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3 Fragen & Antworten zu Betrieb + Wartung von Ölabscheidern

Inhaltsverzeichnis:

Für den Betrieb und die Kleinkläranlage" >Wartung von Abscheideranlagen sind die Normen DIN EN 858-2 und DIN 19990-100 sowie die entsprechenden Herstellerangaben entscheidend.

Zum ordnungsgemäßen Betrieb zählt neben der fachkundigen Kontrolle durch den Betreiber auch die regelmäßige Wartung der Anlage. Zum Betrieb gehört eine Sachkundeschulung des Betreibers bzw. eines eingewiesenen Mitarbeiters, der oder die den sachgerechten Betrieb gewährleistet.

Hat sich eine bestimmte Menge Leichtflüssigkeit im Abscheider angesammelt, ist eine zeitnahe Entsorgung des Abscheiderinhaltes zu veranlassen. Die Entsorgung der abgeschiedenen Leichtflüssigkeiten muss erfolgen, wenn maximal 80% der Speicherkapazität erreicht ist. Schlamm im Schlammfang muss entsorgt werden, wenn die Menge die Hälfte des Schlammsammelraumes ausfüllt. Damit die Entsorgung zeitnah erfolgt schreibt die Norm folgende Wartungen vor:

  • die monatliche Eigenkontrolle, sowie
  • die halbjährliche Wartung.

An dieser Stelle nochmals der Hinweis, dass Vorschriften für Fremdprüfung (ebenso wie Bestimmungen zum Brandschutz, statischen Nachweis und Dichtigkeit) nicht bundeseinheitlich geregelt und sind daher länderspezifischen Normen unterworfen sind.

1. Was muss gewartet werden?

Wie unter Punkt 1.2 dargestellt, sind Abscheideranlagen nach Vorgaben des Herstellers durch einen Sachkundigen in vorgeschriebenen Intervallen zu warten. Die entsprechend den Vorgaben durchgeführten Wartungsarbeiten sind im Betriebstagebuch zu dokumentieren.

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Im Wartungsbericht werden die folgenden Wartungsarbeiten dokumentiert:

A) Maßnahmen der Eigenkontrolle

B) Wartung Schlammfang
• Die Prüfung der Entwässerungsrinne zum Schlammfang auf Ablagerungen,
• Messung der Schlammspiegelhöhe
• Durchführung einer Sichtkontrolle des Zu- und Ablaufs,
Entleerung und Reinigung (Entnahmenachweis)

C) Wartungsarbeiten bei Leichtflüssigkeitsabscheider Klasse II
• Durchführung Sichtkontrolle, Entleerung, Reinigung,
• Messung der Ölschichtdicke

D) Wartung von Leichtflüssigkeitsabscheider Klasse I (Koaleszenzabscheider)
• Durchführung Sichtkontrolle, Entleerung, Reinigung,
• Messung des Wasserstandes vor und hinter dem Koaleszenzelements
• Prüfung des Koaleszenzeinsatz auf Durchlässigkeit,
• Reinigung / Austausch des Koaleszenzeinsatz.

E) Die Probenahmeeinrichtung
• Sichtkontrolle und Reinigung

F) Kontrolle von Chemikalieneinsatz und Wasserverbrauch

G) Funktionsprüfung von Absperreinrichtungen und Rückstausicherung

Es ist darauf zu achten, dass die im Abscheider zurückgehaltene Leichtflüssigkeit spätestens dann zu entnehmen ist, wenn die Menge der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit 80% der maximalen Speichermenge erreicht hat. Schlamm, der sich im Schlammfang angesammelt hat, muss spätestens entsorgt werden, wenn die Schlammmenge die Hälfte des Volumens des Schlammfangs erreicht hat.

Die Leerung der Abscheideranlage ist ausschließlich durch ein fachkundiges, zertifiziertes Unternehmen durchzuführen.

2. Wie oft muss gewartet werden? 

2.1. a) monatlich: Eigenkontrolle

Die Eigenkontrolle erfolgt nach einer Sachkundeschulung durch eine eingewiesene Person, wie zum Beispiel durch den Hersteller, einen Sachverständigen im Bereich Abwasserwesen, TÜV, Berufsverbände oder die örtliche Handwerkskammer. Die Schulung enthält unter anderem Lerninhalte wie Rechtsgrundlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Aufbau- und Funktionsweise von Leichtflüssigkeitsabscheidern, Durchführung der Überwachung usw.

Die Eigenkontrolle ist monatlich durchzuführen und im Betriebstagebuch zu dokumentieren. Die Eigenkontrolle umfasst

  1. Messung der Schichtdicke der Leichtflüssigkeiten im Abscheider
  2. Im Schlammfang muss eine Messung des Schlammpegels erfolgen,
  3. Sichtkontrolle des Wasserstands und zwar hinter und vor dem Koaleszenzabscheiders, sofern einer eingesetzt wird
  4. Kontrolle der Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage, des selbsttätigen Abschlusses sowie der Alarmeinrichtung

Werden Mängel festgestellt sind diese unverzüglich zu beseitigen. Darüber hinaus müssen grobe Schwimmstoffe aus der Anlage entfernt werden.

2.2. b) halbjährlich Wartung:

zusätzlich zur monatlichen Eigenkontrolle ist der Betreiber zu einer halbjährlichen Wartung verpflichtet.
Im Rahmen der halbjährlichen Wartung – bei welcher die Maßnahmen der Eigenkontrolle mit eingeschlossen sind, muss zusätzlich der Koaleszenzeinsatz (sofern vorhanden) auf seine Funktionsfähigkeit überprüft (u.a. die Durchlässigkeit) und event. Beschädigungen festgestellt, dokumentiert und beseitigt werden (ggfs. durch den Austausch der defekten Einheit). Ferner sind der Probenahmeschacht und die Ablaufrinne zu reinigen.

Wartung, Reinigung und ggfs. Austausch sind stets unter Berücksichtigung der Herstellerangaben durchzuführen und im Betriebstagebuch zu dokumentieren.

Von der 6-Monate-Regel kann abgewichen bzw. auf maximal 12 Monate ausgedehnt werden, wenn der Abscheider nur zur Absicherung von Anlagen oder der Behandlung von Regenwasser dient.

2.3. c) Alle 5 Jahre: die Generalinspektion

Mindestens alle 5 Jahre wird eine Generalinspektion vorgeschrieben. Diese Überprüfung wird nicht vom Betreiber durchgeführt, sondern von einem betreiberunabhängigen Betrieb, bei dem die Abscheideanlage auf ordnungsgemäßen Betrieb und baulichen Zustand überprüft wird.

Im Fokus steht die Sicherheit und der bauliche Zustand der Anlage, sowie die Überprüfung aller Zulassungen und die vollständige, lückenlose Dokumentation im Betriebstagebuch.

3. Wer führt die Wartungen durch?

Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung von Abscheideranlagen gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100 sind von sachkundigen Personen des Betreibers oder durch beauftragte Dritte durchzuführen. (Sachkundenachweis nach DIN 1999-100) D.h. zum Beispiel eine Person aus Ihrem Betrieb, welche auf Grund ihrer Ausbildung oder durch Schulung auf einem Lehrgang, über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um Wartungs- und Kontrollarbeiten durchzuführen. Die Sachkunde kann auf einem Seminar bzw. Lehrgang erlangt werden; zum Beispiel durch einen Hersteller, Berufsverbände, Sachverständigenorganisationen oder Handwerkskammern.

Wissensinhalte einer Schulung:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Grundlagen der Abscheidertechnologie
  • Reinigungsverfahren und Hilfsmittel
  • Funktion von Warnanlage und Zulaufsperre
  • Wesentliche Berechnungsverfahren
  • Prüfung der Abscheideranlagen
  • Wartung und Entsorgung
  • Dokumentation, sowie
  • grundlegende Rechtsfragen

4. Sonstige Tipps zu Wartung und Betrieb

  • Vermeiden Sie Rechts- und Haftungsrisiken durch einen behördlich anerkannten Sachkundelehrgang.
  • Machen Sie sich mit der seit 2016 geltenden, aktuellen Norm DIN 1999-100 vertraut, welche wesentliche Änderungen zur Vorgängerversion enthält.
  • Erkundigen Sie sich bei Herstellern nach Servicepaketen und sparen Sie nicht am falschen Ende.
  • Erkundigen Sie sich auch hinsichtlich der fachgerechten Entleerung und Entsorgung bei der zuständigen Gemeinde.
  • Werden Mängel festgestellt ist ein entsprechender Fachbetrieb mit der Mängelbeseitigung zu beauftragen, der über die geeignete Sach- bzw. Fachkenntnisse verfügt. Achten Sie auf notwendige Prüfzeichen, Zertifikate und Garantien!