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Infos zur Entwässerung bei Kleinkläranlagen

Inhaltsverzeichnis:

Allgemein kann gesagt werden, dass das Abwasser aus der Kleinkläranlage am besten in ein fließendes Gewässer (einen Vorfluter oder wasserführenden Graben) eingeleitet werden sollte. Dies deshalb, weil fließende Gewässer die höchste Selbstreinigungskraft besitzen! Außerdem kommt das Abwasser hier direkt in den natürlichen Wasserkreislauf.

Ist kein fließendes Gewässer vorhanden, muss das Entwässerung in den Boden - also das Grundwasser erfolgen. Außerdem ist natürlich zu beachten, was die Untere Wasserbehörde für eine Einleitungsart genehmigt. Im folgenden mehr zu den verschiedenen Methoden der Entwässerung:

1. Entwässerung in einen Graben oder ein Fließgewässer

Einleitung_in_ein_GewsserDas Einleitungsrohr verläuft durch die Grabenböschung in das Gewässerprofil und sollte über dem mittleren Hochwasserstand, oder mindestens über dem Mittelwasserstand liegen. Ansonsten kommt es bei der Entwässerung zum Rückstau, wenn einmal wieder Hochwasser auftritt!
Sofern dies nicht möglich ist, muss ein zusätzlicher Pumpenschacht das gereinigte Abwasser in das fließende Gewässer befördern.

Die Böschung um das Abwasserrohr muss befestigt werden (ca. 1m²), um Ausspülungen in der Böschung zu unterbinden. Benutzen Sie z.B. größere Steine um diesen Bereich zu pflastern.

Wird diese Böschung von Zeit zu Zeit gemäht oder anderweitig begangen, so muss auf jeden Fall das Einleitungsrohr angeschrägt werden, um kein Hindernis darzustellen. Ist dies nicht der Fall, kann das Rohr auch ein Stück aus dem Boden rausschauen - stört ja keinen.

Wichtig! Die Rohrenden benötigen Rückstauklappen, um vor Hochwasser und Tieren (Ratten..) zu schützen.

2. Einleitung in das Grundwasser

2.1. Muldenversickerung

Bei dieser Versickerungsart wird das gereinigte Abwasser offen in einer ausgeformten Mulde versickert. Luftsauerstoff und eine belebte Bodenzone können hier Reststoffe im Abwasser abbauen. Restliche Keime sterben ab.

Die Versickerungsfähigkeit kann getestet werden, wenn die maximal erwartete Menge Abwasser im Vorab-Test als Frischwasser ausgegossen wird. Das Wasser sollte innerhalb einer Stunde versickert sein und es dürfen sich keine Pfützen bilden. Die so ermittelte Fläche (je nach Sickerfähigkeit des Bodens) plus 50% Flächenzuschlag sollte für die Mulde vorgesehen werden. Ziehen Sie in jedem Fall den Fachmann und Ihre Behörde zu Rate!

Die Zuleitung erfolgt über einen Pumpenschacht, der bestimmte Abwassermenge zur Versickerung in die Mulde fließen lässt. Das Zuleitungsrohr muss sich danach entleeren, damit es im Winter nicht zufriert.
Und auf das Rohende gehört wieder einmal eine Klappe, die verhindert, dass Tiere reinkriechen können.

Eine solche Mulde kann bepflanzt werden, wodurch die Sickereigenschaft des Bodens sogar gesichert wird. In jedem Fall muss der Kontakt mit dem hier oberflächlich versickernden Abwasser vermieden werden, da Keime enthalten sein können!

2.2. Mulden-/Rigolenversickerung

Sofern die Sickerfähigkeit des Bodens bei der Muldenversickerung nicht zur Entwässerung ausreicht, kann ein Teil des Bodens der Mulde mit Kies ersetzt werden. Das Abwasser versickert also erst einmal in diese erstellte Schicht aus durchlässigem Material, dringt in diese schnell ein und kann dann langsam in den umliegenden Boden versickern.

2.3. Rohrrigolenversickerung

Sind diese beiden Verfahren zur Entwässerung nicht möglich (behördlich oder hygienisch), so kann das Abwasser in Rohhrigolen unter der Geländeoberfläche versickert werden.

Diese Rohrrigolen sind dicke gerippte Rohre (DN200), welche überall Schlitze zur Versickerung des anfallenden Abwassers haben.
Die Rohre werden meist auf einer Schicht Kies verlegt und mit einem Fließ vor dem Eindringen des darüber liegenden Bodens geschützt (damit die Schlitze sich nicht zusetzen). Pro EW sind meist 1 bis 2,5 Meter Rigole notwendig.

2.4. Sickerschacht

Der Sickerschacht ist ein Betonbehälter (mindestens 1 Meter Durchmesser) , welcher im unteren Teil Löcher in den Wänden hat. Außerdem ist der Behälter nach unten komplett offen, hat also keinen Betonboden.

Der untere, gelochte Bereich muss mit Feinkies und darüber mit mindestens 50cm Sand befüllt sein. Eine Prallplatte (feste Platte Beton z.B.) unter dem Zulaufrohr verhindert, dass an dieser Stelle die Füllung vom zufließenden Abwasser ausgespült wird.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass Sie in jedem Fall in Fragen der Versickerung prüfen müssen, was überhaupt von Ihrer Unteren Wasserbehörde genehmigt wird. Ihre Planungsfirma wird sich hier aber höchstwahrscheinlich auch schon gut auskennen!