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Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen

Quelle: Europaticker 23.06.09 Umweltministerium in Schleswig-Holstein veröffentlicht Handlungsempfehlung: Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat die "Handlungsempfehlung zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30" veröffentlicht. Diese Handlungsempfehlung wurde erarbeitet, um im Land eine einheitliche Umsetzung der DIN, die die Instandhaltung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke regelt, zu erreichen und nicht zuletzt auch Grundstückseigentümer vor unseriös arbeitende Firmen zu schützen. Die Handlungsempfehlung erläutert dabei die DIN 1986 Teil 30 und zeigt technische und organisatorische Lösungen auf, damit die Städte und Gemeinden die DIN unter wirtschaftlichen, organisatorischen und Umweltgesichtspunkten optimal und rechtssicher umsetzen können.

Ziel der DIN ist die Sicherung des Anlagenbestands, des Bodens, des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung vor Verunreinigungen aus undichten Leitungen. Außerdem soll umgekehrt das Eindringen von Grundwasser in möglicherweise undichte Leitungen verhindert werden, damit die kommunalen Kläranlagen eine optimale Abwasserbehandlung gewährleisten können.

Die DIN 1986 Teil 30, die als allgemein anerkannte Regel der Technik anzuwenden ist, regelt, dass bundesweit jeder Eigentümer privater Grundstücke den Zustand sämtlicher privater Grundstücksentwässerungsleitungen, Anschlusskanäle, Schächte, Abwassersammelgruben und Kleinkläranlagen in festgelegten Zeitabständen auf deren Zustand und Dichtheit zu prüfen hat. Die Untersuchungspflicht gilt mit verkürzten Prüffristen und zum Teil anderen Prüfmethoden ebenfalls für Gewerbe- und Industriebetriebe.

Die Untersuchung muss bis spätestens zum 31. Dezember 2015 erfolgen. Für Grundstücke in Wasserschutzzonen endete die Frist sogar schon am 31. Dezember des vergangenen Jahres. Sofern das noch nicht geschehen ist, muss jetzt die Prüfung nachgeholt werden.

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