Klärgrube Eigenanfertigung - Eigenbau
- Autor
54 Jahre 9 Monate her #2760
von
Klärgrube Eigenanfertigung - Eigenbau wurde erstellt von
Hallo zusammen,
ich habe einen Kleingarten und möchte dort eine KKA für 2-4 Personen selbst bauen. Die KKA soll am Wochenende genutzt werden.
Nun habe ich bei Kleingärtnerverein Rüstringen e. V. - Home ein Dokument gefunden das eine einfache Dreikammeranlage im Eigenbau zeigt.(Link: Kleingärtnerverein Rüstringen e. V. - Anlagen ).
Nun würde ich gerne wissen ob die Zeichnung die man da sieht sinnvoll ist und auch wirklich klärt!!!
Wenn das Prinzip auf der Zeichnung funktioniert wäre noch die Frage ob man das Wasser am Ende nochmal nachklären muss, oder ob es einfach versickern kann.
Brauche ich für sowas eigentlich eine Genehmigung?
Ich bedanke mich bereits jetzt bei euch für eure Meinungen.
ich habe einen Kleingarten und möchte dort eine KKA für 2-4 Personen selbst bauen. Die KKA soll am Wochenende genutzt werden.
Nun habe ich bei Kleingärtnerverein Rüstringen e. V. - Home ein Dokument gefunden das eine einfache Dreikammeranlage im Eigenbau zeigt.(Link: Kleingärtnerverein Rüstringen e. V. - Anlagen ).
Nun würde ich gerne wissen ob die Zeichnung die man da sieht sinnvoll ist und auch wirklich klärt!!!
Wenn das Prinzip auf der Zeichnung funktioniert wäre noch die Frage ob man das Wasser am Ende nochmal nachklären muss, oder ob es einfach versickern kann.
Brauche ich für sowas eigentlich eine Genehmigung?
Ich bedanke mich bereits jetzt bei euch für eure Meinungen.
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- watermaster
54 Jahre 9 Monate her #2762
von watermaster
watermaster antwortete auf Klärgrube Eigenanfertigung - Eigenbau
Na, dann will ich mal den Anfang machen:
1. M.E. nach sind gemauerte Gruben nicht mehr zulässig (siehe Europäische Norm EN 12566 -verwendbare Baustoffe).
2. Es wäre ein Mindestnutzinhalt von 6 m ³ erforderlich, bei technischen-belüfteten Nachbehandlungsanlagen dürfte man systemabhängig bis 0,35 m³ runtergehen.
3. Ich gehe von einem Dauersystem aus, die Grube wäre somit ohne eine anerkannte Nachbehandlungsanlage (Belebungsanlage, Festbettreaktor, Pflanzenanlage etc.) unzulässig.
4. Da Abwasser abgeleitet wird/werden soll, und in das Grundwasser geleitet werden wird, ist eine wasserrechtlicher Erlaubnis und ggf. auch ein wasserrechtlichen Genehmigung erforderlich (siehe §§ 2,3,5,7 und 7 a des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhauslates - Wasserhaushaltsgesetz -WHG).
5. Da die Anlage nur an Wochenenden genutzt werden soll und bei 2 Personen nur ca. 20 m ³ Abwasser im Jahr anfallen, wäre m. M. nach eine Abwassersammelgrube mit ca. 6 m ³ Nutzinhalt und Überfüllwarnanzeige sowie damit verbunden eine bedarfsweise Abfuhr durch die Stadt/Abwasserverbund eher angezeigt.
Mein Fazit: Finger weg !!!
1. M.E. nach sind gemauerte Gruben nicht mehr zulässig (siehe Europäische Norm EN 12566 -verwendbare Baustoffe).
2. Es wäre ein Mindestnutzinhalt von 6 m ³ erforderlich, bei technischen-belüfteten Nachbehandlungsanlagen dürfte man systemabhängig bis 0,35 m³ runtergehen.
3. Ich gehe von einem Dauersystem aus, die Grube wäre somit ohne eine anerkannte Nachbehandlungsanlage (Belebungsanlage, Festbettreaktor, Pflanzenanlage etc.) unzulässig.
4. Da Abwasser abgeleitet wird/werden soll, und in das Grundwasser geleitet werden wird, ist eine wasserrechtlicher Erlaubnis und ggf. auch ein wasserrechtlichen Genehmigung erforderlich (siehe §§ 2,3,5,7 und 7 a des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhauslates - Wasserhaushaltsgesetz -WHG).
5. Da die Anlage nur an Wochenenden genutzt werden soll und bei 2 Personen nur ca. 20 m ³ Abwasser im Jahr anfallen, wäre m. M. nach eine Abwassersammelgrube mit ca. 6 m ³ Nutzinhalt und Überfüllwarnanzeige sowie damit verbunden eine bedarfsweise Abfuhr durch die Stadt/Abwasserverbund eher angezeigt.
Mein Fazit: Finger weg !!!
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