändert. Die Erarbeitung der notwendigen Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK) erfolgte exakt, bürgerfreundlich und an den Notwendigkeiten vor Ort orientiert. Dabei spielten insbesondere Wirtschaftlichkeitsrechnungen die entscheidende Rolle“, sagte Andreas Heinz.

Immer wiederkehrende Forderungen der Opposition nach einer generellen Überprüfung aller Abwasserbeseitigungskonzepte wies Andreas Heinz als überflüssig und unsinnig zurück. Ein solches Vorgehen verursacht lediglich Kosten. Schon immer haben die Aufgabenträger, sofern es die Entwicklung im Entsorgungsgebiet erfordert, gegebenenfalls das Abwasserbeseitigungskonzept aktualisiert. Dazu gehört insbesondere die Entscheidung für oder gegen dezentrale oder teilzentrale Anlagen zur Reinigung des Abwassers.

Foerdermittel in Thueringen

Dienstag, Dezember 18th, 2007 by admin

Um die Zukunft der Abwasserentsorgung in Thüringen dreht sich eine parlamentarische Anfrage der SPD-Abgeordneten Dagmar Becker. Becker verweist auf eine von der Landesregierung angekündigte Änderung des Wassergesetzes. Danach wären Kleinkläranlagen als Dauerlösung möglich – vorausgesetzt, sie seien wirtschaftlicher als eine zentrale Entsorgung.
Dafür will die Landesregierung künftig Fördermittel zur Verfügung stellen. Becker befürchtet allerdings, dass die zur Verfügung stehenden Fördermittel nur ansatzweise ausreichen werden, um die Modernisierung der Kleinkläranlagen in Thüringen, die auf Dauer betrieben werden sollen, ausreichend zu unterstützen.

Bei der Entscheidung, einzelnen Bürgern eine Modernisierung ihrer Kleinkläranlagen vorzuschreiben, dürften nicht nur wirtschaftliche Interessen der jeweiligen öffentlichen Entsorgungsträger im Vordergrund stehen, so Becker. Auch die Belastung für die Mehrzahl der jeweils betroffenen Betreiber von Kleinkläranlagen sei zu beachten. Es müsse verhindert werden, dass Bürger im ländlichen Raum über Gebühr belastet werden. Dies widerspreche dem Solidargedanken bei der Finanzierung der Abwasserentsorgung.

Becker kritisierte zudem, dass die jetzt vorgesehene Öffnung um Jahre zu spät komme. Zu lange habe die Landesregierung als Ziel eine zentrale Abwasserentsorgung vorgegeben. Investitionen seien daher vor allem darauf ausgerichtet gewesen.

Die Landesregierung dürfe jetzt nicht bei massiv zurückgehenden Fördermitteln die Verantwortung für Versäumnisse der Vergangenheit auf die Zweckverbände und Bürger abschieben.

Mecklenburg-Vorpommern: Einheitliche Richtlinie zur Foerderung von dezentralen Klaeranlagen eingefuehrt

Donnerstag, November 8th, 2007 by admin

Der Bau von vollbiologischen Kleinkläranlagen wird in Mecklenburg-Vorpommern schon seit 1998 von den Behörden gefördert.
Am 01.11.07 hat man die im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichte Richtlinie zur Förderung von Abwasseranlagen – FöRi-AW – in Kraft gesetzt. Kurz gesagt: Zwei verschiedene Förderprogramme wurden jetzt in einem zusammengefasst.

Die Förderung erfolgt in Form der Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Kapazität der Anlage und den Ausgaben für die Investition:

  • Bis zu 10 EW* und Ausgaben von mind. 3.500 EUR: 750 EUR Zuschuss.
  • Bis zu 20 EW* und Ausgaben von mind. 6.250 EUR: 1500 EUR Zuschuss
  • Bis zu 50 EW* und Ausgaben von mind. 10.000 EUR: 2000 EUR Zuschuss

*Einwohnerwerten

bv | Klaeranlagen-Vergleich.de 

Reduzierung der Ueberwachungspflicht von Kleinklaeranlagen in Brandenburg

Dienstag, Oktober 2nd, 2007 by admin

Der brandenburger Landtag hat am 13. September die Novelle des brandenburgischen Wassergesetzes behandelt.
Neben verschiedenen geplanten Änderungen bei den Wasser- und Bodenverbänden, sowie beim Hochwasserschutz, ging es auch um Kleinkläranlagen. So soll die regelmäßige Überprüfung von Kleinkläranlagen durch einen Sachverständigen zukünftig entfallen. Das würde für KKA-Betreiber eine Erleichterung bedeuten.

bv | Klaeranlagen-Vergleich.de

Foerderung von Kleinklaeranlagen in Thueringen

Montag, August 27th, 2007 by admin

Quelle: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt

Seit 1991 wurden in Thüringen 518 kommunale Kläranlagen neu errichtet bzw. rekonstruiert. Damit wurde insbesondere in den größeren Gemeinden und Städten bereits ein guter Stand der Abwasserentsorgung erreicht. In den ländlichen Gebieten Thüringens hingegen lassen sich oftmals zentrale Abwasserbehandlungsanlagen nicht wirtschaftlich errichten. Hier können insbesondere Kleinkläranlagen als Ergänzung oder Alternative zur zentralen Abwasserentsorgung angesehen werden.

„Die Sanierung von Kleinkläranlagen, die wir vor allem im ländlichen Raum als Dauerlösung brauchen, soll ab 2008 in Thüringen gefördert werden. Eine entsprechende Förderrichtlinie wird derzeit im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vorbereitet“, informierte der Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Stefan Baldus.

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat im Rahmen der derzeitigen Novellierung des Thüringer Wassergesetzes einen Vorschlag erarbeitet, die Einsatzmöglichkeiten von Kleinkläranlagen, die dem Stand der Technik entsprechen, im ländlichen Raum zukünftig auszudehnen.

Ein maßgebliches Kriterium für den Einsatz von Kleinkläranlagen als Dauerlösung wird insbesondere die Wirtschaftlichkeit im Vergleich zur zentralen Abwasserbehandlung sein. Staatssekretär Baldus betonte, dass es weiterhin in der Zuständigkeit der Aufgaben-träger der Abwasserbeseitigung liegen soll, festzulegen, welche Gebiete an eine kommunale Anlage angeschlossen werden und in welchen Gebieten die Abwasserbeseitigung dauerhaft mit Kleinkläranlagen erfolgen soll.

„Für den Einsatz von Kleinkläranlagen gelten bundesrechtliche Vorgaben. Deshalb wollen wir die Modernisierung von Kleinkläranlagen mit Fördermitteln unterstützen“, so der Staatssekretär.

Baldus betonte abschließend, dass für sanierte, dem Stand moderner Technik entsprechende Kleinkläranlagen ein Bestandsschutz von 15 Jahren vorgesehen sei.

Bayern: Sachverstaendigenpruefung nur alle vier Jahre?

Montag, August 27th, 2007 by admin

In Bayern müssen Kleinkläranlagen alle zwei Jahre durch einen Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft überprüft werden. Der Landtagsabgeordnete Anton Kern will es den Hausbesitzern noch leichter zu machen. Er plädiert für einen längeren Überprüfungsturnus der Kleinkläranlagen, er soll von zwei auf vier Jahre erhöht werden. “Viele Leute haben Angst vor der damit verbundenen Kostenbelastung.” Nun gebe es erste Signale, dass der Turnus verlängert werden kann, sobald die jetzt zu installierenden Anlagen einmal richtig laufen.

bv | Klaeranlagen-Vergleich.de

Teil 3 der EN 12566 nun fast ein Jahr in Kraft

Mittwoch, April 4th, 2007 by admin

Im Newsletter 05/2006 haben wir bereits ausführlich über die Norm EN 12566-3 berichtet. Nun ist sie bereits seit fast einem Jahr in Kraft. Diese Euronorm betrifft alle neu zugelassenen Kleinkläranlagen bis 50 EW. Seitdem haben solche Anlagen alle das CE- Zeichen. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EU-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten „wesentlichen Anforderungen“.

Durften bewährte Praktiken anderer Normen bislang noch weiter laufen, ist diese “Schonfrist” bald vorbei. Und wahrscheinlich müssen viele bereits zugelassene Systeme 2008 wieder auf’s Prüffeld. Wieso das? Bisher galt die Norm für vorgefertigte und/oder vor Ort montierte Anlagen. Das soll sich möglicherweise ändern. Nachrüstungen sollen dann eine eigene Zertifizierung erhalten.

Wichtig für alle, die selbst eine Kleinkläranlage betreiben: Diese Norm betrifft nur die Hersteller von Kleinkläranlagen. Für Betreiber bleibt die bauaufsichtliche Zulassung lt. Handbuch gültig.

bv | Klaeranlagen-Vergleich.de

Vorläufige Förderrichtlinie in Sachsen unterschrieben

Dienstag, März 6th, 2007 by admin

Wir hatten schon darüber berichtet, dass es in Sachsen ab 2007 wieder eine Förderung für die Errichtung von  Kleinkläranlagen geben wird. Ab sofort können Anträge für die Förderung von privaten Kleinkläranlagen gestellt werden. Noch bevor die EU das entsprechende Förderprogramm endgültig genehmigte, unterschrieb Umwelt-und Landwirtschaftsminister Stanislaw Tillich eine vorläufige Richtlinie. Tillich rechnet mit einem Bedarf von rund 170.000 Kleinkläranlagen in Sachsen. Die Fördergelder würden zunächst – bis zur Genehmigung des Programms von der EU – aus dem Landeshaushalt vorgestreckt werden.

Näheres zu den Fördermodalitäten unter: http://www.smul.sachsen.de

bv | Klaeranlagen-Vergleich.de

Gemeinde Engelskirchen dezentral. Klage gegen BZR Köln?

Dienstag, September 5th, 2006 by admin

Engelskirchen. In der Gemeinde Engelskirchen ist ein Abwasserkanal auch für die Ortschaften Vordersteimel, und Niederhof (§ 35 BauGB Außenbereich) geplant.

Eine Dezentrale Abwasserbeseitigung wurde von der Bezirksregierung Köln abgelehnt. Diese Ortschaften liegen weit außerhalb des Ortskerns. Ein Anschluss an die Kanalisation ist mit unverhältnismäßig großen Kosten verbunden. Sowohl für die Gemeinde, als auch für die Bürger wird am

Donnerstag, den 07. September 2006, 19.00 Uhr,

zu einem Gespräch in Sachen Abwasserbeseitigungskonzept in das ASC Sportheim in Loope, Im Auel, vom Nutzwasserverein Steimel eingeladen.

Von Seiten der Verwaltung wird neben Herrn Bürgermeister Oberbüscher und der Technische Werkleiter Baldur Neubauer teilnehmen.

Der Nutzwasserverein würde es begrüßen, wenn möglichst viele Rats- und Betriebsausschussmitglieder an dem Gespräch teilnehmen würden.

Neben den Fraktionsvorsitzenden der Parteien des Gemeinderates Engelskirchen laden wir auch die Obere und Untere Wasserbehörde und natürlich alle Interessierte Bürger mit gleicher Post ein.

Als Begründung führt die Bezirksregierung Köln an, Nutzungsdauern sind für Kleinkläranlagen 15 Jahre und 60 Jahre für Kanäle, auch das Ausbrechen einzelner schwächt die Solidargemeinschaft.? Einer rechtlichen Überprüfung kann der Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung Köln nicht standhalten. Es bestehen nach Ansicht des NWVS "sehr gute Chancen" dafür, dass die Betroffenen etwas dagegen unternehmen können. Hierfür sollten sich möglichst viele der von den gesamten Maßnahmen Betroffenen an einer gemeinsamen juristischen "Gegenoffensive" beteiligen. Juristische Schritte sind notwendig.

Die Kostenvergleichsrechnungen zum Abwasserbeseitigungskonzept der VBD Beratungsgesellschaft für Behörden, Berlin, vom 23.05.2006. ist nur ein Gefälligkeitsgutachten und Imponiergehabe. Der NWVS hat Sachverständiger für Abwasserbeseitigung dieses Gutachten vorgelegt, die wurden aber von der Bezirksregierung Köln nicht beachtet. Das Bemühen der Bürgerinitiative NWVS ist insofern beispielhaft, weil eine Kostenvergleichsrechnung dieser Qualität von privater Seite bisher noch nicht vorgelegt worden ist.

Im Ergebnis dieser Vergleichsrechnung, unabhängig davon, ob man nur den ersten Aufbau einer solchen Anlage betrachtet oder auch die Betriebskosten und viel später auftretende Nach-Investitionen, zeigt sich, dass die dezentrale Variante erheblich kostengünstiger verläuft als die zentrale Abwasserentsorgung über einen langen und sehr teuren Kanal und damit die Belastung der Bürger verringert wird.

Es ist zu hoffen, dass die Rathausmehrheit der Gemeinde Engelskirchen noch rechtzeitig die Bürgernähe und Bürgerinteresse als Aufgabe und Verpflichtung erkennt und gegen den Widerspruchsbescheid vom 29.08.2006 der Bezirksregierung Köln eine Klage eingereicht wird.

Dieser „Runde Tisch“ soll Nutzwasserverein, Politik und Verwaltung näher bringen.

Quelle: Paul Jockel, Nutzwasserverein Steimel