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Dichtheitsprüfung NRW gekippt - eine Zusammenfassung

Inhaltsverzeichnis:

Es ist ein Thema, das was fast jeden Hausbesitzer betrifft. Die Dichtheitsprüfung privater Abwasserrohre, auch Dichtigkeitsprüfung genannt. Als letztes Bundesland hat jetzt NRW die Pflicht ausgesetzt - allerdings mit einigen Ausnahmen und Schlupflöchern. Nach der Landtagswahl 2012 herrschte viel Verwirrung zur Position der rot-grünen Landesregierung. Es gab keine klare Aussage zur Dichtheitsprüfung. Im Oktober ist die Entscheidung gefallen: es gibt keine grundsätzliche Anordnung zur Dichtigkeitsprüfung privater Kanäle. Viele Bürger sind erleichtert, wären doch hohe Kosten auf sie zugekommen. Die Kanalprüfungs- und reinigungsfirmen sind hingegen entsetzt.

1. Die Ausnahmen der Dichtigkeitsprüfung

Während die einen jubeln, zittern andere weiterhin. Eine Kanalsanierung nach einer nicht bestandenen Dichtheitsprüfung ist nämlich eine teure Angelegenheit. Man mag  sich streiten, ob die Ausnahmen von der gesetzlichen Vorschrift wirklich notwendig sind. Tatsache ist, dass die Pflicht weiterhin für folgende Gebäude besteht:

  • es liegt ein konkreter Verdacht undichter Rohre vor
  • Gebäude in Wasserschutzgebieten (Dichtheitsprüfung bis Ende 2015 oder 2020)
  • Gebäude mit gewerblicher Nutzung (Dichtheitsprüfung bis Ende 2020)

Darüber hinaus drängen die Grünen darauf, dass beim Besitzerwechsel eines Gebäudes eine Abwasserprüfbescheinigung zur gesetzlichen Vorschrift wird. Wird bei einer Dichtheitsprüfung eine defekte Abwasserleitung entdeckt, muss laut neuem Gesetz unterschiedlich schnell gehandelt werden.  Geringfügige Schäden unterliegen keiner Reparatur-Pflicht. Bei mittelgroßen Schäden hat man bis zu zehn Jahre Zeit, bei einsturzgefährdeten Rohren muss umgehend saniert werden.

2. Warum wurde die Pflicht zur Dichtheitsprüfung gekippt?

Hochrechnungen ergaben, dass mit Sicherheit über 90% aller privaten Abwasserrohre in Deutschland undicht sind. Von daher würde eine gesetzliche Vorschrift zur Prüfung Sinn machen.  Allerdings bestehe laut Sachverständigen des Bundes und des Landes keine Gefahr für die Umwelt, weswegen eine generelle Pflicht eine unnötige Kostenbelastung für die Haushalte wäre.

3. Des einen Freud, des anderen Leid

Während sich die Bevölkerung weitestgehend darüber freut, dass die Dichtheitsprüfung nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist, sehen sich einige Prüfungs- und Sanierungsfirmen in NRW in Ihrer Existenz bedroht. Man hat in weiser Voraussicht neue Prüfungstechnik angeschafft, welche jetzt durch die ausbleibenden Aufträge nicht abgezahlt werden kann. Ein Prüfwagen kann bis zu 100.000 EUR kosten. Auch fühlen sich Hauseigentümer, die relativ zügig auf die Vorschrift zur Dichtigkeitsprüfung reagiert haben, zu Recht unfair behandelt. Der ein oder andere Kanal hat nicht bestanden und muss jetzt teuer saniert werden, es liegt ja schließlich ein konkreter Schaden vor.

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