Grösse Klärschlammspeicher

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54 Jahre 3 Monate her #3104 von
Grösse Klärschlammspeicher wurde erstellt von
Hallo,
ich habe mich jetzt für eine Rewatec Anlage entschieden. Preis ca 6600 Euro inklusive Versickerung, Bodengutachten und Einbau sowie Rewatec Garantieverlängerung. Die Wartung übernehmen die lokalen Wasserwerke für 200 Euro / Jahr.

Wir sind zwei Personen, das Angebot beinhaltet zwei mal 1500 Liter Tanks. Wird das als ausreichend angesehen, ich will natürlich nur einmal pro Jahr den Schlamm abholen lassen und tendiere eher zu 3000 L Fassung. Laut meinen Unterlagen geht man ja von 450 L/Jahr Schlammanfall pro Person aus. Oder sollten wir doch lieber einen grösseren Speicher wählen.

Gibt es gute Erfahrungen mit dem System von Rewatec?
danke für eine Info

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  • watermaster
54 Jahre 3 Monate her #3105 von watermaster
watermaster antwortete auf Grösse Klärschlammspeicher
Hallo, Sweeny,

als bekennder Fan großer Vorklärungen tendiere ich eher zu 3 m³ Schlammspeichervolumen. Aber natürlich sind 1,5 m³ völlig ok.
Habt Ihr bei Euch eigentlich noch eine "turnusmäßige" oder eine sog. "bedarfsgerechte" Schlammausfuhr ?
Für den Fall, dass bei Euch bedarfsgerecht entsorgt wird, würde sich der Ausfuhrabstand natürlich entsprechend verlängern, sollte aber nicht mehr als 5 Jahre betragen, um eine "Vererdung" des Schlamms mit anschließenden Probemen bei der Entleerung zu vermeiden.

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  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #3106 von
hallo watermeister,
unser vertrag sieht eine bedarfsgerechte abfuhr vor, mit einem derzeitigen turnus von 180 tagen.
das halt ich meisst ein oder auch nicht...
mit der neuen anlage soll dann über die sensorik dies im rahmen der wartung festgestellt werden ob die abfuhr notwendig ist oder nicht.

allderings ist meine jetzige grube 7 m³ gross, so dass für eine abfuhr immer ca. 230 euro anfallen. mit einem kleineren schlammspeicher wäre dann ja eine halbierung der abfuhrkosten zu erwarten, was ja auchschonmal schön ist, trotz der hohen kosten.
ausserdem hat rewatec ja noch zu zusatzmodul mit feststoffpumpe was eine kompostierung des klärschlamms ermöglicht. da entfällt dann die abfuhr. allerdings weiss ich nicht was ich mit dem "kompost" dann machen soll. jemand interesse an nem liefervertrag ?
grüsse der sweeni

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  • watermaster
54 Jahre 3 Monate her #3107 von watermaster
watermaster antwortete auf Grösse Klärschlammspeicher
Hallo, Sweeny,

hmmm....also das verstehe ich nicht so ganz...."bedarfsgerechte" Schlammabfuhr meint: Im Rahmen der Wartung wird der Schlammspiegel in der Anlage (Vorklärung, entweder Mehrkammerabsetzgrube oder Mehrkammerausfaulgrube) gemessen und erst nach Erreichen bestimmter Schlammspiegelhöhen (ist von System zu System unterschiedlich) durch einen zugelassenen Entsorger ausgefahren...entweder wird der Schlamm ganz geräumt oder die Vorklärung anschließend mit ca. 30 cm Schlamm/Wassergemisch (Impfschlamm) aufgefüllt und ... ganz wichtig... wieder mit Wasser befüllt.
"Turnusmäßig" meint: ohne Rücksicht auf den tatsächlich in der Anlage vorhandenen Schlamm wird (wie bei Dir alle 180 Tage) ausgefahren.
Zur Schlammvererdung zu Kompost gibt es auch bereits verschiedene Ansätze (z. B. MUTEC-System), aber ob das bei Dir im Bereich zugelassen wird, weiß ich nicht.
In der Regel darf Schlamm nicht frei verrotten, unterliegt übrigens auch als Bestandteil des Abwasser der Abwasserbeseitigungspflicht durch die Gemeinde bzw. den Abwasserzweckverband.

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  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #3108 von
Hallo!

Ich komme in Eurer Diskussion nicht so richtig mit! Ich habe offensichtlich ein fachliches Defizit. Eine Zulassung nach dem Belebtschlammverfahren (Z-55.3-*) braucht nur 1,500m3 als Vorklärvolumen? Da wird sich der Entsorger aber feuen!

Meine Zulassung Z-55.6-238 wurde unter anderem verweigert, weil ich als kleinstes Vorklärvolumen 1,950 m3 für eine Biofilmanlage eingereicht hatte.
Kann mir jemand helfen? Ich bin offensichtlich überfordert!

W. B.

Der Sparsame Block Abwasser-Kleinkläranlagen

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  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #3109 von
Herr Block! Offensichtlich sind Sie mächtig überfordert!

Lese ich da richtig: Ihnen wurde die Zulassung verweigert?:eek:

Warum werben Sie dann damit? Warum beantragen Betreiber auf Basis dieser scheinbar ungültigen Zulassung Fördermittel, Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis bzw. schließen Indirekteinleiter-Vereinbarungen ab? Das wäre ja dann illegal und strafbar!:eek:

Ich glaube hier sind Sie eine Erklärung schuldig!

PS

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