welche Kläranlage
- Autor
55 Jahre 6 Monate her #3090
von
antwortete auf welche Kläranlage
Bei uns wurden 2008 mindestens 30 Launhardt Reaktoren
gebaut.Meiner läuft 1Jahr.Spitzen Teil.(Selbstbausatz)
Keine Wartung!!!!.Nur Probe jedes Jahr.
Untere Wasserbehörde empfiehlt bei 2 Personen.
Unterlast oder 0 EW kein Problem.
Alle Ersatzteile (Baumarkt)
Bei Fragen (Mail)
Ach so 30-40 Jahre keine Schlammabfuhr
gebaut.Meiner läuft 1Jahr.Spitzen Teil.(Selbstbausatz)
Keine Wartung!!!!.Nur Probe jedes Jahr.
Untere Wasserbehörde empfiehlt bei 2 Personen.
Unterlast oder 0 EW kein Problem.
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Bei Fragen (Mail)
Ach so 30-40 Jahre keine Schlammabfuhr
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- watermaster
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55 Jahre 6 Monate her #3095
von watermaster
watermaster antwortete auf welche Kläranlage
Hallo, Don und der Rest im Forum,
schau doch mal bitte ion die bauaufsichtliche Zulassung des Launhardt-Reaktors (Z-55.4-220) des DIBT, Ziffer 4.4 ff. hinein.
Da sind die erforderlichen Wartungsarbeiten klar aufgezählt, also von wegen "nur Abwasserprobe".
Auch die Sache mit der Schlammabfuhr ist in der Entwässerungssatzung deiner Gemeinde bzw. deines Abwasserverbandes geregelt und das bedeutet in der Regel eine mind. 4 jährigee - besser eine sog. "bedarfsgerechte" Schlammabfuhr . Die wird ermittelt durch Messung des Schlammspiegels in der Anlage - also auch nicht "nur Probe" ziehen. Ich hätte gerne mal gewusst, wer Dir so einen Scheiß erzählt hat- vermutlich mal wieder einer der windigen Vertreter in der Branche. Kommt die Wasserbehörde dahinter, gibt es jedenfalls Stress.
Fazit:
Es sind immer noch rechtlich und fachlich unhaltbare Anlagenbetriebe zu verzeichnen. Sollte doch langsam besser werden, oder !!!???
schau doch mal bitte ion die bauaufsichtliche Zulassung des Launhardt-Reaktors (Z-55.4-220) des DIBT, Ziffer 4.4 ff. hinein.
Da sind die erforderlichen Wartungsarbeiten klar aufgezählt, also von wegen "nur Abwasserprobe".
Auch die Sache mit der Schlammabfuhr ist in der Entwässerungssatzung deiner Gemeinde bzw. deines Abwasserverbandes geregelt und das bedeutet in der Regel eine mind. 4 jährigee - besser eine sog. "bedarfsgerechte" Schlammabfuhr . Die wird ermittelt durch Messung des Schlammspiegels in der Anlage - also auch nicht "nur Probe" ziehen. Ich hätte gerne mal gewusst, wer Dir so einen Scheiß erzählt hat- vermutlich mal wieder einer der windigen Vertreter in der Branche. Kommt die Wasserbehörde dahinter, gibt es jedenfalls Stress.
Fazit:
Es sind immer noch rechtlich und fachlich unhaltbare Anlagenbetriebe zu verzeichnen. Sollte doch langsam besser werden, oder !!!???
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