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Besitzer in der Pflicht: Stand der Technik nachweisen

Quelle: Volksstimme.de

975 Grundstücke in der Zerbster Region sind für eine dezentrale Abwasserentsorgung vorgesehen. Seit 21. August gehören auch Kerchau, Straguth und Badewitz dazu. Bis Jahresende müssen betroffene Eigentümer nachweisen, dass ihre Grundstücke durch vollbiologische Kleinkläranlagen oder Sammelgruben, die dem Stand der Technik entsprechen, entsorgt werden. Etwa 60 Prozent sind laut Anhalt-Bitterfelder Umweltamt bereits geprüft. Zerbst. " Ob wir das bis Jahresende schaffen ? Der Termin ist kritisch zu sehen. " Petra Wagnitz, Sachgebietsleiterin Untere Wasserbehörde beim Kreis Anhalt-Bitterfeld, sieht für ihre Aufsichtsbehörde noch einen enormen Berg Arbeit zu bewältigen. Auch ihr Chef, Umweltamtsleiter Gunter Daum, sieht das so.

Das Land als Gesetzgeber hat eine Frist bis Jahresende gesetzt. Im gesamten Kreis Anhalt-Bitterfeld müssen rund 2500 dezentral zu entsorgende Grundstücke überprüft werden.

Fast 400 Grundstücke in der Zerbster Region, die abwassertechnisch dezentral entsorgt werden, sollen noch bis Jahresende kontrolliert werden, ob die installierten Anlagen dem Stand der Technik entsprechen. Dabei hat die Behörde im Zusammengehen mit dem Abwasserzweckverband Elbe-Fläming ( AWZ ) bereits etwa 60 Prozent der in Frage kommenden Grundstücke überprüft. Insgesamt sind im Zerbster Raum 975 Grundstücke für die dezentrale Entsorgung eingestuft.

Ganz frisch hinzugekommen sind 146 Grundstücke aus den Vorflämingorten Kerchau, Straguth und Badewitz. Mit Datum 21. August hat die Untere Wasserbehörde beim Kreis Anhalt-Bitterfeld die im April beschlossene 1. Änderung des AWZ-Abwasserbeseitigungskonzeptes genehmigt. Die Orte waren zunächst für eine zentrale Entsorgung vorgesehen. Doch die Erschließungskosten hatten ein vom Land mit 2500 Euro / Einwohner festgesetztes Limit überschritten. Nun wird hier dezentral entsorgt werden. Doch die bestehenden oder künftigen Anlagen müssen den vorgeschriebenen Anforderungen entsprechen. Dort, wo Sammelgruben stehen, ist der AWZ für die Prüfung der Nachweise zuständig. Sammelgruben müssen auf Dichtheit geprüft werden. Für vollbiologische Kleinkläranlagen ist der Kreis zuständig.

Zunächst sind die " dezentralen " Orte im AWZ-Gebiet prinzipiell für die eine oder andere Variante eingestuft. Will ein Grundstücksbesitzer in einem Ort, in dem ausschließlich abflusslose Sammelgruben erlaubt sind, eine vollbiologische Kleinkläranlage installieren, muss er dem Umweltamt nachweisen, dass sie funktioniert. Kriterien für ihre Zulassung sind der " höchste zu erwartende Grundwasserabstand " und die " Sickerungsfähigkeit des Bodens ", erläuterte Petra Wagnitz. In Bias etwa gelang es Bürgern, diese Entscheidungsmöglichkeit durchzusetzen.

Keinen Spielraum gibt es hingegen beim " Bürgermeisterkanal ". Grundstücke, wo er bisher als Verbindung in die Vorflut diente, sollen laut AWZ gänzlich davon abgetrennt werden. Auch dies gilt bis Jahresende. Die Gemeinde Buhlendorf war die erste im AWZ-Bereich, die dies durchziehen musste. Grundstücksbesitzer werden unter Umständen mehrere tausend Euro anfassen müssen, um ihre Entsorgungsanlagen auf Vordermann zu bringen oder neue anzulegen. Das gilt auch für jene Anlagen, die laut AWZ schon heute einen Bestandsschutz bis 2023 genießen. Deren technische Tauglichkeit müssen die Eigentümer dennoch jetzt nachweisen.

Dass das Geld teilweise nur schwer aufzubringen ist, ist Daum bewusst. Bei der Investitionsbank des Landes gibt es eigens dafür ein Kreditprogramm. Andererseits wissen Daum und seine Sachgebietsleiterin, dass es Fälle geben wird, wo weit mehr Fingerspitzengefühl nötig ist. Wie sollen große Investitionen etwa von einer allein lebenden, 85-jährigen Frau verlangt werden ? " Es gibt Lösungen, die mit relativ geringem Aufwand zum Ziel führen ", weiß Petra Wagnitz. " Wir sind gehalten, das Gesetz umzusetzen. Wir wollen aber Konsens mit dem Grundstücksbesitzer erzielen ", betonte Amtsleiter Daum. " Wer mit uns spricht, hat immer die besseren Karten. "

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