Klävertec KVT Anlage, kennt die jemand
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55 Jahre 6 Monate her #2962
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55 Jahre 6 Monate her #3034
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Kläranlagen- Vergleich unter:3
3
Kleinkläranlagen
Anbieter
Präsentation der Hersteller
Systeme der verschiedenen Anbieter in Deutschland
Systemen
Die Fa. Bergmann hat unter <WSB> einen eigenen Firmen- Batten. Dies ist unlauter Wettbewerb. Wir bitten den Betreiber der Internetseite dies umgehend zu ändern, da es kein neues Verfahren darstellt sonder nur eine geschützte Marke im System der frei beweglichen Trägermaterialtechnologie darstellt. Im übrigen nutzt die Fa. Bergmann mit ihrem Beitrag vom 12.11.2008 dies in aller Öffentlichkeit zum eigenen Vorteil aus. Ich zitiere:
„Im Zusammenhang mit Wirbel-/Schwebebett-Anlagen wird jedoch oft generell von WSB® - Anlagen gesprochen. Hier möchte ich grundsätzlich festhalten, das es nur eine einzige WSB® - Anlage gibt.“
Wenn dem so ist, dann sollten Sie als Internetbetreiber sich an die in Deutschland geltenden gesetzlichen Normen halten.
Nennen Sie es doch einfach „Wirbelbett“. In diesem wären dann im Sinne des Wettbewerbs weitere Firmen vertreten. Sollte eine Änderung nicht in Frage kommen, dann möchte ich ebenfalls einen eigenen Batten mit der Bezeichnung “Airline“.
WSB Wirbel- Schwebebett
Im übrigen konnte mir weder die Fa. Bergman noch der für diese Fa. sehr aktive Hr. Triller die Frage beantworten was denn wann beim WSB Bergmann eigentlich schwebt!
Zum allgemeinen Verständnis gibt es beim frei beweglichen Trägermaterial nur zwei Zustände:
a. Das Träger- Material schwimmt an der Oberfläche und nimmt die gesamte Fläche ein. Das ist der Ideal- Zustand
b. Das Träger- Material geht unter. Wenn das passiert, ist der verfahrenstechnische Vorteil gegenüber Belebtschlammtechnik (z. B. SBR) dahin und die Anlage ist dann sogar schlechter.
Der Schwebezustand ist das Verharren der einzelnen Teile des Trägermaterials auf konstanter Höhe im Becken und ist ein punktueller Zustand in der Pausenzeit von a nach b. Er signalisiert den beginnenden Zusammenbruch der Reinigungsleistung. Die Fa. Bergmann will mit Sicherheit nicht auf eine allgemeines Problem bei dem frei beweglichen Trägermaterialien aufmerksam machen?
Wenn Luft eingeblasen wird, beginnt das Trägermaterial zu wirbeln und nimmt den gesamten zur Verfügung stehenden Raum ein. In dieser Zeit sind die Teile permanent in Bewegung. Zu Boden gesunkene Teile lagern sich in den Todräumen ab und werden dem Reinigungsprozess entzogen. Damit steigt die Belastung der schwimmfähigen teil, so dass noch mehr Teile zu Boden sinken werden.
Was oder wer schwebt wann und wo beim WSB nach Fa. Bergmann?
Nächte Sache!
1. Herr L. Bergmann lehnen Sie sich in der Verfahrenstechnik nicht etwas weit aus dem Fenster?
2. Sollte man in solchen Fällen nicht sattelfest sein?
3. Was zeichnet Sie nach Ihrer Meinung in der Öffentlichkeit als Profi aus, das Sie sich berechtigt fühlen so über Kollegen zu urteilen, die Jahrzehnte eine hervorragende Arbeit geleistet haben?
4. Wo ist bisher Ihr persönlicher Beitrag in der Branche?
Nun noch einige fragende Erläuterungen
Wo hat KVT denn eine Schlammrückführung im Sinne der Belebtschlammtechnik? Das gleiche gilt auch für den alten Airliner Z-55.3-79 und natürlich für EvU.
EvU ist in Deutschland die Mutter aller Wirbelbett- Verfahren und das meines Wissens schon vor 1990. Genau wird Ihnen das der Her Koch oder Hauptmann sagen können. Auf EvU baut auch das so genannte WSB- Verfahren auf (mit oder ohne Markenrecht). Die Fa. Bergmann sprach früher vom patentrechtlich geschützten Verfahren. Ich kann aber dazu weder Gebrauchsmuster noch eine Patentschrift finden. Waren die früher Lobpreisungen nur Schall und Rauch?
Zur Legende des reinen Biofilmverfahren
Ein reines Biofilmverfahren in der Abwasserreinigung ist totaler Unsinn. Es wird immer Anteile an Belebtschlammflocken geben. Ob diese < 0,1% oder größer sind, ist von untergeordneter Bedeutung und muss den Gegebenheiten angepasst werden. Um den Anteil Belebtschlammflocken gegen Null zu halten, reinigen wir im Airline+ Z-55.6-238 in langen Abläufen. Der zentrale Punkt ist dabei die Pausenzeit mit z. Z. < 480 Minuten am Stück, wobei auch eine Mehrfaches des Wertes realistisch ist. Im Ergebnis haben wir im Allgemeinen sehr niedrige Betriebskosten bei einer stabil hohen Reinigungsleistung (CSB 50mg/l +-10%).
Mit Ihrem K1 oder K2 Trägermaterial wird das nicht umsetzbar sein, da das Raum- Verhältnis der Teile Ihres Trägermaterials zwischen Kunststoffmenge als Auftriebsmasse und der maximalen Schlammenge, die im inneren eingelagert werden könnte, zum Absinken des Trägermaterials führen würde.
M. f. G. Wolfram Block
www.airline-concet.de
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Kleinkläranlagen
Anbieter
Präsentation der Hersteller
Systeme der verschiedenen Anbieter in Deutschland
Systemen
Die Fa. Bergmann hat unter <WSB> einen eigenen Firmen- Batten. Dies ist unlauter Wettbewerb. Wir bitten den Betreiber der Internetseite dies umgehend zu ändern, da es kein neues Verfahren darstellt sonder nur eine geschützte Marke im System der frei beweglichen Trägermaterialtechnologie darstellt. Im übrigen nutzt die Fa. Bergmann mit ihrem Beitrag vom 12.11.2008 dies in aller Öffentlichkeit zum eigenen Vorteil aus. Ich zitiere:
„Im Zusammenhang mit Wirbel-/Schwebebett-Anlagen wird jedoch oft generell von WSB® - Anlagen gesprochen. Hier möchte ich grundsätzlich festhalten, das es nur eine einzige WSB® - Anlage gibt.“
Wenn dem so ist, dann sollten Sie als Internetbetreiber sich an die in Deutschland geltenden gesetzlichen Normen halten.
Nennen Sie es doch einfach „Wirbelbett“. In diesem wären dann im Sinne des Wettbewerbs weitere Firmen vertreten. Sollte eine Änderung nicht in Frage kommen, dann möchte ich ebenfalls einen eigenen Batten mit der Bezeichnung “Airline“.
WSB Wirbel- Schwebebett
Im übrigen konnte mir weder die Fa. Bergman noch der für diese Fa. sehr aktive Hr. Triller die Frage beantworten was denn wann beim WSB Bergmann eigentlich schwebt!
Zum allgemeinen Verständnis gibt es beim frei beweglichen Trägermaterial nur zwei Zustände:
a. Das Träger- Material schwimmt an der Oberfläche und nimmt die gesamte Fläche ein. Das ist der Ideal- Zustand
b. Das Träger- Material geht unter. Wenn das passiert, ist der verfahrenstechnische Vorteil gegenüber Belebtschlammtechnik (z. B. SBR) dahin und die Anlage ist dann sogar schlechter.
Der Schwebezustand ist das Verharren der einzelnen Teile des Trägermaterials auf konstanter Höhe im Becken und ist ein punktueller Zustand in der Pausenzeit von a nach b. Er signalisiert den beginnenden Zusammenbruch der Reinigungsleistung. Die Fa. Bergmann will mit Sicherheit nicht auf eine allgemeines Problem bei dem frei beweglichen Trägermaterialien aufmerksam machen?
Wenn Luft eingeblasen wird, beginnt das Trägermaterial zu wirbeln und nimmt den gesamten zur Verfügung stehenden Raum ein. In dieser Zeit sind die Teile permanent in Bewegung. Zu Boden gesunkene Teile lagern sich in den Todräumen ab und werden dem Reinigungsprozess entzogen. Damit steigt die Belastung der schwimmfähigen teil, so dass noch mehr Teile zu Boden sinken werden.
Was oder wer schwebt wann und wo beim WSB nach Fa. Bergmann?
Nächte Sache!
1. Herr L. Bergmann lehnen Sie sich in der Verfahrenstechnik nicht etwas weit aus dem Fenster?
2. Sollte man in solchen Fällen nicht sattelfest sein?
3. Was zeichnet Sie nach Ihrer Meinung in der Öffentlichkeit als Profi aus, das Sie sich berechtigt fühlen so über Kollegen zu urteilen, die Jahrzehnte eine hervorragende Arbeit geleistet haben?
4. Wo ist bisher Ihr persönlicher Beitrag in der Branche?
Nun noch einige fragende Erläuterungen
Wo hat KVT denn eine Schlammrückführung im Sinne der Belebtschlammtechnik? Das gleiche gilt auch für den alten Airliner Z-55.3-79 und natürlich für EvU.
EvU ist in Deutschland die Mutter aller Wirbelbett- Verfahren und das meines Wissens schon vor 1990. Genau wird Ihnen das der Her Koch oder Hauptmann sagen können. Auf EvU baut auch das so genannte WSB- Verfahren auf (mit oder ohne Markenrecht). Die Fa. Bergmann sprach früher vom patentrechtlich geschützten Verfahren. Ich kann aber dazu weder Gebrauchsmuster noch eine Patentschrift finden. Waren die früher Lobpreisungen nur Schall und Rauch?
Zur Legende des reinen Biofilmverfahren
Ein reines Biofilmverfahren in der Abwasserreinigung ist totaler Unsinn. Es wird immer Anteile an Belebtschlammflocken geben. Ob diese < 0,1% oder größer sind, ist von untergeordneter Bedeutung und muss den Gegebenheiten angepasst werden. Um den Anteil Belebtschlammflocken gegen Null zu halten, reinigen wir im Airline+ Z-55.6-238 in langen Abläufen. Der zentrale Punkt ist dabei die Pausenzeit mit z. Z. < 480 Minuten am Stück, wobei auch eine Mehrfaches des Wertes realistisch ist. Im Ergebnis haben wir im Allgemeinen sehr niedrige Betriebskosten bei einer stabil hohen Reinigungsleistung (CSB 50mg/l +-10%).
Mit Ihrem K1 oder K2 Trägermaterial wird das nicht umsetzbar sein, da das Raum- Verhältnis der Teile Ihres Trägermaterials zwischen Kunststoffmenge als Auftriebsmasse und der maximalen Schlammenge, die im inneren eingelagert werden könnte, zum Absinken des Trägermaterials führen würde.
M. f. G. Wolfram Block
www.airline-concet.de
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55 Jahre 6 Monate her #3047
von
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55 Jahre 6 Monate her #3056
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antwortete auf Klävertec KVT Anlage, kennt die jemand
Lieber Herr Bergmann,
Sie müssen sich da verlesen haben. Ich habe nicht Kunde sondern Anwender geschrieben.
Der Anwender dieser Zulassung hat die Option dieses anzuwenden.
Beim Bau von Picobells® Kleinkläranlagen sind wir nicht nur der Antragsteller der Zulassung sondern auch Anwender (müssen wir aber nicht exklusiv sein).
Die Zulassung gibt nur die Grenzen des möglichen vor. Es sind keine Ausführungspläne zum Bau einer Anlage. Viele Punkte werden in einer DIBT Zulassung glücklicherweise nicht geregelt. Hier ist der Fachmann gefragt. Eine DIBT Zulassung kann man mit einem Bebauungsplan einer Gemeinde vergleichen. Kleines Beispiel: Eine Gemeinde verabschiedet einen Bebauungsplan für ein Wohngebiet. Wenn es in diesem Plan möglich ist, das Ein- und Zweifamilienhäuser gebaut werden dürfen, die eine Mindest- und Maximalhöhe nicht überschreiten dürfen, das Zäune bis zu einer Höhe von 1,00 Meter errichtet werden dürfen und die Häuser alle ein rotes Dach besitzen müssen, dann ist das der Rahmen in dem sich die Planer bewegen dürfen. Optional ist es zum Beispiel auch erlaubt Flachdächer zu bauen. Trotzdessen müssen die Grundstücke und Häuser nicht alle gleich aussehen.
So ist es auch bei der Anwendung der DIBT Zulassung.
Statik, vermasste Ausführungszeichnungen, Lufteintrag, Laufzeiten des Kompressors, Größe des Kompressors und so weiter werden nicht geregelt.
Der Anwender muß auf alle Fälle Fachmann sein und die Konstruktion vornehmen. Das nimmt Ihm die Zulassung nicht ab.
Wenn ich sage, dass wir zurzeit keine solche Rückführung im Programm haben, dann kann der Kunde diese auch bei Klävertec® nicht erhalten. Eventuell aber bei einer anderen Firma die diese Zulassung, die auf unserem Antrag allgemein zugelassen wurde, anwendet.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Köster
www.wirbelbett.de
Sie müssen sich da verlesen haben. Ich habe nicht Kunde sondern Anwender geschrieben.
Der Anwender dieser Zulassung hat die Option dieses anzuwenden.
Beim Bau von Picobells® Kleinkläranlagen sind wir nicht nur der Antragsteller der Zulassung sondern auch Anwender (müssen wir aber nicht exklusiv sein).
Die Zulassung gibt nur die Grenzen des möglichen vor. Es sind keine Ausführungspläne zum Bau einer Anlage. Viele Punkte werden in einer DIBT Zulassung glücklicherweise nicht geregelt. Hier ist der Fachmann gefragt. Eine DIBT Zulassung kann man mit einem Bebauungsplan einer Gemeinde vergleichen. Kleines Beispiel: Eine Gemeinde verabschiedet einen Bebauungsplan für ein Wohngebiet. Wenn es in diesem Plan möglich ist, das Ein- und Zweifamilienhäuser gebaut werden dürfen, die eine Mindest- und Maximalhöhe nicht überschreiten dürfen, das Zäune bis zu einer Höhe von 1,00 Meter errichtet werden dürfen und die Häuser alle ein rotes Dach besitzen müssen, dann ist das der Rahmen in dem sich die Planer bewegen dürfen. Optional ist es zum Beispiel auch erlaubt Flachdächer zu bauen. Trotzdessen müssen die Grundstücke und Häuser nicht alle gleich aussehen.
So ist es auch bei der Anwendung der DIBT Zulassung.
Statik, vermasste Ausführungszeichnungen, Lufteintrag, Laufzeiten des Kompressors, Größe des Kompressors und so weiter werden nicht geregelt.
Der Anwender muß auf alle Fälle Fachmann sein und die Konstruktion vornehmen. Das nimmt Ihm die Zulassung nicht ab.
Wenn ich sage, dass wir zurzeit keine solche Rückführung im Programm haben, dann kann der Kunde diese auch bei Klävertec® nicht erhalten. Eventuell aber bei einer anderen Firma die diese Zulassung, die auf unserem Antrag allgemein zugelassen wurde, anwendet.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Köster
www.wirbelbett.de
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55 Jahre 6 Monate her #3057
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Lieber Herr Bergmann,
Sie müssen sich da verlesen haben. Ich habe nicht Kunde sondern Anwender geschrieben.
Der Anwender dieser Zulassung hat die Option dieses anzuwenden.
Beim Bau von Picobells® Kleinkläranlagen sind wir nicht nur der Antragsteller der Zulassung sondern auch Anwender (müssen wir aber nicht exklusiv sein).
Die Zulassung gibt nur die Grenzen des möglichen vor. Es sind keine Ausführungspläne zum Bau einer Anlage. Viele Punkte werden in einer DIBT Zulassung glücklicherweise nicht geregelt. Hier ist der Fachmann gefragt. Eine DIBT Zulassung kann man mit einem Bebauungsplan einer Gemeinde vergleichen. Kleines Beispiel: Eine Gemeinde verabschiedet einen Bebauungsplan für ein Wohngebiet. Wenn es in diesem Plan möglich ist, das Ein- und Zweifamilienhäuser gebaut werden dürfen, die eine Maximalhöhe nicht überschreiten dürfen und die Häuser alle ein rotes Dach besitzen müssen, dann ist das der Rahmen in dem sich die Planer bewegen dürfen. Optional ist es zum Beispiel auch erlaubt Flachdächer zu bauen. Trotz dessen müssen die Grundstücke und Häuser nicht alle gleich aussehen.
So ist es auch bei der Anwendung der DIBT Zulassung.
Statik, vermasste Ausführungszeichnungen, Lufteintrag, Laufzeiten des Kompressors, Größe des Kompressors und so weiter werden nicht geregelt.
Der Anwender muß Fachmann sein und die Konstruktion vornehmen. Das nimmt Ihm die Zulassung nicht ab.
Wenn ich sage, dass wir zur Zeit keine solche Rückführung im Programm haben, dann kann der Kunde diese auch bei Klävertec® nicht erhalten. Eventuell aber bei einem anderen Anwender, der diese Zulassung, die auf unserem Antrag allgemein zugelassen wurde, verwendet.
DIBT Zulassungen sind nicht Privateigentum des Antragstellers.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Köster
www.wirbelbett.de
Sie müssen sich da verlesen haben. Ich habe nicht Kunde sondern Anwender geschrieben.
Der Anwender dieser Zulassung hat die Option dieses anzuwenden.
Beim Bau von Picobells® Kleinkläranlagen sind wir nicht nur der Antragsteller der Zulassung sondern auch Anwender (müssen wir aber nicht exklusiv sein).
Die Zulassung gibt nur die Grenzen des möglichen vor. Es sind keine Ausführungspläne zum Bau einer Anlage. Viele Punkte werden in einer DIBT Zulassung glücklicherweise nicht geregelt. Hier ist der Fachmann gefragt. Eine DIBT Zulassung kann man mit einem Bebauungsplan einer Gemeinde vergleichen. Kleines Beispiel: Eine Gemeinde verabschiedet einen Bebauungsplan für ein Wohngebiet. Wenn es in diesem Plan möglich ist, das Ein- und Zweifamilienhäuser gebaut werden dürfen, die eine Maximalhöhe nicht überschreiten dürfen und die Häuser alle ein rotes Dach besitzen müssen, dann ist das der Rahmen in dem sich die Planer bewegen dürfen. Optional ist es zum Beispiel auch erlaubt Flachdächer zu bauen. Trotz dessen müssen die Grundstücke und Häuser nicht alle gleich aussehen.
So ist es auch bei der Anwendung der DIBT Zulassung.
Statik, vermasste Ausführungszeichnungen, Lufteintrag, Laufzeiten des Kompressors, Größe des Kompressors und so weiter werden nicht geregelt.
Der Anwender muß Fachmann sein und die Konstruktion vornehmen. Das nimmt Ihm die Zulassung nicht ab.
Wenn ich sage, dass wir zur Zeit keine solche Rückführung im Programm haben, dann kann der Kunde diese auch bei Klävertec® nicht erhalten. Eventuell aber bei einem anderen Anwender, der diese Zulassung, die auf unserem Antrag allgemein zugelassen wurde, verwendet.
DIBT Zulassungen sind nicht Privateigentum des Antragstellers.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Köster
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55 Jahre 6 Monate her #3466
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Die Klävertec Wirbelbett Kleinkläranlage „Picobells“ hat insgesamt 4 DIBT Zulassungen. Sie ist erhältlich als Betonanlag mit Ablaufklasse „C“ (Z-55.6-218) und im PE Behälter, Ablaufklasse „C“ (Z-55.6-219) Eine Zulassung für „N“ habe ich auch nicht gefunden. Gefunden habe ich aber zwei DIBT Zulassungen für die viel anspruchsvollere, weil bessere Ablaufklasse „D“.
(
www.klaevertec.de
)
Sie ist als Betonanlage (Z-55.6-315) und PE Kunststoffanlage (Z-55.6-316) erhältlich. Die von der Ablaufklasse „D“ geforderten Werte sind doch viel geringer (also Besser) und beinhalten doch schon die Werte von „N“ oder irre ich mich? Ist „N“ den wichtiger als „D“?
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