SBR-Anlage mit Schlamm-Kompostierungs-System
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55 Jahre 6 Monate her #2809
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SBR-Anlage mit Schlamm-Kompostierungs-System wurde erstellt von
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55 Jahre 6 Monate her #2812
von watermaster
watermaster antwortete auf SBR-Anlage mit Schlamm-Kompostierungs-System
Hallo, Rüdiger,
da ich nicht weiß, wo Dein Wohnort liegt, kann ich nur einen Grob-Überblick geben, weil dieses Anlage von Bundesland zu Bundesland und von Wasserbehörde zu Wasserbehörde unterschiedlich gehandhabt wird:
Der Mehrpreis lohnt sich, wenn
1. eine solche Anlage von Deiner Unteren Wasserbehörde zugelassen wird und
2. die zuständige Gemeinde/Abwasserverband ihr OK zur Eigenschlammverwertung gibt. Dabei müsste auf Deinen Antrag hin die im Landeswassergesetz niedergelegte Abwasserbeseitigungspflicht von der Gemeinde auf Dich als Anlagenbetreiber übertragen werden (oft hapert es schon hier).
Unverständlich ist mir die von Dir beabsichtigte Kombination: 1. Mehrkammergrube (Vorklärung) mit 2. integrierter SBR-Anlage (Nachbehandlungsanlage) und Schlammkompostierung auf einem 3. Pflanzenbeet (weitere Nachbehandlungsanlage).
Soll heißen: Die Eigenentsorgung aus dem „Rottebehälter“ in der Vorklärung ist m. E. grundsätzlich bedenklich (hygienische Aspekte, Umgang mit infektiösen Stoffen).
Beim System MUTEC wird der Schlamm zur Kompostierung von dem in der Vorklärung befindlichen Rottebehälter (Schlammauffangsack oder - korb) auf das Pflanzenbeet in einen Kompostkorb verbracht, damit der Schlamm dort entwässert wird, um eine stichfeste Konsistenz zu erhalten und das Volumen noch weiter zu verringern. Das macht aber Aufwand !
Nach meiner Meinung reicht die Kombination „Mehrkammerausfaulgrube mit mind. 6 m ³ Nutzinhalt und nachgeschaltetem Pflanzenbeet (incl. MUTEC-SK-System) aus. Wozu willst Du dann noch eine SBR-Technik einbauen ? Bei 2 Einwohnerwerten halte ich das für überzogen.
da ich nicht weiß, wo Dein Wohnort liegt, kann ich nur einen Grob-Überblick geben, weil dieses Anlage von Bundesland zu Bundesland und von Wasserbehörde zu Wasserbehörde unterschiedlich gehandhabt wird:
Der Mehrpreis lohnt sich, wenn
1. eine solche Anlage von Deiner Unteren Wasserbehörde zugelassen wird und
2. die zuständige Gemeinde/Abwasserverband ihr OK zur Eigenschlammverwertung gibt. Dabei müsste auf Deinen Antrag hin die im Landeswassergesetz niedergelegte Abwasserbeseitigungspflicht von der Gemeinde auf Dich als Anlagenbetreiber übertragen werden (oft hapert es schon hier).
Unverständlich ist mir die von Dir beabsichtigte Kombination: 1. Mehrkammergrube (Vorklärung) mit 2. integrierter SBR-Anlage (Nachbehandlungsanlage) und Schlammkompostierung auf einem 3. Pflanzenbeet (weitere Nachbehandlungsanlage).
Soll heißen: Die Eigenentsorgung aus dem „Rottebehälter“ in der Vorklärung ist m. E. grundsätzlich bedenklich (hygienische Aspekte, Umgang mit infektiösen Stoffen).
Beim System MUTEC wird der Schlamm zur Kompostierung von dem in der Vorklärung befindlichen Rottebehälter (Schlammauffangsack oder - korb) auf das Pflanzenbeet in einen Kompostkorb verbracht, damit der Schlamm dort entwässert wird, um eine stichfeste Konsistenz zu erhalten und das Volumen noch weiter zu verringern. Das macht aber Aufwand !
Nach meiner Meinung reicht die Kombination „Mehrkammerausfaulgrube mit mind. 6 m ³ Nutzinhalt und nachgeschaltetem Pflanzenbeet (incl. MUTEC-SK-System) aus. Wozu willst Du dann noch eine SBR-Technik einbauen ? Bei 2 Einwohnerwerten halte ich das für überzogen.
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55 Jahre 6 Monate her #2814
von
antwortete auf SBR-Anlage mit Schlamm-Kompostierungs-System
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55 Jahre 6 Monate her #2818
von watermaster
watermaster antwortete auf SBR-Anlage mit Schlamm-Kompostierungs-System
Hallo, Rüdiger,
Zitat: „Der anfallende Kompost bei dem SKS-System dürfte sicherlich nicht das Problem sein. Ein Anbieter bietet folgende Möglichkeiten an:
Zitat:Andienung an den zuständigen Abwasserzweckverband/Gemeinde
Als Beispiel: Die Rewatec - Anlage hat die bauaufsichtliche Zulassung des DIBT, Berlin, Nr. Z-55.3-140 zuerkannt bekommen.
So steht dort unter der Ziffer 4.1 letzter Absatz: „Der Umgang mit dem Rohkompost aus dem SK-System ist in jedem Einzelfall in der wasserrechtlichen Erlaubnis zu regeln. Die Bestimmungen der Klärschlammverordnung sind zu beachten.“
Darin liegt schon eine Menge Zündstoff: Kann die Gemeinde/Abwasserverband z. B. den Schlamm nicht annehmen mangels Annahmestation, hast Du ein Problem mit der Entsorgung.
Zum Verdeutlichen: Mir hat rechtlich betrachtet - noch niemand schlüssig und nachvollziehbar erklären können, wie nach geltender Rechtslage - simsalabim- aus dem in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamm - ohne jegliche Behandlung - unbedenklicher Kompost wird. Auch hier hinkt m. E. die wasserrechtliche Regelungstätigkeit hinter der Entwicklung hinterher. Gerade deshalb wird ein SK-System oft von einigen Wasserbehörden nicht genehmigt. Allerdings gibt es da auch unterschiedliche Ansätze. Die Klärschlammverordnung gibt z. B. umfangreiche Untersuchungen des Schlamms vor, und das kann richtig ins Geld gehen.
Zitat:Übergabe an eine zugelassene Kompostieranlage im vereinfachtem Nachweisverfahren“
Außerdem ist nach der Zulassung unter Ziffer 4.4 Spiegelstrich 6 verfügt, dass der „Rohkompost“ mit entsprechenden Gerät 1 x jährlich aus dem Entwässerungsbehälter zu entnehmen ist und der weitere Umgang sich ebenfalls nach den Bestimmungen der wasserrechtlichen Erlaubnis richtet. Auch hier können nicht unerhebliche Kosten (z. B. evtl. Einsatz eines Kranwagens, Kippgebühren etc.) entstehen.
Zitat:Verwertung des Kompostes auf dem Betreibergrundstück
Möchtest Du wirklich die eigene Fäkalienhinterlassenschaften auf Deinem Grundstück verteilen ?
Rein auf die Nachrüstungskosten bezogen, rentiert sich - wie Du schon sagtest - die Anlage erst nach 15 Jahren- ob sich das aber insgesamt lohnt ?
Zitat: „Der anfallende Kompost bei dem SKS-System dürfte sicherlich nicht das Problem sein. Ein Anbieter bietet folgende Möglichkeiten an:
-
* Verwertung des Kompostes auf dem Betreibergrundstück
* Andienung an den zuständigen Abwasserzweckverband/Gemeinde
* Übergabe an eine zugelassene Kompostieranlage im vereinfachtem Nachweisverfahren“
Zitat:Andienung an den zuständigen Abwasserzweckverband/Gemeinde
Als Beispiel: Die Rewatec - Anlage hat die bauaufsichtliche Zulassung des DIBT, Berlin, Nr. Z-55.3-140 zuerkannt bekommen.
So steht dort unter der Ziffer 4.1 letzter Absatz: „Der Umgang mit dem Rohkompost aus dem SK-System ist in jedem Einzelfall in der wasserrechtlichen Erlaubnis zu regeln. Die Bestimmungen der Klärschlammverordnung sind zu beachten.“
Darin liegt schon eine Menge Zündstoff: Kann die Gemeinde/Abwasserverband z. B. den Schlamm nicht annehmen mangels Annahmestation, hast Du ein Problem mit der Entsorgung.
Zum Verdeutlichen: Mir hat rechtlich betrachtet - noch niemand schlüssig und nachvollziehbar erklären können, wie nach geltender Rechtslage - simsalabim- aus dem in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamm - ohne jegliche Behandlung - unbedenklicher Kompost wird. Auch hier hinkt m. E. die wasserrechtliche Regelungstätigkeit hinter der Entwicklung hinterher. Gerade deshalb wird ein SK-System oft von einigen Wasserbehörden nicht genehmigt. Allerdings gibt es da auch unterschiedliche Ansätze. Die Klärschlammverordnung gibt z. B. umfangreiche Untersuchungen des Schlamms vor, und das kann richtig ins Geld gehen.
Zitat:Übergabe an eine zugelassene Kompostieranlage im vereinfachtem Nachweisverfahren“
Außerdem ist nach der Zulassung unter Ziffer 4.4 Spiegelstrich 6 verfügt, dass der „Rohkompost“ mit entsprechenden Gerät 1 x jährlich aus dem Entwässerungsbehälter zu entnehmen ist und der weitere Umgang sich ebenfalls nach den Bestimmungen der wasserrechtlichen Erlaubnis richtet. Auch hier können nicht unerhebliche Kosten (z. B. evtl. Einsatz eines Kranwagens, Kippgebühren etc.) entstehen.
Zitat:Verwertung des Kompostes auf dem Betreibergrundstück
Möchtest Du wirklich die eigene Fäkalienhinterlassenschaften auf Deinem Grundstück verteilen ?
Rein auf die Nachrüstungskosten bezogen, rentiert sich - wie Du schon sagtest - die Anlage erst nach 15 Jahren- ob sich das aber insgesamt lohnt ?
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