KKA in Sammelgrube umwandeln

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55 Jahre 6 Monate her #2774 von
KKA in Sammelgrube umwandeln wurde erstellt von
Hallo,
bin leider dazu gezwungen meine KKA 7 Jahre alt in eine Sammelgrube umzuwandeln, da Trinkwasserschutzgebiet erschlossen wurde. Geht so eine Umwandlung überhaupt? Welche Kosten kommen für 6m^3 mit Dichtheitsprüfung auf einen zu?
Gibt es Alternativen zur SG? Ein Link zu einem namhaften Anbieter aus Eurer positiven Erfahrung wäre auch toll.
Besten Dank & Gruß, Coach Tommi

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  • watermaster
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55 Jahre 6 Monate her #2777 von watermaster
watermaster antwortete auf KKA in Sammelgrube umwandeln
Hallo, Coach Tommi,
Zitat:
„ ….bin leider dazu gezwungen meine KKA 7 Jahre alt in eine Sammelgrube umzuwandeln, da Trinkwasserschutzgebiet erschlossen wurde. „
Antwort:
Diese Aussage verstehe ich so nicht. :confused:
1. Was für eine Anlage besteht denn bei Dir überhaupt? In der Regel dürfen Kleinkläranlagen, die in Vorklärung (Mehrkammergrube) und Nachbehandlungsanlage (Festbett, SBR-Anlage, Pflanzenbeet o. ä. ) dem Stand der Technik entsprechen, auch in Wasserschutzgebieten eingesetzt werden, ggf. mit zusätzlichen Auflagen wie z. B. dem Verschluss von Notüberläufen oder ähnlichem.
Ein „Zwang“ zum Umrüsten in eine abflusslose „Sammelgrube“ kann m. E. nicht ausgeübt werden bzw. müsste dann sehr genau begründet sein.
Hier müsstest Du die betreffende, in Schutzzonen eingeteilte Schutzgebietsverordnung einsehen, um in Erfahrung zu bringen,
a) in welcher Zone Dein Grundstück liegt, und
b) welche Art der Abwasserentsorgung nach der Schutzgebietsverordnung zulässig ist (Schutzgebetsverordnungen sind in Kreisanzeigern o. ä. veröffentlicht und liegen in der Regel auch bei den Gemeinden bzw. Kreisverwaltungen/Landratsämtern zur Einsichtnahme).;)

Zitat:
„Geht so eine Umwandlung überhaupt?“
Antwort:
Das Umrüsten ist i. d. R. relativ einfach: Es wird ein dauerhafter (Beton)Stopfen in den Überlauf der Mehrkammergrube eingesetzt, die Grube wird mit einer Flüssigkeitswarnanzeige (Überfüllsicherung) ausgestattet und die Gemeinde /Abwasserverband wird informiert, dass dort ab jetzt eine Abwassersammelgrube betreiben wird. Die Grube wird dann in Abhängigkeit von Frischwasserverbrauch und Nutzinhalt mit einem bestimmten Ausfuhrabstand belegt und ausgefahren („Kanal auf Rädern“).

Zitat:
„Welche Kosten kommen für 6m^3 mit Dichtheitsprüfung auf einen zu?“
Antwort:
Wie bei Radio Eriwan: Es kommt darauf an. In die Berechnung fließen eine
a) die Kosten für die Umrüstung (Verschluß und Nachrüstung mit Überfüllsicherung)
b) die Kosten für die Kippgebühr an der kommunalen Annahmestation (Preis je m³ abgefahrenen Abwassermenge) …das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich….grob gilt jedoch, dass der Preis sich nach der gemeindlichen Gebührensatzung für Grundstücksentwässerungsanlagen richtet, da müsstest Du Dich an Deine zuständige Gemeinde/Abwasserverband wenden und die Sätze erfragen und
c) die Kosten für An- und Abfahrt (wird i. d. R. auch die Gemeinde sagen können, manchmal wird die Gebühr zu b) und c) auch als Pauschale erhoben)
d) die Kosten für die Dichtheitsprüfung (siehe standartisierte Verfahren z. B. nach Goldberg „Kleinkläranlagen heute“, Verfahren nach DIN EN 1610, ATV (DWA) Merkblatt Nr. A 139 -analog DIN 1610, Merkblatt- Nr. A 142 Wassergewinnungsgebiete, DIN 1986 Abwassersammelgruben, DIN 4261, Teil 1 - Vorklärungen

Zitat:
Gibt es Alternativen zur SG?
Antwort:
Zur Anlage nach dem Stand der Technik gibt es noch die Möglichkeit der Druckrohrleitungskanalisation (falls nicht zu aufwändig, weil zu teuer)… da kommt es auf die nächste Möglichkeit zum Kanalanschluß an. Ggf. kann man auch zu einem außerhalb des Schutzgebietes liegenden Nachbarn pumpen - wie gesagt… es kommt darauf an.

Zitat:
Ein Link zu einem namhaften Anbieter aus Eurer positiven Erfahrung wäre auch toll.
Antwort:
3

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  • Autor
55 Jahre 6 Monate her #2781 von
Meine KKA besteht aus einem 3-Kammer-System (Ringbauweise, nicht monolitisch) mit separater Sickergrube. Mein Vater hat sie 2001 errichten lassen. Leider lebt er nicht mehr und seine Ordnungssystem bei Bauunterlagen verstand leider auch nur er. Das einzige was mir von der Anlage vorliegt ist ein Übereinstimmungszertifikat nach DIN 4261 Teil 1+2. Von der Unteren Wasserbehörde liegt nur ein Schreiben zur Bewilligung der Errichtung einer Ölheizung von 2001 bei aus der hervorgeht, dass sich das gesamte Grundstück nicht im Trinkwassereinzugsgebiet liegt. Keine Skizze von Schutzzonnen, kein Bewilligungszeitraum, nur das Schreiben.
Unser örtlicher Abwasser-Verband schreibt derzeit die komplette Wohngegend an, weil ein Anschluss an das zentrale Abwassernetz von der Ortsversammlung abgelehnt wurde und fordert alle dazu auf, Sammelgruben zu errichten. Den Gang zur unteren Wasserbehörde konnte ich leider noch nicht erledigen, um die Schutzzonen-Behauptung einzusehen. Doch ich befürchte, dass die Stadt aus finanziellem Interesse die Abwasserentsorgung geregelt zu wissen, die Richtlinien zur Bemessung der Schutzzonnen großzuegig ausgelegt und die Schutzzone 2005 erweitert hat. Die Abfuhr von Faulschlamm aus der Sickergrube erfolgte bisher halbjährlich über besagten Abwasserverband. Also alles nur Theater?

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  • watermaster
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55 Jahre 6 Monate her #2782 von watermaster
watermaster antwortete auf KKA in Sammelgrube umwandeln
Hallo, CoachTommi,

na, das ist doch schon mal ein Anhalt, also:

Grundsätzliches:
Mir scheint, dass Deine Anlage nachrüstbar ist mit verschiedenen Systemen (Festbett,SBR-Anlage) auch ein Pflanzenbeet wäre sicher möglich. Ggf. muss da an den bestehenden Anlagen das eine oder andere saniert werden, dass kann Dir aber nur ein Fachmann sagen (ich empfehle Dir sowieso, eine/n Fachmann/-frau zu beauftragen). Frage ist auch, inwieweit bei Euch Sickergruben noch zulässig sind… das wäre auch noch bei der Wasserbehörde zu klären.

Empfehlung:
Du solltest Dir zunächst aussuchen welche Art der Anlage Du möchtest (Hilfestellung gibt es hinmten im Forum) und entsprechende Angebote einholen.
Sodann wäre die Phase der Planung in Form eines Antrages zu beenden (macht die Fachfirma auch).
Hierbei sollten die erforderlichen Anforderungen auch aus der Wasserschutzgebietsverordnung vorliegen und beachtet werden.
Diesen Antrag solltest Du zunächst bei Deiner Gemeinde (Tiefbauamt, Abwasserbetrieb) einreichen mit der Bitte um Stellungnahme, ob dort gegen die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis Bedenken bestehen.
Den Antrag mit der Stellungnahme solltest Du dann bei der für Dich zuständigen Wasserbehörde vorlegen und dann…die Entscheidung zunächst abwarten.
Entweder kommt „Grünes Licht“, dann kannst Du bauen oder es kommt eine formelle Ablehnung des „Antrages auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von häuslichem Schmutzwasser“, dann müssen Dir dort auch die Gründe genannt werden, warum der Antrag nicht genehmigt wird. Entsprechend kannst Du dann reagieren.
Firmen, die sog. Komplett-Lösungen anbieten und Dich seriös begeleiten, gibt es hinten im Forum zu finden, auch die Fachverbände wie DWA oder BDZ leisten Hilfestellung und Beratung bei der Suche nach geeigneten Firmen in Deiner Nähe.

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