SBR-Verfahren bei Unterlast

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54 Jahre 3 Monate her #90 von
Eben, so ist es! Da kann man doch nicht herkommen und aus der geforderten 8EW Anlage nach eigenen Regeln einfach eine 4EW Anlage machen (ist sowas zulässig?). Wie ich mittlerweile erfahren habe ist ein Wartungsvertrag auch nicht überall Pflicht. Wer sorgt in diesem Fall dann dafür das aus der 4EW wieder eine 8EW Anlage wird.

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54 Jahre 3 Monate her #91 von
Hallo Herr Interessent,
grundsätzlich ist der Anlagenstandort von Interessse.
Der ganz große Knackpunkt an der Sache ist: es gibt kein (mir bekanntes) entsprechendes deutschtlandweites gültiges Gesetz, welches das Ganze regelt (In Deutschland wird nun mal letztendlich alles per Gesetz geregelt). Nur so eine DIN. Und die ist, da keine anderen Informationen vorliegen, nun mal quasi Gesetz. Die aktuelle Version ist unbrauchbar, nur mal so, meine persönliche Meinung und auch die verschiedener Ämter.
Meine Meinung zum Thema DIN:
Wer sich nicht daran hält, bekommt eventuell Probleme bei der Ersatzteilbeschaffung.
Ansonsten kann man eigentlich machen was man will, ist ja kein Gesetz.
Andere europäische Länder sehen dies gelassener, bzw. interessieren sich noch gar nicht dafür.
In Sachen Wartung:
Mit Ihrem Auto brauchen Sie ja auch nicht zwingend zur Inspektion.
Wenn's läuft, alles prima.
MfG
ATT

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54 Jahre 3 Monate her #92 von
Als den letzten Beitrag kann man so nicht stehen lassen. Jede srienmäßig hergestellte Kleinkläranlage muß über eine entsprechende baurechtliche zulassung verfügen. Das ist bundesweit geltendes Baurecht.
In den Zulassungen wird immer auch die Wartung geregelt. Entweder wird hier auf die Herstellervorgaben, auf die besagte DIN oder beides verwiesen.
Ich habe noch keine Zulassung gesehen, in der kein Wartungsvertrag verlangt wurde.
Als Verwender eines solchen Bauproduktes, und nichts anderes ist eine Kleinkläranlage im baurechtlichen Sinn, ist der Betreiber verpflichtet, die Vorgaben der zugrundeliegenden Zulassung zu beachten. Demnach steht es ihm also nicht frei, einen Wartungsvertrag abzuschließen oder nicht.

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54 Jahre 3 Monate her #93 von
Die Aussagen von ATT finde ich erschreckend!

Selbstverständlich gibt es klare Regelungen, an denen sich die Wasserbehörden, Planer, Betreiber und Wartungsdienste von Kleinkläranlagen zu orientieren haben. Diese werden mittels Runderlasse durch die Landesumweltministerien eingeführt, wobei dies z.B. in NRW derzeit noch die "alte" DIN 4261 mit ministerialen Ergänzung ist. Darüber hinaus existieren weitergehende Erlasse, die Inhalte regeln, die nicht in der DIN 4261 geregelt sind.

Ein rechtsfreier Raum existiert also nicht!

Der Vergleich mit der Inspektion hinkt, da aufgrund der festen Wartungs- u. Probenahmevorgaben im Teil 4 der DIN 4261 bzw. den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen der Anlagen eher von einem TÜV gesprochen werden muss.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Sauerland
Abwasserberatung Kuster

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54 Jahre 3 Monate her #94 von
Sehr geehrter Hr. Küster.

Sie wollen doch nicht eine Wartung mit dem TÜV vergleichen. Die Wartung ist doch mehr vergleichbar mit einer Inspektion in einer Werkstatt. Weil wenn der Wartungsmonteur was falsch macht wird er diesen Fehler wohl kaum zugeben. Für solche fälle gibt es dann einen TÜV oder DEKRA, die dann mängel und Wartungsschlamperei aufdecken und nachdem was ich hier von einigen Wartungsfirmen so gelesen habe, möchte ich keine rückschlüsse auf deren Qualifikation machen.
Fazit: Für manche Wartungsunternehmen/Monteure kann mann nur von Glück sprechen, das es keinen TÜV für Kleinkläranlagen gibt.

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54 Jahre 3 Monate her #95 von
SBR-Verfahren bei Unterlast (gelesen 204 x)

Da muss ich leider Zustimmen, viele Wartungsfirmen drängen sich derzeit auf den Markt ( besitzen nicht mehr als den ATV 3 Tage Kurs -nicht mehr!-) mit Dumpingpreisen, man kann sich ja denken wie das Ausgeht, wenn da eine Art TÜV käme,würde es richtig rappeln. (Will jetzt nicht die Hand ins Feuer legen, für Wartunsfirmen die mehr haben als ein 3-Tage Kurs nur bei uns in der Gegend fallen leider nur die 3 Tagler auf, der ATV fordert zwar für den 3Tage Kurs bestimmte Voraussetzungen, aber zu 98% haben die 3 Tagler diese nicht und dürfen dann trotzdem :-(
Gruss

PS: Sorry , wir (mich eingeschlossen)kommen vom Thema ab

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